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Ist es erlaubt sich drahtlos kostenlos in eine Internet-Verbindung aus der Nachbarschaft einzuwählen?

gefragt von conrad am 24.08.2007 um 22:00 Uhr

In England wurde gerade jemand genau deswegen verknackt (Link gerade verlegt). Ist das in Deutschland erlaubt? Ich muss gestehen ich kenne diesen von einigen Menscheh aus meinem Bekanntenkreis und habe selbst auch schon mal dergleichen gemacht, als ich auf Reisen war.


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Shira
beantwortet von Shira am 24. August 2007 22:04
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Es ist genau so, als ob eine Haustür offensteht, und du mal eben reingehst und was klaust. Jetzt kann du selbst entscheiden, ob sowas erlaubt ist, oder nicht.

Kommentar von conrad am 24. August 2007 22:29

Das war aber keine klare Antwort auf meine Frage. Ist es nun verboten, wird es geahndet oder nicht?

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 24. August 2007 23:00

Es i s t verboten. Du solltest dich also nicht erwischen lassen.

Kommentar von conrad am 24. August 2007 23:08

Wo kann ich nachlesen dass es verboten ist bzw. in welcher Form es verboten ist?

Kommentar von user102 am 25. August 2007 10:56

stell dir vor, einer aus der Nachbarschaft hat ein offenes WLAN-Netz, aber keine Flatrate (obwohl der Fall wohl selten geworden ist). Wenn du nun darüber im Internet surfst, treibst du seine Kosten hoch. Würdest du das bei dir wollen?

Kommentar von Leg0ist am 18. Mai 2009 13:31

Da liegst Du falsch Shira. Es gibt viele absichtlich offene Hotspots. Wenn ein WLAn offen ist, kann es sein, dass Notebookbesitzer von einem Hotspot ausgehen, der für die Nutzung vorgesehen ist. Siehe http://www.young-news.de/netzwerk-f22/internet-des-nachbarn-per-wlan-mit-benutzen-t158.html


Patron
beantwortet von Patron am 24. August 2007 22:07
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ob es erlaubt ist oder nicht, jeder ist doch selbst dafür verantwortlich, ob er seine w-lan-verbindung von seinem router mit codierungen schützt oder für jeden zugänglich läßt. unabhängig davon muß der unbemerkte nutzer ja seine eigenen zugänge benutzen, die er auch zuhause benutzt. insofern ist seine internetverbindung über einen fremden router oder hotspot nicht kostenlos.

Kommentar von conrad am 24. August 2007 22:31

Danke, ich denke da ähnlich was die Verantwortung jedes einzelnen angeht. Jedoch zahle ich ja nix, wenn ich ueber den Nachbar-Anschluss gehe, die Möglichkeit dazu gibt es bei Win XP SP2 ja schon an Bord.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. August 2007 22:08
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was soll die frage?

willst du hier groß mitteilen, dass du schon mal eine straftat begangen hast?

Kommentar von conrad am 24. August 2007 22:32

Hallo harter Blockwart, hast du denn schon mal eine Straftat begangen und möchtest sie uns mitteilen? ;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. August 2007 23:06

ich begehe nicht solche taten gegen meine nachbarn, anscheinend brauch ich deswegen auch keinen mieterbund :o))


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 24. August 2007 22:14
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Es ist illegal.

Kommentar von conrad am 24. August 2007 22:32

Und wo steht das?

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 24. August 2007 22:43

Nun, hast Du den Anschluß und die flatrate bezahlt, oder Dein Nachbar?

Kommentar von conrad am 24. August 2007 23:10

Der Nachbar hat bezahlt, ich nicht. Aber wieso ist es illgal und wer sagt das wo?

Kommentar von user102 am 25. August 2007 10:57

siehe oben


anonym
beantwortet von dreadkopp am 24. August 2007 22:16
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nur wenn der internetverbindungsinhaber (keine ahnung, ob das wort gibt..) damit einverstanden ist... in dresden z.b. laufen ganze viertel über eine internetvebindung.. ;)

Kommentar von conrad am 24. August 2007 22:33

Das mit Dresden klingt interessant. Ist das dann von der Stadt genehmigt/bezuschusst worden?

Kommentar von dreadkopp am 25. August 2007 00:22

stadt hat damit nix zu tun... da hat einfach nur jemand ca zahn offene w-lan router an seine verbindung gehängt...


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. August 2007 22:38
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Scheinbar ist es nicht strafbar.

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=64719

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 25. August 2007 14:13

Scheinbar oder anscheinend?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. August 2007 22:07

Okay. Da nur mir die Argumentation schlüssig erscheint, ich aber kein Rechtsgelehrter bin, tausche ich 'scheinbar' gegen 'anscheinend'.

Notiz an mich: Wortwahl beachten.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 25. August 2007 14:16
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Ob es erlaubt ist, weiß ich nicht. Aber wenn es möglich ist, weil der WLAN-Besitzer seinen WLAN-Port nicht dichtgemacht hat, wird es auch immer theoretisch jemanden geben, der es nutzen wird.

Und wenn der WLAN-Besitzer dahinterkommt, wird er den Rechtsweg beschreiten können wegen nicht vereinbarter Nutzung durch Dritte.

Dasselbe würde juristisch ablaufen, wenn jemand ständig in Dein (offenes) Haus hineinkommt und ungefragt von Deinem Telefonanschluss aus telefoniert.

Natürlich trifft den WLAN-Besitzer mindestens eine Mitschuld, sollte es vor Gericht zu einem Schuldspruch kommen. So wie jemand nur vorsätzlich nach offenen WLAN-Ports suchen muss, um sie gratis und "schwarz" benutzen zu können, so schützt auch Unwissenheit den WLAN-Besitzer nicht vor Strafe.


Andrej
beantwortet von Andrej am 28. August 2007 13:27
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Es ist nur Stafbar, wenn ein Schaden entsteht. Der entsteht bei Flatrates HÖCHSTENS dem Netzbetreiber. Sonst kann es auch strafbar sein, wenn du auf den Router zugreifst und Einstellungen änderst, oder wenn du den Netzwerkschlüssel hackst. Ungeschützt=Freiwild


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