Das Telefonverbot ist klar. Wenn das Handy aber ein Navigationsgerät hat, darf das beim Autofahren benutzt werden?

Wenn es in einer Halterung befestigt ist, schon; in der Hand halten darf man es nicht.

Das Handy in der Hand und dabei erwischt - es reicht als Vergehen.
WolfRichter am 21. Juli 2008 17:54 Das ist kein Vergehen, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Pestopappa am 21. Juli 2008 19:30 Schau mal. Wusste gar nicht, dass es ein Unterschied ist, der SO schwer ins Gewicht fällt. Hatte jedoch schon mit Kritik gerechnet. Hmm.... Dann nenne ich es das nächste Mal "dann biste schon schuld"... Danke für die Korrektur ;oo)))
WolfRichter am 21. Juli 2008 19:54 Ein Vergehen ist eine - im Vergleich zu einem Verbrechen - leichtere Straftat; wird man deshalb bestraft, ist man vorbestraft.
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen Vorschriften, der im entsprechenden Gesetz als solche bezeichnet wird und mit einem Bußgeld belegt werden kann; man ist nicht vorbestraft.
(Wer mit einer Geldstrafe bis 90 Tagessätze belegt wurde, darf sich zwar als unbestraft bezeichnen (außer in speziellen Fällen) und es erscheint nicht im Führungszeugnis (außer Behörden-), aber er ist vorbestraft.)
Ich schlage die Formulierung "Es wird ein Verstoß begangen" vor.
Pestopappa am 21. Juli 2008 20:30 Ok. Bislang war ich nur als Zeuge geladen. Ich hoffe, es bleibt dabei ;oo)))

Die Regelung sagt eindeutig, du darfst das Handy nicht benutzen, wenn du es dazu in die Hand nehmen mußt. Das ist eindeutig formuliert.
Es ist verboten. Das OLG Köln hat gerade entschieden, dass nach der StVO auch das Bedienen eines Mobiltelefons mit der Hand verboten ist. Nur wenn das Auto steht und der Motor abgestellt ist, darf das Handy bedient werden.
BesserwissHoch3 am 21. Juli 2008 17:24 wollt ich auch grad schreiben...
probefahrten am 22. Juli 2008 09:09 Dem ist nichts hinzuzufügen

Ja Sicher, zum Navigieren hast du es ja auch nicht am Ohr.
Gab es letzte Woche ein Gerichtsurteil, NEIN, man darf das Handy auch nicht nutzen, wenn es eine Navigationsfunktion beinhaltet. Handyverbot ist Handyverbot.
Questor am 17. September 2008 11:13 Ich benutze das schon drei Jahre so, es ist nicht verboten - warum auch, weder telefoniere ich, noch habe ich es in der Hand. Ich kann sehen und hören was die Dame im Navi mir empfiehlt.