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Ist es erlaubt, sein Handynavi im Auto zu benutzen?

gefragt von scrumbel am 21.07.2008 um 17:14 Uhr

Das Telefonverbot ist klar. Wenn das Handy aber ein Navigationsgerät hat, darf das beim Autofahren benutzt werden?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. Juli 2008 17:15
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Wenn es in einer Halterung befestigt ist, schon; in der Hand halten darf man es nicht.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 21. Juli 2008 17:15
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Das Handy in der Hand und dabei erwischt - es reicht als Vergehen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 21. Juli 2008 17:54

Das ist kein Vergehen, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 21. Juli 2008 19:30

Schau mal. Wusste gar nicht, dass es ein Unterschied ist, der SO schwer ins Gewicht fällt. Hatte jedoch schon mit Kritik gerechnet. Hmm.... Dann nenne ich es das nächste Mal "dann biste schon schuld"... Danke für die Korrektur ;oo)))

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 21. Juli 2008 19:54

Ein Vergehen ist eine - im Vergleich zu einem Verbrechen - leichtere Straftat; wird man deshalb bestraft, ist man vorbestraft.

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen Vorschriften, der im entsprechenden Gesetz als solche bezeichnet wird und mit einem Bußgeld belegt werden kann; man ist nicht vorbestraft.

(Wer mit einer Geldstrafe bis 90 Tagessätze belegt wurde, darf sich zwar als unbestraft bezeichnen (außer in speziellen Fällen) und es erscheint nicht im Führungszeugnis (außer Behörden-), aber er ist vorbestraft.)

Ich schlage die Formulierung "Es wird ein Verstoß begangen" vor.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 21. Juli 2008 20:30

Ok. Bislang war ich nur als Zeuge geladen. Ich hoffe, es bleibt dabei ;oo)))


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 21. Juli 2008 17:15
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Die Regelung sagt eindeutig, du darfst das Handy nicht benutzen, wenn du es dazu in die Hand nehmen mußt. Das ist eindeutig formuliert.


anonym
beantwortet von darel am 21. Juli 2008 17:17
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Es ist verboten. Das OLG Köln hat gerade entschieden, dass nach der StVO auch das Bedienen eines Mobiltelefons mit der Hand verboten ist. Nur wenn das Auto steht und der Motor abgestellt ist, darf das Handy bedient werden.

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 21. Juli 2008 17:24

wollt ich auch grad schreiben...

Kommentar von 396e6c5380b3ad787a6f4dfd247b1325smallprobefahrten am 22. Juli 2008 09:09

Dem ist nichts hinzuzufügen


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 21. Juli 2008 17:15
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Ja Sicher, zum Navigieren hast du es ja auch nicht am Ohr.



Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 21. Juli 2008 17:15
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Gab es letzte Woche ein Gerichtsurteil, NEIN, man darf das Handy auch nicht nutzen, wenn es eine Navigationsfunktion beinhaltet. Handyverbot ist Handyverbot.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 17. September 2008 11:13

Ich benutze das schon drei Jahre so, es ist nicht verboten - warum auch, weder telefoniere ich, noch habe ich es in der Hand. Ich kann sehen und hören was die Dame im Navi mir empfiehlt.


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