Hallo,
mich würde mal interessieren, ob es erlaubt ist Musik-Schnipsel leicht abgeändert in seinem eigenen Werk einzubinden. Gibt es da jemanden der Ahnung davon hat?
also kommt darauf an was fuer ein projekt ist es privat denke ich duerfte es keinen einwand geben , bei anderen dingen wuerde ich ein telefonbuch her holen einen produzenten anrufen und fragen (musikproduzent) wie auch immer das da drin steht
für universitäre gründe darf man das. veröffentlicht darf es nicht werden, egal in welcher form

hängt stark davon ab wie lang der "schnipsel" ist und wie stark er verändert wurden ist. denk an die schlagzeilen die bushido gemacht hat!!

Ab 6 gleichen Tönen gilt es als Kopie. Also Vorsicht!

das nennt sich dann "samplen" und einen sampler darf man soweit ich weiß sogar ohne anfrage auf copyright rechte nutzen, allerdings solltest du dich informieren ab wann samplen zu covern wird, dann siehts da nämlich anders aus
Für ein Schulprojekt nein, wenn du es verkaufst oder sonstwie veröffentlichst (net nir für 30 Leute) ist es verboten!
Mhmhm..danke für eure Antowrten, hatte vor einer Weile noch was von wegen "Bei der Gema anmelden" gehört. Nunja ich möchte Hintergrundmusik für ein unkommerzielles Videospiel erstellen und eine kurze Stelle in einem bestimmten Lied hat sich sehr angeboten.
Ich werd dann mal zusehen, dass ich irgendwo pro. Beratung bekommen... scheint ja doch etwas umfangreicher zu sein das Thema.

Da gibt's 'ne Bestimmung, eine gesetzl. Regelung. 3 Takte sind erlaubt, bin mir aber nicht sicher.

Darf man nicht. Bushido kann dir ein Lied davon singen/rappen/sprechgesangen oder was immer der auch macht.
Nathylein am 3. Februar 2009 20:51 das geht shcon, bushido hat allerdings die grenze überschritten und es gillt bereits als cover