Oder kann ich Ärger bekommen wenn ich mit Flipflops von der Polizei angehalten werde?

Nein der schuh muss den Fuss vollständig umschließen sonst bekommst du auch unverschuldet 50% teilschuld
Wenn du einen Unfall baust ob deine oder Fremdschuld, hast du schlechte Karten bei der Versicherung
Ärger bekommst du nicht aber eine Verwarnung.Bei einem Unfall aber bekommst du eine Teilschuld und das kann richtig teuer werden nützt die Vollkasko auch nichts.

Bei Unfall kann es sein, dass man alleine deswegen eine Teilschuld bekommt. Flipflops sind nach juristischer HM und nach Meinung der Polizei nicht zum Autofahren geeignet.

Ärger ja, denn soweit ich weiß ist es verboten mit losem Schuhwerk Auto zu fahren. Das gilt also auch für Flip-Flops, Birkenstock, "Schlappen" usw...
Es geht hier um die Gefahr, daß man beim Autofahren aus den Teilen heraus rutscht und entweder die Pedale versperrt bzw. beeinträchtigt werden oder man schlichtweg abgelenkt ist.

Du wirst mindestens ein DuDu bekommen. Du musst beim Führen eines Auto´s festes Schuhwerk an haben. Ich hab da auch schonmal mecker für bekommen..Aber war halb so wild.
Kabark am 21. Mai 2008 12:47 Es gibt keine Vorschrift für das Schuhwerk. Du kannst auch barfuß fahren, wenns Dir gefällt.
bommel65 am 21. Mai 2008 12:52 Jaein, meine Freundin wurde angehalten, als sie mit Flip-Flops fuhr (mehr als Zufall), und das gab eine mündliche Verwarnung.
Als sie meinte, dann würde sie sie eben ausziehen, meinte der Polizist, das wäre auch nicht besser...
Kabark am 21. Mai 2008 13:03 Wer hier was meint oder nicht, interessiert doch keinen, sondern nur, ob es verboten ist oder nicht. Und das ist es nicht.
MiAnTo am 21. Mai 2008 13:25 Nein, darfst Du nicht!
Nicht, ohne festes Schuhwerk mit dem Du im Notfall voll in die Bremse tereten kannst.
Weder barfuß, noch mit Flip-Flops, auch nicht mit Espandrilles und schon gar nicht mit den süßen Stöckelschühchen für's kleine Schwarze...
(mache gerade meinen Motorradführerschein, musste auch Auto-Theoriestd. machen, haben genau das Thema dort gehabt!)
Kaffeesatz am 21. Mai 2008 15:34 Das ist leider Blödsinn.
Kabark am 21. Mai 2008 17:56 Erstaunlich, mit welcher Inbrunst hier Falsches verbreitet wird.
Kaffeesatz am 21. Mai 2008 18:01 Ja, allerdings.
wenn du einen Unfall hast, bekommst du eine Teilschuld auch wenn der Unfall nicht deine Schuld ist
Wenn Du mit denen erwischt wirst, hast Du ganz schlechte Karten! Lass es lieber.

Viele gleiche und allesamt falsche Antworten ;-)
Also entgegen der landläufigen Meinung hier darfst du, sofern du kein Berufsfahrer bist und demnach dem nicht §44 der Unfallverhütungsvorschrift unterstehst, sowohl barfuss als auch mit nicht-festem Schuhwerk fahren.
http://debatte.welt.de/leserfragen/117/motor/31026/mit+flipflops+auto+fahren

Da kann man doch eh schlecht mit fahren,hab meine letzte Mal ausgezogen und musste Barfuss weiter fahren und ärger gibt es bestimmt auch noch.
Wo hast Du denn den Schmarrn her???
aus meiner letzten Gerichtsverhandlung so sagte es der Richter!
Dazu sag' ich jetzt mal nix.
Der Richter muss betrunken oder du Berufsfahrer gewesen sein. Dann gilt §44 der Unfallverhütungsvorschrift.