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Ist es erlaubt mit Flipflops Auto zu fahren?

gefragt von kaiser am 21.05.2008 um 12:27 Uhr

Oder kann ich Ärger bekommen wenn ich mit Flipflops von der Polizei angehalten werde?

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Auto x 22.919 Polizei x 1.972 Flipflops x 15

Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 21. Mai 2008 12:31
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Nein der schuh muss den Fuss vollständig umschließen sonst bekommst du auch unverschuldet 50% teilschuld

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 21. Mai 2008 12:46

Wo hast Du denn den Schmarrn her???

Kommentar von B7d98c6ecb7a6aa44bdbc7ecc3ee7450smallHamster0815 am 21. Mai 2008 13:10

aus meiner letzten Gerichtsverhandlung so sagte es der Richter!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 21. Mai 2008 13:13

Dazu sag' ich jetzt mal nix.

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 21. Mai 2008 15:33

Der Richter muss betrunken oder du Berufsfahrer gewesen sein. Dann gilt §44 der Unfallverhütungsvorschrift.


Repsy
beantwortet von Repsy am 21. Mai 2008 12:30
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Wenn du einen Unfall baust ob deine oder Fremdschuld, hast du schlechte Karten bei der Versicherung


anonym
beantwortet von karl2208 am 21. Mai 2008 13:05
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Ärger bekommst du nicht aber eine Verwarnung.Bei einem Unfall aber bekommst du eine Teilschuld und das kann richtig teuer werden nützt die Vollkasko auch nichts.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Mai 2008 12:36
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Bei Unfall kann es sein, dass man alleine deswegen eine Teilschuld bekommt. Flipflops sind nach juristischer HM und nach Meinung der Polizei nicht zum Autofahren geeignet.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 21. Mai 2008 12:33
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Ärger ja, denn soweit ich weiß ist es verboten mit losem Schuhwerk Auto zu fahren. Das gilt also auch für Flip-Flops, Birkenstock, "Schlappen" usw...

Es geht hier um die Gefahr, daß man beim Autofahren aus den Teilen heraus rutscht und entweder die Pedale versperrt bzw. beeinträchtigt werden oder man schlichtweg abgelenkt ist.


angelela
beantwortet von angelela am 21. Mai 2008 12:29
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Du wirst mindestens ein DuDu bekommen. Du musst beim Führen eines Auto´s festes Schuhwerk an haben. Ich hab da auch schonmal mecker für bekommen..Aber war halb so wild.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 21. Mai 2008 12:47

Es gibt keine Vorschrift für das Schuhwerk. Du kannst auch barfuß fahren, wenns Dir gefällt.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 21. Mai 2008 12:52

Jaein, meine Freundin wurde angehalten, als sie mit Flip-Flops fuhr (mehr als Zufall), und das gab eine mündliche Verwarnung.

Als sie meinte, dann würde sie sie eben ausziehen, meinte der Polizist, das wäre auch nicht besser...

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 21. Mai 2008 13:03

Wer hier was meint oder nicht, interessiert doch keinen, sondern nur, ob es verboten ist oder nicht. Und das ist es nicht.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 21. Mai 2008 13:25

Nein, darfst Du nicht!
Nicht, ohne festes Schuhwerk mit dem Du im Notfall voll in die Bremse tereten kannst.
Weder barfuß, noch mit Flip-Flops, auch nicht mit Espandrilles und schon gar nicht mit den süßen Stöckelschühchen für's kleine Schwarze...
(mache gerade meinen Motorradführerschein, musste auch Auto-Theoriestd. machen, haben genau das Thema dort gehabt!)

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 21. Mai 2008 15:34

Das ist leider Blödsinn.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 21. Mai 2008 17:56

Erstaunlich, mit welcher Inbrunst hier Falsches verbreitet wird.

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 21. Mai 2008 18:01

Ja, allerdings.


Zenzy
beantwortet von Zenzy am 30. Mai 2008 16:24
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wenn du einen Unfall hast, bekommst du eine Teilschuld auch wenn der Unfall nicht deine Schuld ist


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 21. Mai 2008 17:45
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Wenn Du mit denen erwischt wirst, hast Du ganz schlechte Karten! Lass es lieber.


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 21. Mai 2008 15:32
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Viele gleiche und allesamt falsche Antworten ;-)

Also entgegen der landläufigen Meinung hier darfst du, sofern du kein Berufsfahrer bist und demnach dem nicht §44 der Unfallverhütungsvorschrift unterstehst, sowohl barfuss als auch mit nicht-festem Schuhwerk fahren.

http://debatte.welt.de/leserfragen/117/motor/31026/mit+flipflops+auto+fahren


anonym
beantwortet von vincent am 21. Mai 2008 13:19
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Nein. Es könnte teuer werden.


grashuepfer
beantwortet von grashuepfer am 21. Mai 2008 12:36
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Da kann man doch eh schlecht mit fahren,hab meine letzte Mal ausgezogen und musste Barfuss weiter fahren und ärger gibt es bestimmt auch noch.


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