
Natürlich nicht - zudem wird kein Händler Dich als Kunden mit Ratenzahlung haben wollen.

nein, nein und nochmals nein!
Luise am 10. März 2008 17:32 DH
Woher wißt ihr das so genau?
Kai aus Berlin am 10. März 2008 19:09 Das muss man nichts wissen, sondern nachdenken! Wenn jemand so viele Schulden hat, dass er sich durch ein langwieriges Insolvenzverfahren davon befreien lassen will, kann er nicht gleichzeitig durch einen Ratenkredit neue Schulden machen! Das wäre ein Hohn für alle Gläubiger, die auf ihr Geld verzichten müssen, während der Schuldner sich auf Kosten anderer ein schönes Leben macht. Abgesehen davon ist der finanzielle Selbstbehalt, so bemessen, dass man davon eigentlich keinen Kredit abbezahlen kann. Wenn man trotzdem so viel Geld hätte, sollte man davon erstmal seine alten Schulden bezahlen. Oder?

Das geht ja schon sowas von gar nicht. Gewöhn Dir den richtigen Umgang mit Geld mal an: Geld, das man nicht hat, das gibt man nicht aus!!! Finanzieren ist nur erlaubt für die eigene Wohnung, weil da schafft man Wert und zahlt dann ab. Sonst aber für gar nichts! Verdien was, spar was, dann hast Du was, was du ausgeben kannst.
nein da es dir untersagt ist neue Schulden zu machen
Gruss

NATÜRLICH NICHT!
Manchmal frage ich mich, was sich manche Menschen denken. Lernt man denn nicht aus Fehlern?

Wie soll das gehen? Insolvenz melde ich an, wenn ich absolut zahlungsunfähig und überschuldet bin! Von was bitteschön, sollen denn dann die Raten bezahlt werden?

Fragen gibt es manchmal..wenn du insolvent bist..dann hast du dich zu bemühen die Forderungen deiner Gläubiger zu begleichen und nicht schon wieder neue Verbindlichkeiten einzugehen..
das kann doch nicht so schwer sein, dies zu bgreifen, davon abgesehen, dass jede Schufa-Nachfrage, den Händler davon abhalten wird, dir etwas auf Ratenzahlung zu verkaufen..

aliya1 - Ratenkauf ist Schulden machen!! Das ist dir nicht erlaubt! Lass dir einen Fernseher schenken, von deinen Eltern zum Beispiel, oder spare solange dafür, dass du ihn bar bezahlen kannst - anders gehts nicht! Ich bin mal gespannt wieviele unterschiedliche Erklärungen du noch brauchst, bis du es kapierst!!

Das glaube ich nicht, fände ich auch nicht gut. Erst mal Schulden abbauen, da gibt es Hilfe.
Wenn du in der Insolvenz bist, darfs du sogar neue Schulden machen. Vorausgesetzt du findest einen Händler oder eine Bank, die dir auf Grund deines Schufaeintrages einen Kredit einräumen.
Obwohl ich alle meine Vor-Schreiber verstehen kann und jedem "Insolvenzler" von weiteren Schulden abrate:
Die Frage war, ob es erlaubt ist.
Rechtlich gesehen wäre es nicht verboten, weil der Betreffende ja seine pfändungsfreien Einkünfte hat, die bei machem noch ziemlich hoch sein können (durchaus weit über 2000 EUR!). Was er damit macht, ist seine Sache. Der Hinweis, er solle erst mal seine Schulden bezahlen, ist zwar richtig, bezieht sich aber nicht auf das pfändungsfreie Einkommen. Das heisst: der Schuldner darf mit seinem pfändungsfreien Einkommen gar nicht den einen oder anderen Gläubiger zusätzlich befriedigen; damit würde er sich sogar strafbar machen (Gläubigerbegünstigung), weil die restlichen Gläubiger dadurch benachteiligt wären.
Wenn also jemand in der Insolvenz noch relativ viel Geld zur Verfügung hat, kann er damit im Prinzip machen, was er will - auch neue Ratenverpflichtungen eingehen; er muss aber den Vertragspartner über seine Insolvenz informieren bzw. darüber, dass er über kein pfändbares Einkommen mehr verfügt. Wenn sich der neue Gläubiger dann darauf einlässt, ist das seine Sache.
Um das Ganze auf die Spitze zu treiben:
Wenn diese neue Geschichte platzt, hat das mit der Insolvenz nichts zu tun, weil der neue Gläubiger eben kein Insolvenzgläubiger ist. Soll heissen:
Die Insolvenz ist nicht zwangsläufig als "Bewährungszeit" dahingehend zu verstehen, dass neue, eingegangene Verpflichtungen im Falle des "Platzens" zwingend zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Dem ist nicht so. Kein Insolvenzgläubiger kann einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, weil der Schuldner mit seinen unpfändbaren Einkünften neue Verpflichtungen eingegangen ist und diese nach vielleicht 6 oder 8 Monaten nicht mehr befriedigen konnte. Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun. Gläubiger, die sich trotz Insolvenz des Schuldners auf neue Ratenzahlungen einlassen, müssen im Falle des Platzens derselben bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens warten mit der Vollstreckung ihres Titels (den können sie sich natürlich auch während der Insolvenz schon wegen der Verjährung holen), weil kein Gerichtsvollzieher während der Insolvenz vollstrecken darf (§ 89 InsO). Das hat allerdings zur Folge, dass jahrelang Zinsen anfallen...
Generell ist jedenfalls jedem Schuldner von weiteren, neuen Schulden abzuraten - aber: möglich wäre es.
ich möchte wissen wenn man sich in der privat insolvenz befindet ob man sich etwas auf raten kaufen darf
vivaldi1969 am 10. März 2008 17:31 N E I N
HerrLich am 10. März 2008 17:34 Tolle Einstellung. Völlig verschuldet und weitere Schulden machen.
Luise am 10. März 2008 17:38 Du hast kein Geld, verstanden? Kein Geld es auszugeben, kein Geld es zurück zu zahlen. Schau, dass du einen guten Job bekommst, arbeite und streng dich an. Geld muss man erst verdienen damit man es ausgeben kann. Leider bekommen viele Leute nicht so viel Geld, wie sie verdienen würden. Streng Dich an, du brauchst keinen Fernseher, du brauchst einen Job.
Liebe/r aliya1,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support

nein auf raten nicht da die entsprechenden schufa einträge dies gar nicht zulassen.....sparen und bar geht wenn der alte kaput ist und zu teuer darf er auch nicht sein, am besten vorher abklären!!
Nein das geht definitiv solange nicht wie das Insolvenzverfahren läuft. Sprich 6 Jahre.