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Ist es erlaubt, ein abgemeldetes Auto auf dem eigenen Grundstück zu parken?

gefragt von AnnnyAnnny am 18.05.2008 um 16:21 Uhr

Und was muss dafür getan werden?? das grundstück liegt 10km von unserem haus entfernt!


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moon73
beantwortet von moon73 am 18. Mai 2008 16:26
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Ja darfst du. Einfach Auto abmelden und auf das Grundstück stellen. Und zwar meldest du dein Auto nur vorläufig ab (vorübergehende Stilllegung für max. 18 Monate). Würdest du es endgültig abmelden, mußt du einen Nachweis über den Verkauf haben oder die Verschrottung.

Siehe auch hier:

http://www.meldebox.de/ummelden/kfz-abmelden


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. Mai 2008 16:23
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Soweit dieses Grundstück keinen öffentlichen Verkehrsraum darstellt (was in der Regel der Fall sein dürfte) ist das zulässig. Auf die Entfernung zur Wohnung kommt es nicht an.

Kommentar von 20d9be053ae8f4998e2d5bbdb1bf7a2csmallAnnny am 18. Mai 2008 16:28

aber wie komme ich dorthin?? mein auto ist bereits abgemeldet!! (unfallauto)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 18. Mai 2008 16:30

Wenn es fährt: rote Kennzeichen.

Wenn nicht: Spezialanhänger.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 18. Mai 2008 16:31

Versuch mal mit einem Autotransporter zu verhandeln...wer schleppt den in Eurer Nähe ab?


anonym
beantwortet von ichnoki am 18. Mai 2008 16:34
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Es ist nicht ganz so einfach.

Vor allem wenn das Auto länger als 1 Jahr abgemeldet ist, kein TÜV / AU mehr hat (also Vollabnahme braucht) muss es auslaufgeschützt stehen. Du darfst es also nicht einfach auf dem Rasen parken. Außerdem solltest du es nicht "präsentieren". Wenn Jugendliche sich einen Spaß machen, es kurzschließen und eine Spritztour machen, bist du evtl Mitverantwortlich > Ermöglichung einer Straftat.

Raus bist du aus dem Ganzen, wenn du für einen sicheren Untergrund sorgst (damit Flüssigkeiten nicht in den Boden sickern, das Auto abdeckst und die Batterie entfernst.

Noch ein Tipp: lass Sprit im Tank, denn wenn der das Rosten anfängt musst du mit hohen Kosten rechnen!


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 18. Mai 2008 19:32
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Anny, das Problem, um zum Grundstück zu kommen, liegt darin, dass du das Auto nicht abschleppst, sondern schleppst (der Unterschied sollte dir noch aus der Fahrschule bekannt sein). Die Auflagen für korrektes Schleppen sind enorm (dafür braucht der Fahrer im geschleppten Fahrzeug nicht mal einen Führerschein). Am einfachsten (aber nicht ganz legal) ist es, wenn du dir eine "rote Nummer" (die gibt es eigentlich heute nicht mehr) bei einer Werkstatt leihst (am Wochenende werden die selten gebraucht) und du das Auto zum Grundstück (ab)-schleppst. Das gilt natürlich nur, wenn das alte Auto nicht mehr fahrbereit ist. Dann solltest du etwas unter das alte Auto legen, falls es etwas Öl verliert. Abstellen darfst du das Auto auf Privatgelände, solange du willst; du dürftest dort sogar ohne Nummer und Fahrerlaubnis damit herumfahren.


matze9881
beantwortet von matze9881 am 18. Mai 2008 16:23
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ja, es muss bloß von dem StVO Bereich weg sein



anonym
beantwortet von reinhold1948 am 18. Mai 2008 16:23
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generell gibt es doch fristen soweit ich weiss. ein auto darf nicht ewig irgendwo rumstehen, alleine schon aus gründen der umweltverschmutzung...


regideur
beantwortet von regideur am 18. Mai 2008 16:25
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Das ist problemlos möglich. Abmelden und nicht mehr fahren, das sollte es schon gewesen sein. Du solltest aber darauf achten das kein Öl, Treibstoff... ausläuft. Das könnte mal Ärger geben.


anonym
beantwortet von Mar10 am 18. Mai 2008 16:26
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Das Auto wird angemeldet um damit auf öffentlichen Strecken fahren zu dürfen. Wenn es ausschließlich auf privatem Grundstück bleibt, muss es nicht angemeldet werden.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. Mai 2008 16:30
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Ja, aber das Grundstück muss umfriedet sein, also mindestens mit Zaun... Am besten, wenn es in einr Garage abgestellt wird. Sonst müßtest Du nachweisen, dass keine Füssigkeit illegal entsorgt hattest.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 18. Mai 2008 16:31
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Ja das ist erlaubt.


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