Ich bin ein Webdeveloper und arbeite für Kunden in Deutschland. Allerdings ist es egal von wo aus ich arbeite da sich alles Online abspielt. Ich möchte deswegen lieber meine Zeit in einem Internetcafe und am Strand in Malysia verbringen als in meiner Wohnung in Duisburg.
Allerdings weiß ich nicht, ob dies so ganz legal ist. Angestellt bin ich ja in der Theorie weiterhin in Deutschland und überprüfen kann mich in Malaysia ja auch niemand so richtig.
Würde mich sehr über euren Rat freuen...
Wenn du in Urlaub bist, überprüft ja auch niemand ob du arbeitest oder am Computer spielst. Kommt auch drauf an, wie lange du dich in dem jeweiligen Land am Stück aufhälst. Wenn du in Europa nicht länger als 182 Tage am Stück in dem Land bist, mußt du auch nirgendwo anders als in Deutschland Steuern zahlen. Ich kann mit nicht vorstellen, daß du für deine Arbeit irgendwo eine Arbeitserlaubnis brauchst, weil du ja nicht in dem Land für einen Arbeitgeber arbeitest.

Elektronische Dienstleistungen gelten m. W. als "am Ort des Kunden erbracht".
So was solltest Du mal in speziellen Recht- oder Steuer- Foren bzw. bei einsprechenden Profis klären lassen.
Wenn du den Arbeitgeber gefunden hasst der dich als Web-Entwickler am Strand von Malaysia arbeiten lässt dann gib mir bitte bescheid, dann wechsel ich da auch hin, bin auch Softwareentwickler und es spielt sich alles "Online" ab
Hallo,
vielen Dank schon mal für eure Antowrten!
Krankenversicherung ist ein guter Punkt und auch die Tatsache das Elektonische Dienstleistungen am Ort des Kunden erbracht werden. Allerings wiederspricht dies einer Indischen Firma, die Software produziert und sie nach Deutschland verkauft. Diese Firma muss ja dann schließlich auch Ihre Steuern in Indien zahlen.
Alles sehr komplex. Vielleicht findet sich ja ein Experte der uns weiterhelfen kann ?
bitmap am 6. Mai 2008 14:17 Beraten kann da ein Anwalt für Arbeitsrecht (bissel Ahnung von Sozialrecht sollte er auch noch haben).
Also soviel kann ich schon mal sagen, dass du in Malaysia nicht mit Leistungen der gesetzlichen KK rechnen darfst, wenn dich dein Arbeitgeber da nicht hingeschickt hat.
Hallo TimTam,
bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen die Kommentar- anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support