gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist es erlaubt die Handys der Außendienstler mit GPS überwachen zu lassen ?

gefragt von doddododdo am 04.09.2008 um 19:49 Uhr

Eine Firma mit einem 10-köpfigen Aussendienst kündigte ihren Aussendienstlern an , dass sämtliche Firmenhandys ab sofort GPS- überwacht werden.Es gibt in der Firma keinen Betriebsrat und der Chef trifft seine Entscheidungen immer nach "Gutsherrenart". Sind solche Entscheidungen ohne wenn und aber zu akzeptieren ?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.231 Arbeit x 14.532 Überwachung x 126 gps-ueberwachung x 1

Botox
beantwortet von Botox am 4. September 2008 19:57
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn vernünftig gearbeitet wird und keiner was zu verbergen hat, wieso dagegen sein?

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 4. September 2008 20:00

so sehe ich das auch. DH


ralli16
beantwortet von ralli16 am 4. September 2008 19:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sicher hat eine Überwachung manchmal ihren Grund. Wer als Arbeitgeber die GPS-Daten der Tour seines Angestellten z.B. zur Streckenoptimierung nutzt, bewegt sich damit durchaus auf dem Boden des Gesetzes.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 4. September 2008 19:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit der vorherigen Ankündigung ist dies sicher i. O. Die Mitarbeiter haben doch wohl nichts zu verbergen. Das erfolglose Überwachen wird dann bestimmt auch schnell langweilig.


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 4. September 2008 20:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da er es nicht heimlich macht (das wäre strafbar) sondern bekannt gibt, hat er das Recht dazu.
Überigen fahren die Mehrzahl der größeren Speditionen mit GPS-Sendern, und dort gibt es auch Betriebsräte. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, wer zB in einer Halle arbeitet oder irgendwo in einem Team ist letztlich auch ständig unter Kontrolle.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. September 2008 19:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da es Firenhabdys sind hat er die weisungsbefugnis..anders wäre es, wenn es euro Privathandies wären


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 4. September 2008 19:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In gewisser hinsicht ist es unanfechtbar. Der Arbeitgeber hat das Recht eine Route zu erstellen mit der jeweiligen Aufhenthaltszeit...Zur kontrolle, und da ihr Aussendienstler seid, könnt wohl nicht all zuviel dagegen unternehmen....

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 4. September 2008 19:53

-ich bin kein Aussendienstler , habe haber heute von diesem Fall gehört.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 4. September 2008 19:59

Wenn ihr gewerkschaftlich organisiert seit würde ich dort einmal nachfragen. Wenn nicht den Datenschutzbeauftragten des Bundes oder Bundeslandes!


bitmap
beantwortet von bitmap am 4. September 2008 19:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

''Es gibt in der Firma keinen Betriebsrat''

Pech. Der hätte bei sowas ein Mitbestimmungsrecht.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 4. September 2008 20:07

Stimmt!


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 4. September 2008 19:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist nicht erlaubt!

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 4. September 2008 19:56

Oh,da wäre ich mir nicht sicher... Sogar die Müllabfuhr hat GPS empfänger ann ihren Fahrzeugen und hält ihre Routen fest...


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 4. September 2008 19:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke das darf der Chef nicht. Aber unverbindlich.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.