Wir überlegen, ob wir die Balkonwand gelb streichen sollen. Die Wand ist zur Zeit weiß gestrichen, die anderen Balkonwände im Haus auch. Ist das rechtlich überhaupt zulässig, muss man den Vermieter fragen?

Ohne Einverständnis des Vermieters geht gar nichts. Ihr könnt in Teufels Küche kommen, wenn ihr das macht, ohne das OK des Vermieters eingeholt zu haben.
Selbst in einer Eigentumswohnung geht es nicht so ohne Weiteres.
dafür wirst Du vom Vermieter keine Genehmigung erhalten.

Das darf man in einer Wohnanlage nicht mal, wenn man Besitzer eine Wohnung ist. Von dem Gedanken würde ich dringend Abstand nehmen. Nicht mal die gleiche Farbe darfst du ohne Genehmigung aufbringen. LG Lotusblume
Die Fassade eines Hauses muss immer einheitlich aussehen, egal ob es den Anstrich, die Fenster oder das Geländer betrifft. Du musst auf jeden Fall den Vermieter fragen.

Auf jeden Fall zuerst den Vermieter fragen. Eventuell hat er ja vor, irgendwann mal alle Balkone einheitlich streichen zu lassen.