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Ist es erlaubt die Außenwand am Balkon zu streichen?

gefragt von derek am 06.08.2007 um 21:11 Uhr

Wir überlegen, ob wir die Balkonwand gelb streichen sollen. Die Wand ist zur Zeit weiß gestrichen, die anderen Balkonwände im Haus auch. Ist das rechtlich überhaupt zulässig, muss man den Vermieter fragen?


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Balkonwand streichen (1)
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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 6. August 2007 21:15
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Ohne Einverständnis des Vermieters geht gar nichts. Ihr könnt in Teufels Küche kommen, wenn ihr das macht, ohne das OK des Vermieters eingeholt zu haben.

Selbst in einer Eigentumswohnung geht es nicht so ohne Weiteres.


vincent
beantwortet von vincent am 6. August 2007 21:15
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dafür wirst Du vom Vermieter keine Genehmigung erhalten.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 6. August 2007 21:21
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Das darf man in einer Wohnanlage nicht mal, wenn man Besitzer eine Wohnung ist. Von dem Gedanken würde ich dringend Abstand nehmen. Nicht mal die gleiche Farbe darfst du ohne Genehmigung aufbringen. LG Lotusblume


anonym
beantwortet von liam22 am 6. August 2007 21:17
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Die Fassade eines Hauses muss immer einheitlich aussehen, egal ob es den Anstrich, die Fenster oder das Geländer betrifft. Du musst auf jeden Fall den Vermieter fragen.


Shira
beantwortet von Shira am 6. August 2007 21:13
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Auf jeden Fall zuerst den Vermieter fragen. Eventuell hat er ja vor, irgendwann mal alle Balkone einheitlich streichen zu lassen.







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