AbbyLein am 25.07.2009 um 23:12 Uhr
Dürfte ein 15 jähriges Mädchen mit einem 23 jährigen einfach so schlafen?! Ist das erlaubt? (Es handelt sich hier nicht um mich!!!) ^^
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Ja das ist erlaubt.
Bei solchen Fragen kommen leider oft falsche Antworten.
Aus diesem Grund habe ich einen Tipp geschrieben:
http://www.gutefrage.net/tipp/sex-wer-darf-in-welchem-alter-mit-wem

der 23 jährige macht sich strafbar
eddali am 25. Juli 2009 23:14 sex mit minderjährigen ist verboten,

Nein, ist es nicht!
doch es ist erlaubt, das gesetz wurde geändert
Nein!
bitmap am 26. Juli 2009 18:19 Doch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.
Im Moment ist es noch erlaubt, sofern das Mädchen damit einverstanden ist. Aber in Kürze gibt es eine Verschärfung des Gesetzes, dann ist jeglicher sexueller Kontakt von Erwachsenen über 21 Jahre mit Minderjährigen unter 18 Jahren verboten. So ein Gesetzschwachsinn!
heinmueck am 25. Juli 2009 23:30 Interessant. Bitte mal weitere Infos geben: Wer hat die Gesetzesinitative ergriffen? Ist das Gesetz bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet? Hat es der Bundespräsident bereits ausgefertigt? Wann tritt es in Kraft? Wo kann ich es nachlesen?
bitmap am 25. Juli 2009 23:43 Würde mich auch interessieren. Auf der Seite des Bundesminsteriums der Justiz find ich keinen Hinweis darauf.
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/147699,0.html
Mehr Infos musst du dir über googeln suchen.
bitmap am 26. Juli 2009 00:18 Die angesprochene Änderung gabs aber schon.
heinmueck am 26. Juli 2009 00:39 Der Link führt zu einem bereits umgesetzten Änderungsvorschlag. Inhalt ist aber nicht, dass "jeglicher sexueller Kontakt von Erwachsenen über 21 Jahre mit Minderjährigen unter 18 Jahren verboten" ist.
Gut, dass es Gesetzverschärfung geben wird. Sex ist nicht für Kleinkinder, romantische Liebe geht für dieses Alter. Und was hat ein 23-Järiger mit 14 gemeinsam? Ist doch krank.
bitmap am 26. Juli 2009 00:46 ''Sex ist nicht für Kleinkinder.''
Stimmt.
Aber mit 15 ist man kein Kleinkind mehr.
Aber das ist noch früh für Sex. Man kann befreundet sein: Romantik, Liebe... was so alles in Jugendalter gehört, aber doch nicht schlafen.
NEIN!!!
bitmap am 26. Juli 2009 18:20 Doch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.

hmm ab 14 darf man sex habenaber mit einem volljährigen? ka^^
Nein, ich glaube vom Gesetz her ab 16.
bitmap am 26. Juli 2009 18:20 Doch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.

nein, er macht sich strafbar
bitmap am 26. Juli 2009 18:20 Doch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.
nein. mit 16 darf sie
bitmap am 26. Juli 2009 18:20 Doch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.

es ist eigentlich nicht erlaubt, da es Verführung Minderjähriger ist, man kann also den 23 jährigen Freund Anzeigen, aber wenn die es wollen können sie es ruhig.
Es ist verboten doch wenn sie 16 ist dann ja
bitmap am 26. Juli 2009 18:20 Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.
Der 23-Jährige macht sich damit strafbar.
bitmap am 26. Juli 2009 18:21 Nein. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.
Nein. Strafbar.
heinmueck am 25. Juli 2009 23:19 Welcher Paragraph des Strafgesetzbuches?
Nein , erst ab 16. Es ist Verführung Minderjähriger.
bitmap am 26. Juli 2009 18:21 Falsch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.

Guck Dir an, was Marco W. aus Uelzen für Probleme bekommen hat!
Dem Marco wird aber die Vergewaltigung eines Kindes unter 14 Jahren vorgeworfen. Das ist ja wohl noch etwas ganz anderes. Und zudem in der Türkei.
frauke1982 am 25. Juli 2009 23:59 Du hast Recht, ich hab gerade nochmal nachgeguckt, sie war 13-er 17-das ist natürlich etwas anderes! Sorry
strafbar.
bitmap am 26. Juli 2009 18:21 Falsch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.
Strafbarer geht es gar nicht, egal ob es beide wollen oder nicht.

neeeein
bitmap am 26. Juli 2009 18:21 Falsch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.
Nein ist es nicht, da einer über 18 ist
bitmap am 26. Juli 2009 18:22 Falsch. Siehe Antwort von heinmueck am 25. Juli 2009 23:18 Uhr.
Siehe StGB § 182 dann stellts Du fest das sich der 23 jährige Strafbar macht, auch mi Einwilligung der 15 jährigen. Rechtlich verfolgt wird die Angelegenheit aber in den meisten Fällen nur wenn jemand Strafanzeige stellt z.B die Eltern.

Ich persönlich würde es nicht machen aber mit dem Einverständnis der 14 jährigen und deren eltern ist es meineswissens erlaubt
Nein das ist verführung Minderjähriger und ich würde diesen Kinderf...... für sehr lange Zeit einsperren oder zumindest Kastrieren ist der zu Blöde sich ne richtige Frau zu suchen???