loloo am 31.05.2009 um 0:34 Uhr
einer Ehefrau den Mann glüklich zu machen, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben auch wenn sie keine Lust hat?

Um gottes willen NEIN! In einer Partnerschaft und Ehe sollte gleichberechtigung und vertauen sein udn kein Zwang zum sex wenn sie net will.

Das einzige, was eine Pflicht ist, Respekt zu haben. Dann sollte das mit dem Glück auch klappen
Der Mann muss die Frau glücklich machen
loloo am 31. Mai 2009 00:37 nur mit dem Unterschied, dass Männer immer können.

Nein, seit 1997 gibts Sex als eheliche pflicht nicht mehr. Vor 97 konnten Ehepartner die den Beischlaf verweigerten sogar Gerichtlich bestraft werden, aber das is schon lange vorbei. Is auch besser so, erzwungener Verkehr macht doch auch keinen Spaß. Weder Ihm noch Ihr.
uwe8888 am 31. Mai 2009 00:43 anbei der auszug ... interessant... es gibt durchaus eine "Sexpflicht" in der Ehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Ehepartner einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und damit zur so genannten Geschlechtsgemeinschaft.
Das bedeutet, Verweigerung von Sex verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsinstituts Ehe. Nach verbreiteter juristischer Auffassung kann die „Sexpflicht“ nicht einmal per Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Jedoch ist diese Sexpflicht nicht rechtlich durchsetzbar.

neee wo kommen wir dahin, wenns nur an dem liegt vergiss es, da gehört mehr dazu

upps , es gab da mal ein urteil, vollzug der ehelichen pflicht .... ich glaube alle 3 Monate , wurde in den 90 ern gefällt , weiß aber nicht mehr wann. (nur daß Alice Schwarzer stinksauer war )
schneeblume am 31. Mai 2009 00:46 lol alle 3 monate... ich glaube nicht, dass das auch nur eine der beiden Parteien glücklich macht...!
Hin und wieder schon. Ab und zu ist mogeln ok. Allerdings sollte man die Partnerschaft beenden wenn permanent einer keine Lust auf den anderen hat. Dann hat´s kein Sinn.

Das kommt leider auf die Kultur an, in der man lebs, aber grundsätzlich sage ich nur
Nein, natürlich ist das absolu unsinnig!!!