ich hab gestern während der arbeitszeit etwas aus meinem auto geholt, und dazu musste ich das gelände meines arbeitgebers verlassen. wenn mir dabei jetzt was passiert wäre, wäre das das trotzdem ein betriebsunfall gewesen?
also es ist ja nichts passiert, aber ich frage mich trotzdem, wie das rechtlich aussehen würde, wenn sowas mal eintreten sollte. oder kommt es darauf an, WAS man aus seinem auto holt? in meinem fall war es ein regenschirm. ich bin übrigens NICHT in der mittagspause rausgegangen und wir haben keine stechuhren, wo man sich ein- und ausstempeln muss...

der regenschirm hatte weder etwas mit deiner arbeit noch mit deinem arbeitsweg zu tun - ich wär da kritisch...?
soweit ich weiß, ist das wie folgt:
war es eine dienstliche Erledigung? Wenn ja, dann ist es ein Betriebsunfall
wenn nein: War das Verlassen deines Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber genehmigt? Wenn ja, dann ebenfalls Betriebsunfall also auch dementsprechend versichert.
wenn nein: tja, unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz im schlimmsten Fall, demnach auch kein Betriebsunfall.
bitmap am 11. Februar 2009 12:44 ''wenn nein: War das Verlassen deines Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber genehmigt? Wenn ja, dann ebenfalls Betriebsunfall''
Aber nicht bei privaten Erledigungen.

Nein, das war quasi Privatvergnügen. Da hätte nicht die Berufsgenossenschaft der Fa. gezahlt (wie beim Betriebsunfall), sondern deine Krankenversicherung. Übrigens- kaum vorstellbar, aber: Ist beim auf Klo gehen genau so! (Privatvergnügen!)
was? echt??? auf klo gehen ist privatvergnügen? soll ich denn meinen bürostuhl vollpullern oder was? bäääH! und was ist mit pause in der kantine?
Cinamon83 am 11. Februar 2009 12:58 Der weg zur kantine ist nicht versichert. (Wenn du z.B. in ein anderes Gebäude musst) Allerdings in der Kantine bist du wieder versichert- über den Kantinenbetreiber.

Nein es sei den dir wurde angewiesen das du wo hin gehen sollst und du damit das gelaände verlassen mußtest.

''wenn mir dabei jetzt was passiert wäre, wäre das das trotzdem ein betriebsunfall gewesen?''
Nur wenn du da was im Rahmen deiner Tätigkeit geholt hast.
wenn ich den schirm also geholt hab, um auf dem gelände bei regen trocken zu einem anderen haus zu kommen, wäre das ok (dienstliche) gewesen, ja? zB weil ich da was hinbringen oder abholen muss, das nicht nass werden darf?
bitmap am 11. Februar 2009 13:18 Das dürfte dann so ein Zweifelsfall sein, den sich die BG näher anschauen würde.

Das ist ein privater Gang und deshalb nicht versichert.

wenn du deinen meister oder Vorarbeiter vorher bescheid gegeben hast...ja..wenn nicht ...nein
bitmap am 11. Februar 2009 12:45 ''wenn du deinen meister oder Vorarbeiter vorher bescheid gegeben hast...ja..''
Falsch.

Nein, in dem Fall warst Du nicht versichert.

das kommt ganz darauf an wenn es was betriebliches war ja ansonsten ist es auslegungssache!
auch, wenn ich den schirm zB geholt hab, damit ich trocken vom einen zum anderen gebäude auf dem gelände komme, um dort etwas abzugeben, was nicht nass werden sollte? das wäre doch dann zumindest mit nem dienstlichen hintergrund, oder?
sehr speziell. Wäre eine Auslegungsfrage. Da halte ich mich lieber zurück und hoffe, dass es nciht passiert.