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ist es ein betriebsunfall, wenn ich während der arbeitszeit das gelände verlasse und mich verletze?

gefragt von Karli123 am 11.02.2009 um 12:37 Uhr

ich hab gestern während der arbeitszeit etwas aus meinem auto geholt, und dazu musste ich das gelände meines arbeitgebers verlassen. wenn mir dabei jetzt was passiert wäre, wäre das das trotzdem ein betriebsunfall gewesen?

also es ist ja nichts passiert, aber ich frage mich trotzdem, wie das rechtlich aussehen würde, wenn sowas mal eintreten sollte. oder kommt es darauf an, WAS man aus seinem auto holt? in meinem fall war es ein regenschirm. ich bin übrigens NICHT in der mittagspause rausgegangen und wir haben keine stechuhren, wo man sich ein- und ausstempeln muss...

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versicherung x 5.641 arbeitsunfall x 102

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 11. Februar 2009 12:39
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Nein, der Regenschirm war privatvergnügen.

Kommentar von Karli123 am 11. Februar 2009 12:57

auch, wenn ich den schirm zB geholt hab, damit ich trocken vom einen zum anderen gebäude auf dem gelände komme, um dort etwas abzugeben, was nicht nass werden sollte? das wäre doch dann zumindest mit nem dienstlichen hintergrund, oder?

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 11. Februar 2009 15:15

sehr speziell. Wäre eine Auslegungsfrage. Da halte ich mich lieber zurück und hoffe, dass es nciht passiert.


princAss
beantwortet von princAss am 11. Februar 2009 12:39
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der regenschirm hatte weder etwas mit deiner arbeit noch mit deinem arbeitsweg zu tun - ich wär da kritisch...?


anonym
beantwortet von Mcruay am 11. Februar 2009 12:40
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soweit ich weiß, ist das wie folgt:

war es eine dienstliche Erledigung? Wenn ja, dann ist es ein Betriebsunfall

wenn nein: War das Verlassen deines Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber genehmigt? Wenn ja, dann ebenfalls Betriebsunfall also auch dementsprechend versichert.

wenn nein: tja, unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz im schlimmsten Fall, demnach auch kein Betriebsunfall.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Februar 2009 12:44

''wenn nein: War das Verlassen deines Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber genehmigt? Wenn ja, dann ebenfalls Betriebsunfall''

Aber nicht bei privaten Erledigungen.


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 11. Februar 2009 12:40
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Nein, das war quasi Privatvergnügen. Da hätte nicht die Berufsgenossenschaft der Fa. gezahlt (wie beim Betriebsunfall), sondern deine Krankenversicherung. Übrigens- kaum vorstellbar, aber: Ist beim auf Klo gehen genau so! (Privatvergnügen!)

Kommentar von Karli123 am 11. Februar 2009 12:54

was? echt??? auf klo gehen ist privatvergnügen? soll ich denn meinen bürostuhl vollpullern oder was? bäääH! und was ist mit pause in der kantine?

Kommentar von 2c894e41797274d5e311dcafdb0aca50smallCinamon83 am 11. Februar 2009 12:58

Der weg zur kantine ist nicht versichert. (Wenn du z.B. in ein anderes Gebäude musst) Allerdings in der Kantine bist du wieder versichert- über den Kantinenbetreiber.


Anke82
beantwortet von Anke82 am 11. Februar 2009 12:45
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Nein es sei den dir wurde angewiesen das du wo hin gehen sollst und du damit das gelaände verlassen mußtest.


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. Februar 2009 12:41
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''wenn mir dabei jetzt was passiert wäre, wäre das das trotzdem ein betriebsunfall gewesen?''

Nur wenn du da was im Rahmen deiner Tätigkeit geholt hast.

Kommentar von Karli123 am 11. Februar 2009 12:56

wenn ich den schirm also geholt hab, um auf dem gelände bei regen trocken zu einem anderen haus zu kommen, wäre das ok (dienstliche) gewesen, ja? zB weil ich da was hinbringen oder abholen muss, das nicht nass werden darf?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Februar 2009 13:18

Das dürfte dann so ein Zweifelsfall sein, den sich die BG näher anschauen würde.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 11. Februar 2009 12:40
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Das ist ein privater Gang und deshalb nicht versichert.


kai71
beantwortet von kai71 am 11. Februar 2009 12:40
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wenn du deinen meister oder Vorarbeiter vorher bescheid gegeben hast...ja..wenn nicht ...nein

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Februar 2009 12:45

''wenn du deinen meister oder Vorarbeiter vorher bescheid gegeben hast...ja..''

Falsch.

Kommentar von 0cfcf759b5ff80949d5461a6ba579b06smallkai71 am 11. Februar 2009 12:50

so und warum???

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Februar 2009 13:13

Wenn es eine private Erledigung ist, dann wirds auch durch ein Bescheid sagen beim Meister keine dienstliche Erledigung.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 11. Februar 2009 12:40
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Nein, in dem Fall warst Du nicht versichert.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 12. Februar 2009 13:07
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ja


malli
beantwortet von malli am 12. Februar 2009 10:44
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das kommt ganz darauf an wenn es was betriebliches war ja ansonsten ist es auslegungssache!


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 11. Februar 2009 22:37
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laut deiner schilderung nicht versichert


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