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Ist es ein Abmahngrund, wenn man wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit kommt?

gefragt von orlandowest am 10.10.2007 um 12:08 Uhr

Darf der Arbeitgeber es rügen oder gar abmahnen, wenn ich wegen des Bahnstreiks, der jetzt ja nur ganz kurzfristig angekündigt werden soll, zu spät zur Arbeit komme?


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anonym
beantwortet von susanne4321 am 10. Oktober 2007 12:13
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Grundsätzlich gilt, dass das Wegerisiko den Arbeitnehmer trifft und das gilt auch für den Bahnstreik. Bei Abmahnung und Kündigung würde natürlich der Umfang des Streiks, die Dauer und die Vorhersehbarkeit beim Verschulden berücksichtigt. Da aber bereits seit längerem über den bevorstehenden Streik berichtet wird, dürften auch insoweit Verspätungen nicht grundsätzlich zu entschuldigen sein. In jedem Fall sollte man sofort anrufen und die Verspätung ankündigen, wenn sich diese nicht vermeiden lässt. Sonst droht nicht wegen der Verspätung an sich, sondern der fehlenden Anzeige u.U. eine Abmahnung.


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 10. Oktober 2007 12:13
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Bei kurzfristigen Streiks darf der Arbeitgeber keine Abmahnung oder Kündigung aussprechen, siehe hier: http://portal.gmx.net/de/themen/beruf/karriere/arbeitsrecht/4756472.html

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 10. Oktober 2007 12:14

Kajjo
beantwortet von Kajjo am 10. Oktober 2007 12:15
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Der Arbeitnehmer muß seine Arbeitsleistung abliefern und dazu, insbesondere bei vorheriger Kenntnis möglicher Streiks, geeignete Mittel wählen. Es liegt in seiner Verantwortung, pünktlich zu erscheinen. Rügen darf der Arbeitgeber sowieso Fehlverhalten und Abmahnen auch! Ich befürchte daher, daß dies klar erlaubt ist.

Eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit an einem Streiktag ist aber nicht gerade fair und spricht dafür, daß er schon seit längerem einen Grund sucht. Vielleicht sollte man sich einmal mit dem Arbeitgeber aussprechen oder tatsächlich sich schon bald unauffällig einen neuen Job suchen, wenn das Klima so vergiftet ist.

Richtig und sinnvoll ist allerdings schon, daß ein Streik nicht generell zu lasten der Arbeitgeber gehen kann. Der Arbeitnehmer muß seinen Dienst verrichten, ganz einfach.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 10. Oktober 2007 13:28

Ergänzung: Selbstverständlich werden an eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit bei Streik die gleichen Bedingungen geknüpft wie sonst auch. Im Regelfall bedarf es also einer Wiederholung der Tat.


Morris
beantwortet von Morris am 10. Oktober 2007 12:17
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Ein Abmahngrund meiner Ansicht nach nicht beim ersten Mal. Aber dennoch gilt: Als Arbeitnehmer hast Du die vertragliche Pflicht (aus Deinem Arbeitsvertrag), Deinem Arbeitgeber die zugesichtere Arbeitszeit zur Verfügung zu stehen und diese zu erfüllen. Wenn im Vertrag Arbeitszeiten geregelt sind, hast Du dafür zu Sorgen, dass Du auch pünktlich da bist. Schließlich gibt es ja genügend Alternativen zur Bahn. Und wenn ein Streik droht, musst Du eben Alternativen suchen und/oder früher zuhause los. Dasselbe ist im Winter der Fall, wenn es schneit oder friert. Dann kannst Du Dich auch nicht auf das schlechte Wetter berufen und zu spät erscheinen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 10. Oktober 2007 12:11
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Wenn das Zuspätkommen damit eine einmalige Sache ist denke ich nicht. Wenn Du allerdings eh immer zu spät bist kann das das Fass zum überlaufen bringen.


Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 10. Oktober 2007 13:52

Sehe ich auch so, bei einem Ausrutscher sagt keiner was, bei ständigem Zu-spät-kommen wird irgendwann abgemahnt.


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 10. Oktober 2007 12:11
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Welcher Chef mahnt ab, wenn man einmal zu spät gekommen ist, vorallem wenn eine höhere Macht wie der Streik Grund dafür ist. Du solltest, falls dein Zug nicht fährt, deine Firma informieren das du später kommst. Eine Abmahnung gibts erst bei Wiederholungstäter und Blaumacher.


anonym
beantwortet von williams18 am 10. Oktober 2007 12:19
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Wenn du aber Gleitzeit hast, da du fehlende Stunden nachholen kannst.Aber es ist immer gut wenn du bei Arbeitsgeber informierst, damit sie es Bescheid wissen wegen Arbeit


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 10. Oktober 2007 20:14
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Grundsätzlich ist es allein Deine Verantwortung, rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen.

Bei einem nicht vorhersehbaren Ereignis - etwa plötzlich auftretendem Glatteis - wird sicher jeder AG Verständnis haben, aber nacharbeiten musst Du die Zeit auch dann.

Bei einem vorhersehbaren Ereignis - also einem angekündigten Streik - könnte der AG Dich obendrein schlimmstenfalls auch abmahnen.


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