Denn ich habe gehört das ist noch nicht 100% durch.

Es liegt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vor die noch nicht entschieden ist.

Das Gesetz ist in Kraft. Es wird aber auf eine Klage hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit überprüft. Eine Entscheidung wird im nächsten Jahr erwartet.
Bis dahin werden die Fahrtkosten auch für die ersten 20 Kilometer im Vorabzug eingetragen und Steuerbescheide ergehen vorläufig.
Wenn das Gesetz verfassungswidrig ist, wird entsprechend abgerechnet, wenn nicht, ist bei Vorabzug damit zu rechnen, daß der Steuerpflichtige entsprechend nachzahlen muß.
Ich hoffe es wird gekippt. Dann bekommen auch wir einmal in unserem Leben eine Steuerrückzahlung! Der Vorauszahlungsbeitrag fürs letzte Quartal diesen Jahres wurde auch schon deswegen erhöht und die Vorauszahlungen für 07 sowieso.