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Ist es eigentlich Pflicht für Ladeninhaber einen auf die Toilette zu lassen?

gefragt von irmie am 29.06.2007 um 18:09 Uhr

Ich musste letztlich dringend zur Toilette und habe freundlich in einer Kaffeebar gefragt. Da hat mir die Bedienung gesagt, es wäre nur für Kunden, kaufe ich also hier nichts dann darf ich nicht zur Toilette. Bin dann woanders gottseidank gegangen. Ist das eigentlich erlaubt das zu verweigern?


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 29. Juni 2007 18:20
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Ich meine mal gelesen zu haben, das jeder dazu verpflichtet ist, jemanden auf die Toilette zu lassen, auch im eigenem Reich.

Kommentar von Regenmacher am 29. Juni 2007 18:26

Wo gelesen, wann gelesen, auf der Toilette vielleicht?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 29. Juni 2007 18:32

z.B. http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3074975.html#3074975

und in Zukunft bitte eine anderen Ton, Danke

Kommentar von wiele am 29. Juni 2007 18:47

Gibt's GuteFrage bei Dir auch mit Sprachausgabe?
;-) Gruß wiele

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 29. Juni 2007 19:19

si,

sollte natürlich einen heissen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. Juni 2007 18:16
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Was spricht dagegen, in der Kaffeebar einen Kaffee zu trinken und dann die Toilette zu nutzen. Jeder Besitzer einer Toilette kann bestimmen, wer sie nutzen darf. Darum heißt der Raum ja auch Kundentoilette und nicht öffentliche Bedürfnisanstalt.

Kommentar von kiramarie am 29. Juni 2007 18:21

Aber ist es nicht so, das man verpflichtet ist, jeden auf die Toilette zu lassen? Selbst als Privatmann/frau. Hab ich zumindest schon des öfteren so gehört, dass man niemanden abweisen darf.

Kommentar von Regenmacher am 29. Juni 2007 18:27

Wo gehört, wann gehört, vielleicht von einer Toilettenfrau?


anonym
beantwortet von Eckhard Appel am 29. Juni 2007 18:22
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Da kann ich mich der Antwort von Regenmacher nur anschließen. Es ist dem Ladenbesitzer sein Recht den Zugang zur Toilette nur Kunden zu gewähren. Das ist halt mal eine Dienstleistung am Kunden und somit diesen vorbehalten. Also: Ja der Ladeninhaber darf verweigern das du seine Toilette benutzt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Juni 2007 18:22
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wenn du kein gast warst, durfte die bedienung das auch ablehnen.

stell dir mal vor was dort für ein begängnis wäre, wenn alle von der straße dahin kämen um die toilette zu benutzen.


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 29. Juni 2007 18:29
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Kunden dürfen, Nichtkunden dürfen nicht, das ist doch ganz klar. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder jeden auf Toilette lassen würde? machst Du das zu Hause auch mit Fremden?




Kommentar von 3ddaeb82fbba964fb3461d4e4f1342ebsmallsmile am 29. Juni 2007 18:57

Richtig. Man kann nur von anderen erwarten, was man auch selbst bereit ist zu tun.


smile
beantwortet von smile am 29. Juni 2007 18:55
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Ob es dafür irgendwelche Vorschriften gibt, weiß ich nicht. Aber vielleicht könnte man einen Kompromiss finden, z. B. angemessen Geld für die Toilettennutzung verlangen. Dass nicht jeder überall auf die Toilette gehen kann, ist zwar nicht schön, vor allem dann, wenn man ein dringendes Bedürfnis hat, aber verdenken kann man es dem Toilettenbesitzer nun wirklich nicht. Sonst würden in Gaststätten und Cafés viele Leute wohl nur die Toilette benutzen, aber nichts essen oder trinken. Wenn man nur mal aufs Klo muss, kann man eine öffentliche Toilette (davon gibt es leider viel zu wenig)benutzen. Aber auch größere Einkaufsmärkte haben meist eine Kundentoilette. Und wenn man schon mal in so einem Markt ist, kauft man ja meistens etwas, ist also Kunde...


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 30. Juni 2007 09:08
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Der Ladenbsitzer hat das Hausrecht und kann bestimmen, wenn er auf sein Toiletten gehen läßt. Schließlich trägt er auch die Kosten für die Reinigung.


anonym
beantwortet von nachbrenner am 29. Juni 2007 20:41
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Ist das eigentlich erlaubt das zu verweigern?

natürlich.

aber: diese frage ist symptomatisch für die entwicklung unserer gesellschaft. am liebsten wären es vielen leuten, dass der staat (per gesetz) alles regelt. wozu erwirb man privates eigentum, wenn dann der gesetzgeber kommt und einem vorschreibt, was man damit zu tun oder zu lassen hat.

es gibt kein respekt vor eigentum anderer menschen, keine freiheit im bezug auf das private eigentum - es ist schlimmer als enteignung. im zuge einer enteignung bekommt man wenigstens eine - sicher zu kleine - finanzielle entschädigung. im falle der netzungsbestimmung bekommt man nichts und muss dafür noch zahlen.

merke: jede beschränkung der freiheit anderer menschen ist auch beschränkung eurer freiheit.


Ju Wie
beantwortet von Ju Wie am 29. Juni 2007 22:15
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.....und wenn es wirklich ganz dringend ist? Als Geschäftsinhaber würde ich es keinem verwehren. Und käm ich selber mal in so eine mißliche Lage würde ich danach auch einen Kaffee trinken!


anonym
beantwortet von kbra01 am 29. Juni 2007 22:04
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Es gibt eine Gewerbeordnung in der Gastronomie, in der festgelegt ist, ab welcher Größe und "Bestuhlung" sogar getrennte Toiletten für "M" und "D" vorgeschrieben sind. Die Benutzung sollte, (muß aber nicht) kostenfrei sein. Eine simple Kaffebude oder Bäckerei ohne Sitzgelegenheit und nur "Stehcafe" ist von der Toilettenpflicht ausgenommen. Im Spezialfall sollte aber zumindest gegen "Benutzungs-" bzw. "Reinigungsgebührpauschale" eine Benutzung der Personaltoilette gestattet sein. Die meisten "Stehcafes", die mir bekannt sind, geben den Schlüssel zur Toilette an der Theke (gegen Gebühr ohne vorherigen Verzehr) heraus, um zu verhindern, daß gleich mehrere Leute das "Örtchen" gleichzeitig aufsuchen können.




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