darkgabber19 am 23.06.2009 um 18:24 Uhr
wenn ich spazieren gehe steht auf dem weg wo ich her muss ein kirschbaum.er steht zwar auf einem grundstück aber einige äste hängen über dem zaun also nicht mehr auf dem grundstück.ist es diebstahl wenn ich diese kirschen pflücke?

Pflücken ist Diebstahl, aufheben darfst du, außerhalb des Grundstückes

Mundraub.
EmilytheStrange am 23. Juni 2009 18:27 Gibt es nicht mehr

was über dem Zaun hängt darf ohne schlechtes Gewissen genossen werden.
ja, die Kirschen in Nachbars Garten, sie schmecken so süss....
Frag den Besitzer meistens sind die nett, wenn du nur ein paar nimmst wird keiner Nein sagen.
darkgabber19 am 23. Juni 2009 18:29 ich würde gerne mal dahin gehen und fragen ob ich ein paar pflücken darf weil die meisten die solche bäume im garten haben pflücken eh nicht selber nur ich trau mich nicht
Ich kenn einen, der Nein gesagt hat.

Was ueber den Zaun bzw. ueber das Gruendstueck hinaus haengt nicht.

Diebstahl eher weniger, mir würde es auch schwer fallen dran vorbei zugehen
Mehr oder weniger - trotzdem Diebstahl
Da man Äste die von einem Nachbargründstück rüberhängen schneiden darf, denke ich mal nicht, wenn Kirschzweige über dem Zaun hängen und man welche von den überhängenden ist, das es Diebstahl ist.

Letztens war noch im Fernsehen:Hängt Obst in deinem Garten und Du schüttelst daran,um es zu essen-verboten.Schüttelt der Nachbar daran-essen erlaubt.Somit erübrigt sich das pflücken-auch verboten.----Pedanterie der Gesetze!!!
Ja, pedantisch, diese Gesetze...
Exakt und nicht anders!