Enermaxis am 03.12.2008 um 21:34 Uhr
hallo ich wollte fragen ob es diebstahl ist wenn die eltern die bankkarte von meiner freundin ihr wegnehmen und ihr nicht geben obwohl sie von ihrem konto geld abheben will meine freundin ist volljährig und alleinige besitzerin des kontos Gruss Alex

Karte als gestohlen melden und eine neue besorgen. Die Eltern haben zu solchen Handlungen kein Recht.
Wenn Deine Freundin keinen Vormunt braucht dann ist es Diebstahl. Würde die Karte als gestohlen melden dann bekommt sie eine neue und gut ist. Sollte deine Freundin noch zu Hause wohnen und sich das Verhältniss zu ihren Eltern nicht besser sollte sie mal überlegen auszuziehen

Wenns Deine Eltern sind, ist es eindeutig Diebstahl.
Wenns Ihre Eltern sind, ist es demnach auch Diebstahl, da sie ja volljährig ist.
Da hinein kommen dann eben die ungeklärten Verhältnisse Tochter - Eltern hinzu, die es nicht direkt als Diebstahl erkennbar erscheinen lassen. Aber faktisch ist es so.

Das geht gar nicht, wenn deine Freundin volljährig ist, dann kann sie mit ihrem Geld machen was sie will.

Da haben die Eltern kein Recht zu. Ich würde ein offenes Gespräch mit ihnen führen. Könnte man als Diebstahl werten

Ja klar ist das Diebstahl. Niemand darf einem volljährigem mündigen Menschen etwas wegnehmen, was demjenigen gehört.
Guppy194 am 3. Dezember 2008 22:04 das Verhalten der Eltern ist strafrechtlich nicht relevant; es besteht natürlich ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch.
Was sind denn die Gründe? In Ordnung ist es nicht, aber wenn ihre Eltern sie schützen wollen, weil sie z.B. hochverschuldet oder drogenabhängig o.ä. ist, könnte ich es halbwegs nachvollziehen.
Enermaxis am 3. Dezember 2008 21:37 nichts von all dem die eltern sind halt dumm die haben mich auch schon beleidigt und mich schon auf der strasse ausgebremstz

Die Argumentation von Guppy194 macht mit meinem Halbwissen Sinn. Ich glaub aber, daß hier der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt sein könnte.

also Diebstahl ist es nicht; es ist zwar fremder Gewahrsam gebrochen und eigener begründet, aber es fehlt die rechtswidrige Zueignungsabsicht; was anderes wäre es, wenn die Eltern der Tochter die Karte entwenden, um damit für sich selbst Geld abzuheben.
Enermaxis am 3. Dezember 2008 22:09 also so weit ich weiss haben die auch das passwort von ihr das die meiner freundin garnicht erst gegeben haben
Guppy194 am 3. Dezember 2008 22:39 sie soll auf die Bank gehen und sich eine neue Karte mit neuem Passwort/Kennziffer besorgen.
Das kann man nicht als Diebnstahl bezeichnen. Die Frage ist doch warum die Eltern die Karte genommen haben und jetzt nicht mehr rausrücken. DAs nennt man glaub ich etwas vorenthalten

Diebstahl ist es nicht....aber mit gegenseitiger Achtung hat es nichts zu tun..
wieso ist das kein Diebstahl bitte schön?
Guppy194 am 3. Dezember 2008 21:39 § 242 STGB
Diebstahl(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zu klären wäre warum die Karte weggenommen wurde; dazu gibt der Sachverhalt zu wenig her; wenn die rechtswidrige Zueignungsabsicht fehlt (also wenn die Eltern die Karte als eigene Karte behalten wollen), dann kein Diebstahl.

In ein paar Jahren wird sie sagen "zum Glück haben mir meine Eltern die Karte weg genommen sonst wäre ich heute total verschuldet"
Enermaxis am 3. Dezember 2008 21:38 sie verdient 240 im monat und darf nix abholen sagen die eltern noch nichma 10 euro