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Ist es Diebstahl...?

gefragt von EnermaxisEnermaxis am 03.12.2008 um 21:34 Uhr

hallo ich wollte fragen ob es diebstahl ist wenn die eltern die bankkarte von meiner freundin ihr wegnehmen und ihr nicht geben obwohl sie von ihrem konto geld abheben will meine freundin ist volljährig und alleinige besitzerin des kontos Gruss Alex

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Bank x 3.280 Gesetze x 564 Karte x 411

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 3. Dezember 2008 21:34
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Karte als gestohlen melden und eine neue besorgen. Die Eltern haben zu solchen Handlungen kein Recht.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 3. Dezember 2008 21:38
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Wenn Deine Freundin keinen Vormunt braucht dann ist es Diebstahl. Würde die Karte als gestohlen melden dann bekommt sie eine neue und gut ist. Sollte deine Freundin noch zu Hause wohnen und sich das Verhältniss zu ihren Eltern nicht besser sollte sie mal überlegen auszuziehen

Kommentar von 87e365048a4613bf7049135c2f6cecccsmallEnermaxis am 3. Dezember 2008 21:40

hat keinen vormund

Kommentar von Janni1979 am 3. Dezember 2008 22:08

Dann ganz klar Diebstahl


GFliebtDich
beantwortet von GFliebtDich am 3. Dezember 2008 21:38
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Wenns Deine Eltern sind, ist es eindeutig Diebstahl.

Wenns Ihre Eltern sind, ist es demnach auch Diebstahl, da sie ja volljährig ist.

Da hinein kommen dann eben die ungeklärten Verhältnisse Tochter - Eltern hinzu, die es nicht direkt als Diebstahl erkennbar erscheinen lassen. Aber faktisch ist es so.


kara222
beantwortet von kara222 am 3. Dezember 2008 21:38
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Das geht gar nicht, wenn deine Freundin volljährig ist, dann kann sie mit ihrem Geld machen was sie will.


Tremor
beantwortet von Tremor am 3. Dezember 2008 21:37
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Da haben die Eltern kein Recht zu. Ich würde ein offenes Gespräch mit ihnen führen. Könnte man als Diebstahl werten


Smash
beantwortet von Smash am 3. Dezember 2008 21:36
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Ja klar ist das Diebstahl. Niemand darf einem volljährigem mündigen Menschen etwas wegnehmen, was demjenigen gehört.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. Dezember 2008 22:04

das Verhalten der Eltern ist strafrechtlich nicht relevant; es besteht natürlich ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch.


anonym
beantwortet von FridaGT am 3. Dezember 2008 21:36
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Was sind denn die Gründe? In Ordnung ist es nicht, aber wenn ihre Eltern sie schützen wollen, weil sie z.B. hochverschuldet oder drogenabhängig o.ä. ist, könnte ich es halbwegs nachvollziehen.

Kommentar von 87e365048a4613bf7049135c2f6cecccsmallEnermaxis am 3. Dezember 2008 21:37

nichts von all dem die eltern sind halt dumm die haben mich auch schon beleidigt und mich schon auf der strasse ausgebremstz


Megatherium
beantwortet von Megatherium am 6. Dezember 2008 11:25
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Die Argumentation von Guppy194 macht mit meinem Halbwissen Sinn. Ich glaub aber, daß hier der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt sein könnte.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 3. Dezember 2008 22:06
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also Diebstahl ist es nicht; es ist zwar fremder Gewahrsam gebrochen und eigener begründet, aber es fehlt die rechtswidrige Zueignungsabsicht; was anderes wäre es, wenn die Eltern der Tochter die Karte entwenden, um damit für sich selbst Geld abzuheben.

Kommentar von 87e365048a4613bf7049135c2f6cecccsmallEnermaxis am 3. Dezember 2008 22:09

also so weit ich weiss haben die auch das passwort von ihr das die meiner freundin garnicht erst gegeben haben

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. Dezember 2008 22:39

sie soll auf die Bank gehen und sich eine neue Karte mit neuem Passwort/Kennziffer besorgen.


anonym
beantwortet von Brillie am 3. Dezember 2008 21:37
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Das kann man nicht als Diebnstahl bezeichnen. Die Frage ist doch warum die Eltern die Karte genommen haben und jetzt nicht mehr rausrücken. DAs nennt man glaub ich etwas vorenthalten


torosso
beantwortet von torosso am 3. Dezember 2008 21:35
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ich würde mit Anzeige drohen!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Dezember 2008 21:34
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Diebstahl ist es nicht....aber mit gegenseitiger Achtung hat es nichts zu tun..

Kommentar von Simple_avatar2smalltorosso am 3. Dezember 2008 21:37

wieso ist das kein Diebstahl bitte schön?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. Dezember 2008 21:39

§ 242 STGB

Diebstahl(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Zu klären wäre warum die Karte weggenommen wurde; dazu gibt der Sachverhalt zu wenig her; wenn die rechtswidrige Zueignungsabsicht fehlt (also wenn die Eltern die Karte als eigene Karte behalten wollen), dann kein Diebstahl.

Kommentar von Janni1979 am 3. Dezember 2008 21:41

Das ist Diebstahl da kannst nix dran ändern...das hat nix damit zu tun ob das die Eltern sind ober ein Fremder

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. Dezember 2008 21:44

ist kein Diebstahl, siehe obige Anmerkung


zj1000
beantwortet von zj1000 am 3. Dezember 2008 21:37
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In ein paar Jahren wird sie sagen "zum Glück haben mir meine Eltern die Karte weg genommen sonst wäre ich heute total verschuldet"

Kommentar von 87e365048a4613bf7049135c2f6cecccsmallEnermaxis am 3. Dezember 2008 21:38

sie verdient 240 im monat und darf nix abholen sagen die eltern noch nichma 10 euro


Farasmile
beantwortet von Farasmile am 3. Dezember 2008 21:35
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wie alt ist deine Freundin?

Kommentar von 87e365048a4613bf7049135c2f6cecccsmallEnermaxis am 3. Dezember 2008 21:35

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Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 3. Dezember 2008 21:36

Er schreibt "volljährig"


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