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Ist es Diebstahl...?

Frage von Enermaxis Enermaxis

hallo ich wollte fragen ob es diebstahl ist wenn die eltern die bankkarte von meiner freundin ihr wegnehmen und ihr nicht geben obwohl sie von ihrem konto geld abheben will meine freundin ist volljährig und alleinige besitzerin des kontos Gruss Alex

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Antworten (14)

  • 13
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Karte als gestohlen melden und eine neue besorgen. Die Eltern haben zu solchen Handlungen kein Recht.

  • 3
    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Wenn Deine Freundin keinen Vormunt braucht dann ist es Diebstahl. Würde die Karte als gestohlen melden dann bekommt sie eine neue und gut ist. Sollte deine Freundin noch zu Hause wohnen und sich das Verhältniss zu ihren Eltern nicht besser sollte sie mal überlegen auszuziehen

    Kommentar von Enermaxis Enermaxis

    hat keinen vormund

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Dann ganz klar Diebstahl

  • 3
    Antwort von GFliebtDich GFliebtDich

    Wenns Deine Eltern sind, ist es eindeutig Diebstahl.

    Wenns Ihre Eltern sind, ist es demnach auch Diebstahl, da sie ja volljährig ist.

    Da hinein kommen dann eben die ungeklärten Verhältnisse Tochter - Eltern hinzu, die es nicht direkt als Diebstahl erkennbar erscheinen lassen. Aber faktisch ist es so.

  • 3
    Antwort von kara222 kara222

    Das geht gar nicht, wenn deine Freundin volljährig ist, dann kann sie mit ihrem Geld machen was sie will.

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    Antwort von Smash Smash

    Ja klar ist das Diebstahl. Niemand darf einem volljährigem mündigen Menschen etwas wegnehmen, was demjenigen gehört.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    das Verhalten der Eltern ist strafrechtlich nicht relevant; es besteht natürlich ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch.

  • 2
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    also Diebstahl ist es nicht; es ist zwar fremder Gewahrsam gebrochen und eigener begründet, aber es fehlt die rechtswidrige Zueignungsabsicht; was anderes wäre es, wenn die Eltern der Tochter die Karte entwenden, um damit für sich selbst Geld abzuheben.

    Kommentar von Enermaxis Enermaxis

    also so weit ich weiss haben die auch das passwort von ihr das die meiner freundin garnicht erst gegeben haben

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    sie soll auf die Bank gehen und sich eine neue Karte mit neuem Passwort/Kennziffer besorgen.

  • 2
    Antwort von Tremor Tremor

    Da haben die Eltern kein Recht zu. Ich würde ein offenes Gespräch mit ihnen führen. Könnte man als Diebstahl werten

  • 2
    Antwort von Brillie Brillie

    Das kann man nicht als Diebnstahl bezeichnen. Die Frage ist doch warum die Eltern die Karte genommen haben und jetzt nicht mehr rausrücken. DAs nennt man glaub ich etwas vorenthalten

  • 2
    Antwort von FridaGT FridaGT

    Was sind denn die Gründe? In Ordnung ist es nicht, aber wenn ihre Eltern sie schützen wollen, weil sie z.B. hochverschuldet oder drogenabhängig o.ä. ist, könnte ich es halbwegs nachvollziehen.

    Kommentar von Enermaxis Enermaxis

    nichts von all dem die eltern sind halt dumm die haben mich auch schon beleidigt und mich schon auf der strasse ausgebremstz

  • 1
    Antwort von Megatherium Megatherium

    Die Argumentation von Guppy194 macht mit meinem Halbwissen Sinn. Ich glaub aber, daß hier der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt sein könnte.

  • 1
    Antwort von torosso torosso

    ich würde mit Anzeige drohen!

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    Diebstahl ist es nicht....aber mit gegenseitiger Achtung hat es nichts zu tun..

    Kommentar von torosso torossotorosso

    wieso ist das kein Diebstahl bitte schön?

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    § 242 STGB

    Diebstahl(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Zu klären wäre warum die Karte weggenommen wurde; dazu gibt der Sachverhalt zu wenig her; wenn die rechtswidrige Zueignungsabsicht fehlt (also wenn die Eltern die Karte als eigene Karte behalten wollen), dann kein Diebstahl.

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Das ist Diebstahl da kannst nix dran ändern...das hat nix damit zu tun ob das die Eltern sind ober ein Fremder

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    ist kein Diebstahl, siehe obige Anmerkung

    Kommentar von SamiHelpsYou SamiHelpsYouSamiHelpsYou

    Ist Diebstahl !

    ich kann ja mal zu dir kommen , und dein ganzes Hab und Gut dir Vorenthalten ....

    Und das 20Jahre lang ....

    Für mich ist das Diebstahl!

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    Antwort von zj1000 zj1000

    In ein paar Jahren wird sie sagen "zum Glück haben mir meine Eltern die Karte weg genommen sonst wäre ich heute total verschuldet"

    Kommentar von Enermaxis Enermaxis

    sie verdient 240 im monat und darf nix abholen sagen die eltern noch nichma 10 euro

  • 0
    Antwort von Farasmile Farasmile

    wie alt ist deine Freundin?

    Kommentar von Enermaxis Enermaxis

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    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Er schreibt "volljährig"

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