Nach meinem Wissen musst Du einen Zettel hinterlassen und Dich dann selbst umgehend bei der Polizei melden. Sonst kannst Du wegen Unfallflucht angezeigt werden.

Doch was tun, wenn man zum Beispiel ein geparktes Auto rammt? „Auf jedem Fall zunächst eine angemessene Zeit auf den Besitzer des Wagens warten.
Je nach Tageszeit, Witterung und Verkehrsdichte sind das bei kleineren Sachschäden mindestens 10-15 Minuten, bei Sachschäden ab 250 Euro mindestens 20 Minuten“, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
„Ist der Besitzer des beschädigten Autos nach einer angemessenen Wartezeit dann immer noch nicht in Sicht, muss der Verursacher sich sofort an die nächstgelegene Polizeiwache wenden – alles andere gilt als Fahrerflucht!“.
Es reicht nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter der Windschutzscheibe des geschädigten Autos zu hinterlassen. http://kuerzer.de/vx1HM1byQ | geld.guenstiger.de
Auf keinen Fall. Es existiert eine kategorische Wartefrist. Wer diese Frist nicht einhält, riskiert einen Verstoß gegen ein Strafgesetz (Fahrerflucht) oder Entzug des Führerscheins.

Nein ist Fahrer flucht. Du mußt eine angemessene Zeit warten. Wenn dann keiner kommt, mußt Du den Unfall bei der Polizei melden.
Eddy21 am 8. August 2008 16:11 So ist es ! Dr Zettel ist wertlos !

Es wäre ratsam eine angemessene Zeit zu warten, ansonsten versuche Dir einen Zeugen zu besorgen.

Wenn nach einer angemessenen Wartezeit kein Halter kommt, Zettel hinterlassen und auf direktem Weg zur Polizei - sonst kann eine Anzeige wg. Unfall-/Fahrerflucht folgen...
Am besten noch per Handy eine Streife holen, dann ist die Vorgehensweise korrekt.

Nein, gilt als Fahrerflucht. Der Zettel könnte ja auch immer vom Wind weggeweht werden. Ruf lieber bei der Polizei an.

Daß der berühmte Zettel ganz großer Blödsinn ist, haben viele schon richtig beantwortet. Tipp aus der Praxis: Wenn man vergeblich gewartet hat oder nicht warten kann (z.B. Prüfungstermin etc.) nicht erst die Prüfung schreiben oder die Oma nach Hause bringen, sondern sofort 110 anrufen. Alles andere führt zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und, wenn man einen humorlosen Staatsanwalt und Richter erwischt, auch zu einer Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht. Die gehen nämlich davon aus, daß das inzwischen zum Allgemeinwissen gehört.
Du solltest auf jeden Fall eine gewisse Zeit warten.
Das reicht nicht. Du kannst warte, solange es Dir gefällt. Du kannst auch in der Nachbarschaft nachfragen. Du darfst aber auf keinen wegfahren. Vielmehr musst dann die Polizei rufen.

NEIN, reicht nicht! Um auf der sicheren seite zu sein, mußt du den eigentümer ausfindig machen sicherheitshalber rufst du direkt die polizei an. jedes entfernen vom unfallort- auch die suche nach dem eigentümer kann als fahrerflucht ausgelegt werden besser : mit handy polizei rufen oder rufen lassen, wenn ander leute greifbar sind.
nein reicht nicht aus, man sollte danach auf die polizei und sich selbst anzeigen, der zettel könnte abhanden kommen, oder man wird vom anderen lenker für fahrerflucht angezeigt ;)
DH, so kenne ich es auch.