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Ist es Anlieferern erlaubt, auf benachbartem Grundstück zu Drehen?

gefragt von jojo100 am 17.05.2007 um 9:26 Uhr

Meine Mutter wohnt in einem Haus, welches an ein Hotel angrenzt. Haus und Hotel teilen sich eine Hofeinfahrt, dahinter haben Haus und das Hotel jeweils einen eigenen Hinterhof. Die Anlieferer des Hotels -teilweise gößere LKWs, die richtig Lärm machen und oftmals früh morgens anliefern- fahren vorwärts in die Toreinfahrt rein, fahren dann auf den Hinterhof des Hauses, wo meine Mutter im EG wohnt, drehen dort, um dann Rückwärts an die Hinterhofeinfahrt des Hotels heranzukommen. Dies ist teilweise mit unheimlichen Lärm verbunden, besonders dann, wenn 2 LKWs sich morgens treffen, um dort zu drehen und anzuliefern. Dürfen die das überhaupt?


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anonym
beantwortet von lukru am 17. Mai 2007 10:03
6x
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Ich hatte ein ähnliches Problem! Habe meine Einfahrt mit einem Pfosten abgesperrt. Seitdem ist Ruhe!


anonym
beantwortet von susanne4321 am 17. Mai 2007 09:54
3x
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Die Anlieferer dürfen dort nur drehen, wenn sie über den Hof der Mutter fahren müssen, um zum Hotel zu gelangen und hierfür aus Platzgründen unbedingt drehen müssen. Die Anlieferer hätten dann ein Wegerecht, da sie dann über den Hof zum benachbarten Hotelhof fahren müssten. Dies scheint aber nach deinen Ausführungen nicht so zu sein, da die Hotelhinterhofanfahrt nicht hinter dem Hausgrundstück deiner Mutter liegt, daher dürfen die Anlieferer dort weder über den Hof fahren noch dürfen sie dort drehen.


america
beantwortet von america am 17. Mai 2007 11:00
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Ich gehe davon aus, dass der Hof vor der Wohnung der Mutter ein Parkplatz ist und die Mutter keinen PKW hat. Als Schwabe würde ich diesen freien Platz vermieten, so kann keiner mehr drehen und Geld kriegt sie auch noch dafür


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 17. Mai 2007 16:59
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Sollte Deine Mutter Eigentümerin (nicht Mieterin) des Grundstücks sein auf dem die unerwünschten Lkws wenden, müsste Sie das nur dulden, wenn zu ihren Lasten ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Als Eigentümerin müsste sie einen Grundbuchauszug besitzen (oder aber jederzeit beim Grundbuchamt bekommen). Ist dort ein Wegerecht für den Grundstücksnachbarn eingetragen, hat sie schlechte Karten; wenn nicht, dann kann Sie ja einen Zaun bauen und so alles was sie stört fernhalten.


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