
Wenn der Vermieter ganz offiziell mit einer Untervermietung einverstanden ist, und wenn ein entsprechender Untermietvertrag besteht, ist es durchaus legal. Wie weit die Mieteinnahmen mit Hartz4 oder anderen staatlichen Leistungen zu berücksichtigen sind, müßte im Einzelfall abgeklärt werden.
Eine Untervermietung ohne Einverständnis des Vermieters allerdings ist illegal und kann u. U. rechtliche Folgen nach sich ziehen.

In welcher Hinsicht? Weil Dein Vermieter nichts von weiß oder weil Du Dein Geld vom Jobcenter beziehst?

am besten ist es, Du schaust in Deinen Mitvertrag, was dort im Passus Untervermietung steht.
In der Regel sind bei den meisten Mietverträgen Klauseln enthalten, die eine weitere Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters verbieten.
Da das aber ja nun ein vertrag ist, d.h. eine zweiseitige Willenserklärung Rechte und Pflichten zu erfüllen, die sich daraus ergeben, kann es seitens des Vermieters zu rechtlichen Konsequenzen verschiedenster Art und Weise geben.
Dabei ist die Tatsache von verschleierten Einnahmen nicht mal mit einbegriffen