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Ist eine Verlobung zwischen einem 16jährigen und einer 18jährigen rechtsgültig?

gefragt von elkeraelkera am 13.06.2007 um 12:28 Uhr

Oder braucht der 16jährige die Erlaubnis seiner Eltern?


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Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 13. Juni 2007 12:36
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Die Verlobung hat inzwischen keine rechtliche Bedeutung mehr. Sie ist - zumindest hier in Deutschland - nicht mehr als ein Versprechen sich irgendwann einmal fest zu binden. Bei einer Heirat sieht das natürlich anders aus, aber verloben könnten die beiden sich.

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 13. Juni 2007 12:50

Meine Frage ist, können die Eltern des Jungen die Verlobung verhindern?

Kommentar von wiele am 13. Juni 2007 14:35

Ja und nein: Die Eltern brauchen nicht zuzustimmen.
Verloben sie sich trotzdem, ist dies "schwebend unwirksam".
Gruß wiele

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 13. Juni 2007 20:43

Die Eltern können mit den jungen Leuten reden, aber einen 16 jährigen von Unfug abhalten zu wollen ist so gut wie nicht möglich. Und je mehr sie sich spreizen desto interessanter wird die Sache. Dann verloben sie sich halt heimlich - wäre das den Eltern lieber? Der junge Mann scheint ja sehr genau zu wissen was er will. Ausser einem gebrochenen Herzen kann ihm auch juristisch nichts passieren. Verlobungsgeschenke müssen eben zurück gegeben werden.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 13. Juni 2007 23:25

Was ist mit dem Kranzgeld? http://de.wikipedia.org/wiki/Kranzgeld

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 14. Juni 2007 08:11

Das gibt es nicht mehr, wurde schon vor einigen Jahren abgeschafft. Ich hab den Link jetzt nicht angeklickt, aber auch da sollte es stehen. Da das Thema anscheinend interessant ist hab ich noch einen Link für euch: http://www.buergerdienste-saar.de/SaarPortal/saarll.do?pl=229!0&value=Verlobung&parentIds=%5B118,%2018,%208%5D&position=c

Der Link scheint zu lange zu sein. Bitte kopieren und als Adresse eingeben!


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 13. Juni 2007 12:36
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Verlobung ist ein Eheversprechen, oder? Da es kein wirklich rechtliche relevanter Vorgang ist, haben sich wohl auch schon 6-Jährige verlobt. Obwohl unter Erwachsenen kann es rechtlich schon relevant sein. Aber da die junge Dame nach unserem Recht noch nicht ohne Einverständnis heiraten darf, ist es sicher noch nicht rechtsverbindlich. In anderen Ländern gibts da ein anderes Rechtsverständnis und 16-Jährige dürfen schon heiraten. Lieben Gruß Lotusblume


FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 13. Juni 2007 12:34
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Ich weiss: Keine Gegenfragen ;-)
Aber: Hat eine Verlobung überhaupt eine juristische Bedeutung?

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 13. Juni 2007 12:38

In der Schweiz jedoch nicht ! Gruss Solf

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 13. Juni 2007 12:38

laut BGB gibt man ein Heiratsversprechen ab und etwaige Aufwendungen und Geschenke können bei einer Entlobung zurückgefordert werden.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 13. Juni 2007 12:39

@FiPHH:

Eine Verlobung hat rechtlich heute in Deutschland keine Bedeutung mehr.


anonym
beantwortet von EmmaM am 13. Juni 2007 12:30
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ab 18 kann man ja "machen, was man will". aber sollte es tatsächlich zur hochzeit kommen braucht man als 16-jährige natürlich die einverständnis der eltern. aber verlobung? gute frage


Katinka T.
beantwortet von Katinka T. am 13. Juni 2007 12:47
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quatsch, auch eine verlobung hat eine rechtliche bedeutung auch in deutschland, vor gericht zum beisoiel brauchst du keine aussage zu machen wenn du verlobt bist, beim amt gilt man als bedarfsgemeinschaft...da gibt es urteile und gesetzte...die zeiten haben sich geändert




Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 13. Juni 2007 12:50

Meine Frage ist, können die Eltern des Jungen die Verlobung verhindern?

Kommentar von 9cd1e879c99390783b5ed0dabbb671b9smallKatinka T. am 13. Juni 2007 12:57

nun ja er ist 16, er kann wenn er möchte sich verloben, das können ihm seine eltern oder der gesetzgeber nicht verbieten, da, und das sagt dir auch jeder richter, man nicht davon ausgeht, dass die beziehung dauerhaft bestand hat. geht es aber ums heiraten wird es anders, dann brauch der junge die genehmigung ODER muss von einem gericht prüfen lassen ob er die nötige reife dazu hat und muss sich gleichzeitig als "erwachsen" einstufen lassen und nicht mehr als minderjährig, baut er aber mist, wird er dann aber auch nach erwachsenenstrafrecht verurteilt

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 13. Juni 2007 13:04

Danke, werde ich so weitergeben. Ich glaube du hast einen 16jährigen Jungen glücklich gemacht.

Kommentar von wiele am 13. Juni 2007 13:54

Woher weißt Du das alles nur?
;-) Gruß wiele

Kommentar von 9cd1e879c99390783b5ed0dabbb671b9smallKatinka T. am 13. Juni 2007 15:33

weil ich ein klugscheisser bin :-). nein, ich hab gut in rechtskunden aufgepasst und ich find vieles gehört zum allgemeinwissen.


sonne55
beantwortet von sonne55 am 13. Juni 2007 12:44
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ich glaube, hier lesen alle ungenau! es hieß, ER ist 16, SIE ist 18. aber egal, rechtlich ist eine verlobung nichts anderes als eine enge freundschaft. natürlich würde das anders aussehen, wenn einer der beiden z.b. aus einem östlichen oder südlichen staat kommt, wo solche feste wesentlich größeren stellenwert und nachhaltige auswirkungen haben.


anonym
beantwortet von wiele am 13. Juni 2007 14:02
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Bei einem Verlöbnis handelt es sich um einen formlos gültigen Vertrag. Hierbei kommen die Paragrafen 104 ff des BGB zur Anwendung. Dies bedeutet, dass man entweder volljährig sein muss oder die gesetzlichen Vertreter, also die Eltern, der Verlobung zustimmen müssen. Verloben sich Minderjährige dennoch, ist das Heiratsversprechen schwebend unwirksam. Ist nur einer der beiden Verlobten volljährig und wusste derjenige von der Minderjährigkeit seines Partners, so bleibt er dennoch an das zunächst unwirksame Verlöbnis gebunden.
Aus: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/1206/loka...
Der Artikel bietet noch weitere sehr interessante Informationen zum Thema.
Gruß wiele

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 13. Juni 2007 23:38

Danke super Artikel, werde ich weiterleiten.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 13. Juni 2007 23:25
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Eine Verlobung kann Folgen haben. Ich wäre da nicht so locker. Es ist immer noch eine schwebende Sache. Das Kranzgeld. http://de.wikipedia.org/wiki/Kranzgeld

Kommentar von wiele am 13. Juni 2007 23:53

Die müssen doch nicht gleich mit einander schlafen! Das ist doch erst in der Ehe dran ;-)
Gruß wiele
P.S.: Haben sich die Widersprüche bzgl. der Tipps eines Versicherungsvertreters geklärt?

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 14. Juni 2007 07:12

In dem Alter kann man es aber ncht ausschließen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 14. Juni 2007 07:14

Bzgl. Versicherungsvertreter kann man nur sagen, dass es diese Vorurteile schon immer gab und auch immer geben wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. Juni 2007 21:37

lies mal den Artikel genau durch! Am Ende steht doch: wurde abgeschafft und hatte lange Jahre davor schon keine Anwendung mehr gefunden.


anonym
beantwortet von stefvol am 14. Juni 2007 19:15
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Na ob man diese Verlobung ernst nehmen kann?? Da handelt es sich meiner Meinung nach um unreife kidds - ist halt mal was anderes als das was die Freunde so verzapfen :-). Eine Verlobung ist aber eine ernstzunehmende Sache - siehe BGB 104 ff. außerdem müssen beie volljährig sein bzw die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten haben. In vielen muslimischen Ländern fragt aber kein mensch danach, da werden kinder mit kinder verheiratet.


anonym
beantwortet von vwkaefer76 am 6. April 2008 15:28
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Hallo, ich habe deine Frage mit großem Interesse gelesen. Obwohl der Thread bereits seit fast einem Jahr besteht und die Frage zwischenzeitlich geklärt sein wird, möchte ich dir noch meine Meinung dazu sagen.

Ich finde die ganze Diskussion aus privaten Gründen sehr interessant, was ich aber total darin vermisse, ist der Respekt vor der Entscheidung der beiden Jugendlichen. Zum Teil belächelt und als pubertierende Laune beschrieben, finde ich jedoch, das dies ernst genommen werden soll.

Zu meiner persönlichen Geschichte: Ich war damals 16 Jahre alt und mein Freund 18. Wir waren total verliebt und keiner von uns konnte sich damals vorstellen, auch nur einen Tag ohne den anderen zu verbringen. Also haben wir beschlossen uns zu verloben. Meinen Eltern war das damals mega peinlich und sie haben uns da nicht unterstützt oder so, aber dadurch war unser Entschluß um so größer. Wir haben uns Ringe gekauft, eine Zeitungsannnoce geschaltet und sind an unserem Verlobungstag, dem 21. August 1992 in die Kirche und haben dort ganz still und heimlich die Ringe ausgetauscht. Am Abend waren wir schick essen und am nächsten Tag haben wir eine Feier mit unseren Freunden organiesiert. Tja was soll ich sagen? am 12.August 1994 haben wir geheiratet. Auch gegen aller Widerstände und nach fast 2 jähriger Verlobungszeit. Tja und heute, am 30.April 2008 darf ich stolz verkünden, das ich die Hälfte meines bisherigen Lebens mit meinem Mann verbracht habe. Wir sind heute noch zusammen und mittlerweile fast 16 Jahre und davon 13,5Jahre verheiratet!

Worauf ich aber hinaus will ist, du solltest die beiden ernst nehmen. Ob es sich um eine vorübergehende Laune handelt, oder um etwas dauerhaftes, das kann nur die Zeit zeigen.

Eines weiß ich aber, es tut verdammt weh wenn man so belächelt und nicht für ernst genommen wird!

Lieben Gruß Manuela




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