Wie sieht es rechtlich mit einer Verlobung aus? Geht man damit die Verpflichtung zur Heirat ein oder hat es keine Folgen wenn sich einer der Partner doch gegen die Ehe entscheidet?

Und auch zu diesem Thema gibt es hier schon Fragen und Antworten. Bitte auch die Suche nutzen.

Eine Verlobung stellt ein Heiratsversprechen dar, für das man juristisch haften kann, also im Zweifelsfalle sogar in Regress genommen werden kann.
schurke am 12. Juli 2007 14:42 si

Die Verlobung ist ein Eheversprechen, welches bei Nichteinhaltung rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Allerdings werden diese Rechte juristisch heute relativ selten in Anspruch genommen.
Früher wurde an die sitzengelassene Braut ein "Kranzgeld" bezahlt. Ich glaube, diesen §§ gibt es heute noch, angeblich soll in südlichen Regionen das Kranzgeld auch noch üblich sein (weiß ich aber nicht).
waterlilies am 12. Juli 2007 14:57 Meinst du mit "südlich" Bayern? Dann kann ich dich beruhigen. Das Kranzgeld gibt es auch bei uns schon seit Jahren nicht mehr. ;-) Sonst hast du natürlich Anspruch darauf, dass die Geschenke zurückgegeben werden und gemeinsame Anschaffungen geteilt werden. Zur Heirat gesetzlich zwingen kann einen keiner.
FrankSchulze9 am 12. Juli 2007 14:58 Und jeder der Beiden hat Anspruch auf die Herausgabe der Verlobungsgeschenke.

Manche Verlobungen enden glücklich, und manche führen auch zur Hochzeit. :-)
Eine Verlobung verpflichtet einen (rechtlich gesehen) nicht zu heiraten.
Ein interessanter Artikel zum Thema Verlobung:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/1206/loka...
Gruß wiele
Verlobung (bei uns) ist kein "rechtlicher" akt (ich war niemals verlobt, aber verheiratet). den verlobungskack verstehe ich eh nicht