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Ist eine Verkehrswidrigkeit wenn man beim "Parken" die Wahnblinkanlage anstellt?

gefragt von xhomme74 am 10.03.2008 um 17:26 Uhr

...um kurz jemand aus dem auto zu lassen. wenn man in erster reihe anhält? danke für infos?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 10. März 2008 17:26
9x
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Ja, das lernt man in der Fahrschule.

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 10. März 2008 17:36

stimmt, sollte man noch wissen...DH


anonym
beantwortet von monetario am 10. März 2008 17:26
5x
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Verstoß, da die Warnblinkanlage missbräuchlich genutzt wurde.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 10. März 2008 17:30
4x
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Es ist eine VerkehrsORDNUNGSwidrigkeit: Mißbrauch von Warneinrichtungen.


DrahtVater
beantwortet von DrahtVater am 10. März 2008 17:28
3x
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um kurz anzuhalten, lässt du einfach den bliker rechts an und fährst alsbald wieder weiter.

warnblinker nur bei panne/unfall, etc. um andere zu warnen!


anonym
beantwortet von Eisvogel am 10. März 2008 17:29
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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 11. März 2008 10:22
1x
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In der zweiten Reihe bleibt man überhaupt nicht stehen, dass ist unsozial.


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