
Du meinst, wenn der Staat kein Kindergeld zahlen muss,
kann er dir zumindest eine Vasektomie finanzieren?

Außergewöhnliche Belastungen kann man nur geltend machen, wenn das Ereignis unabwendbar war, also wenn z. B. Deine Eier versehentlich in eine Quetschmaschine geraten wären.

wenn diese aus gesundheitlichen gründen gemacht werden musst dann kannst sie als sonderausgaben absetzen mit den entsprechnden unterlagen, steuerberater, steuerhilfe verein beraten weiter
Fujikago am 30. Januar 2009 15:00 Danke für Deine Antwort!

Nur wenn Du bei den außergewöhnlichen Belastungen über die zumutbare Eigenbelastung kommst, wirkt sich der übersteigende Betrag steuermindernd aus. Grundsätzlich wird dies wie die Kosten für eine Kur oder auch eine andere OP behandelt.
Fujikago am 30. Januar 2009 15:00 Danke für Deine Antwort!

Warum sollte sie? Weil der Staat das kindergeld spart?