Ist eine Unterbodenbeleuchtung unter diesen Umständen verboten?
Hallo,
Ich habe eine Frage. Das das Fahren mit einer Untergrungbeleuchtung verboten ist weiß ich zwar, aber ist es auch dann verboten wenn diese zwar angebracht ist, aber ausgeschaltet ist? Also z.B. wenn man in eine Polizeikontrolle gerät? Achja und außerdem, weiß jemand wo man eine Untergrundbeleuchtung (für ein Motorrad) bekommen kann? (gerne auch affliate Links ;) ) . Kennt ihr außerdem Möglichkeiten Beleuchungen an den Rädern eines Motorrads anzubringen bzw. wo mann diese her bekommen kann? Über Empfehlungen würde ich mich sehr Freuen
Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus ;)
4 Antworten
Für das Motorrad könntest du LED-Stripes mit Akku/Batterie nehmen. Da gibt es auch glaube ich wasserfeste bzw. wasserabweisende. In den Rädern bzw. auf die Felgen wird das etwas schwer da ich denke dass das nicht lange hält. Man kann die Felgen fluoreszierend Lackieren, das wird aber etwas teurer. Es gibt Ventilkappen die Leuchten. Ein Kumpel von mir hat diese am Fahrrad dran. Sieht schon echt gut aus. Je schneller man fährt desto besser kann man es als ganzen Kreis erkennen. Diese kann man jedoch nicht ausschalten. Sie leuchten immer. Wenn du das nicht willst musst du die also wieder abschrauben...
Ventilkappe: --> https://www.amazon.de/Abco-Tech-Led-Ventilkappen-Licht-Fahrrad-Motorrad/dp/B00852684M/ref=sr_1_3?ie=UTF8&qid=1475767620&sr=8-3&keywords=ventilkappe+led74
Hoffe ich konnte dir ein bisschen Helfen :)
Gerne doch ;)
Wenn du dich traust die Felgen selbst zu lackieren, kannst du mal im Internet nach Lack schauen.
Der von Montana ist gut. Zwar ist der eigentlich zum Sprayen an der Wand aber die Qualität ist überragend. Wenn du den Lack anschließend versiegelst sollte das dann auch halten.(Ne Grundierung ist auch wichtig)
Hier Montana Night Glow --> http://www.inflammable.com/montana-night-glow-ng1000.html?pcode=googlebase&utm_source=google&utm_medium=cpcd&utm_campaign=shopping&gclid=Cj0KEQjw7Ne_BRDRmP2ojKfzv98BEiQAPuqPyRJjM2mVTxCD2tVQt940-8dxT43zdQriOl5gmoLMAFgaAiaf8P8HAQ
Ist nicht ratsam. Damit erlisch sofort deine Betriebserlaubnis und du fährst ohne Versicherungsschutz.
@CaptnCaptn Jou so wie bei allen Modifizierungen bezüglich. Lichtquellen am Fahrzeug. Aber er möchte es wissen was es gibt... Also liefere ich Antworten. Übrigens sieht man den Lack nur dann leuchten wenn er vorher beleuchtet wurde.
Danke für den Hinweis ;) werde es mir mal genauer anschauen sieht aufjeden fall nice aus
Darauf hinweisen sollte man ihn trotzdem ;)
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.
Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.
Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.
http://www.tuning-freaks-pfalz.de/Forum/topic-317-Ist-Unterbodenbeleuchtung-erlaubt.html
Du kannst dir auch eine Weihnachtsbeleuchtung auf den Helm machen aber es bringst überhaupt nichts. Du verlierst mit all dem deine Betriebserlaubnis, ob die Beleuchtung an ist oder aus spielt dabei keine Rolle. Und eine Strafe kommt obendrauf.
Auch wenn es noch so toll aussehen kann es bringt nichts ......nur dir Ärger.
Sind leider komplett verboten
Vielen Dank für die Antwort (und die Links), werde mir denke ich die Unterboden Beleuchtung mit den LED - Strip holen.