gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist eine Rückforderung i.O.? Gibt es Verjährungsfristen?

gefragt von Markusba1983 am 30.10.2008 um 11:09 Uhr

Für eine bestehende Sachversicherung wurde 1999 eine Einzugsermächtigung mit versehendlich falsch angegebener BLZ erteilt. Der Jahresbeitrag wurde bis heute somit durch das Versicherungsunternehmen vom Konto einer fremden Person abge- bucht. Diese Person hat nun nach 9 Jahren dies reklamiert und vom Versicherungs- unternehmen eine Rückerstattung erhalten. Nun fordert das Versicherungsunternehmen diese Beiträge alle nach.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33514)
Versicherung (5464)
Versicherungsbeitrag (12)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 30. Oktober 2008 11:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schon sehr erstaunlich, dass zwei Personen neun Jahre lang nichts gemerkt haben.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 30. Oktober 2008 11:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde es bezahlen, denn ich hätte ein schlechtes Gewissen, wenn ein anderer für mich gezahlt hätte

Kommentar von Markusba1983 am 30. Oktober 2008 11:18

Der Andere hat sein Geld schon zurückbekommen!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 30. Oktober 2008 11:47

Ja und die Versicherung geht leer aus....


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 30. Oktober 2008 11:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ohne genauer in Gesetzestexten nachzulesen, meine ich, dass eine Rückforderung max. für 3 Jahre möglich ist. Da hier jedoch eine falsche Bankleitzahl zu Grunde liegt, mag der Fall aber auch anders liegen.


anonym
beantwortet von logos am 30. März 2009 12:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hatte kürzlich den Fall, daß die BKK Beiträge für 2001 von mir forderte. Nachdem alle s tel. geklärt war, bekam ich Besuch vom Zollgerichtsvollzieher. Ich zum Anwalt-der schrieb die BKK an und siehe da: die BKK bezog sich auf die Verjährung, die bereits 2005 eintrat-de fakto also 4 Jahre. Bin noch an einer anderen Versicherungsgeschichte dran. Die berufen sich stur auf Ihre Verträge. Nie war irgendetwas und die wollen trotzdem Ihr Geld. Ich nenn sowas schlichtweg Blutsauger, Parasiten und Misteln.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.