Für eine bestehende Sachversicherung wurde 1999 eine Einzugsermächtigung mit versehendlich falsch angegebener BLZ erteilt. Der Jahresbeitrag wurde bis heute somit durch das Versicherungsunternehmen vom Konto einer fremden Person abge- bucht. Diese Person hat nun nach 9 Jahren dies reklamiert und vom Versicherungs- unternehmen eine Rückerstattung erhalten. Nun fordert das Versicherungsunternehmen diese Beiträge alle nach.
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Schon sehr erstaunlich, dass zwei Personen neun Jahre lang nichts gemerkt haben.

Ich würde es bezahlen, denn ich hätte ein schlechtes Gewissen, wenn ein anderer für mich gezahlt hätte
Der Andere hat sein Geld schon zurückbekommen!
monja1995 am 30. Oktober 2008 11:47 Ja und die Versicherung geht leer aus....

Ohne genauer in Gesetzestexten nachzulesen, meine ich, dass eine Rückforderung max. für 3 Jahre möglich ist. Da hier jedoch eine falsche Bankleitzahl zu Grunde liegt, mag der Fall aber auch anders liegen.
Ich hatte kürzlich den Fall, daß die BKK Beiträge für 2001 von mir forderte. Nachdem alle s tel. geklärt war, bekam ich Besuch vom Zollgerichtsvollzieher. Ich zum Anwalt-der schrieb die BKK an und siehe da: die BKK bezog sich auf die Verjährung, die bereits 2005 eintrat-de fakto also 4 Jahre. Bin noch an einer anderen Versicherungsgeschichte dran. Die berufen sich stur auf Ihre Verträge. Nie war irgendetwas und die wollen trotzdem Ihr Geld. Ich nenn sowas schlichtweg Blutsauger, Parasiten und Misteln.