Wir haben eine Handwerkerrechnung ohne Unterschrift bekommen. Wird die so vom Finanzamt akzeptiert und was ist im Falle einer, hoffentlich nicht nötigen, Garantieleistung?

Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden. Ja sie sind gültig!

gibt da sehr viele die ihre Rechnungen maschinell erstellen und nicht unterschreiben...SIe sind gültig

Redhnungen werden in der Regel nie unterschrieben.
Eddy21 am 13. März 2008 18:16 Die wurden und werden nicht unterschrieben !
dock69 am 13. März 2008 20:17 @eddy21: Woher willst Du wissen, ob ich meine Rechnung nicht unterschreibe? Klar mach ich das. Die wurden und werden bei mir unterschrieben. Damit bekommen die Rechnung eine persönliche Note. Dass man das nicht muss, weiß ich auch. Man muss auch niemanden auf der Straße grüßen, und ich machs trotzdem ...

Wenn keine Unetrschrift daruf ist muss der Satz stehen:
Diese rechnung wurde mit dem PC erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Es muss aber die Bezeichnung des Betriebes und die Steuernummer darauf stehen.
Eddy21 am 13. März 2008 17:52 Seit wann verschickt eine normal denkender Mensch eine Rechnung mit Unterschrift ?
Der Empfänger baucht nur noch über die Unterschrift zu schreiben, Betrag dankend erhalten ! Das ist mir in Jahrzehnte-langer Praxis noch nicht vorgekommen !
Eine Rechnung musste noch nie unterschrieben werden. Und ein Satz "wurde mit PC usw" ist auch nicht nötig.

Rechnungen ohne Unterschrift sind gültig! Verträge sollten schriftlich abgeschlossen werden, also mit Unterschrift. Aber auch diese sind in den meisten Fällen ohne Unterschrift gültig. Bei Händlern reicht da sogar der berühmte Handschlag. Selbst Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden. Sie kommen sogar schon durch sogenanntes "schlüssiges Handeln" zustande. Auch Angebote und Kostenvoranschläge sind ohne Unterschrift gültig, doch sollte man diese unterschreiben lassen, damit dadurch deutlich wird, dass jemand diese auch persönlich in der Hand hatte und dann auch Korrekturmöglichkeiten gehabt hätte. Dann kann er sich nicht mehr so leicht herausreden, nach dem Motto: "Tippfehler!" oder ähnliches.
Mir ist nicht bekannt, dass Rechnungen ohne Unterschrift den Zusatz haben müssen, dass sie maschinell erstellt wurden und ohne Unterschrift gültigt sind. Auch in Zeiten, wo es noch keine maschinelle Erstellung von Rechnungen etc. gab, wurden sie üblicherweise seltenst unterschrieben und waren doch gültig.
Der obige Zusatz wird meistens bei amtlichen Schreiben verwendet. Aber auch diese müssen dann bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die maschinell erstellten Amtsschreiben ohne persönliche Unterschrift gültig sind.
Eddy21 am 15. März 2008 19:07 Er wollte wie so oft auch was schreiben!
Richtig!
jawohl, so ist es.
DH bei uns gehen am Tag zig Rechnungen ohne Unterschrift raus. Muss man nicht, ist auch kein Satz von nöten, wie - Diese rechnung wurde mit dem PC erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. -