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Ist eine Rechnung, die durch Weiterleitung per Taste auf eine 0900 Nummer entstanden ist, gültig?

gefragt von Enrico777 am 03.11.2008 um 21:16 Uhr

Meine Mutter hat mich neulich angerufen und erzählte mir, dass sie eine merkwürdig hohe Telefonrechnung hat, wobei nur ein Posten, der auf eine 0900 Nummer verweist, den Betrag verursacht hat. Sie telefoniert sonst nie viel und wenn ruft die mit einer Flatrate nur Festnetznummern an. Ich vermute, dass sie auf irgendeinen Trick hereingefallen ist, denn sie selbst gibt zu, dass sie einmal einer Weiterleitung per Taste gefolgt ist, da sie die entsprechende Ansage für einen Anrufbeantworter hielt. Ich habe nun schon öfters mitbekommen, dass solche Rechnung nicht gültig sind, aber ich wollte dann doch auf Nummer sicher gehen, was sagt ihr dazu?


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anonym
beantwortet von sahara55 am 3. November 2008 21:17
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Weiterleitungen per Taste auf 0900 Nummern sind unzulässig. Diese wurden bereits seit Februar 08 von der Bundesnetzagentur untersagt, dementsprechend dürfen auch keine Rechnungen mehr gestellt werden. Ich denke da ist dem Telefonanbieter ein Fehler unterlaufen (ich glaube an das Gute im Menschen^^), setze dich am besten mal mit diesem in Verbindung und kläre die Situation auf.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. November 2008 21:19
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Kommt jetzt natürlich sehr auf die Umstände des Einzelfalles an, inwieweit ein Vorgehen erfolgverstprechend ist. Ich würde erst mal der Telephonrechnung widersprechen und um Aufklärung bitten.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 3. November 2008 21:16
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ja

Kommentar von sahara55 am 3. November 2008 21:17

Wie kommst du darauf?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 4. November 2008 06:40
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Wie es scheint ist die Forderung auf illegalem Wege entstanden, also Rechtswidrig ! Auf Rechtswidriges Verhalten kann man keinen Anspruch ableiten, daher dürfte die Forderung als nichtig zu betrachten sein !

Problem ist halt nachzuweisen das es sich so zugetragen hatte ! Dabei kann Dir nur der Telefon-Anbieter helfen !


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