gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist eine Räumungsklage wegen zu laut spielender Kinder wirksam?

gefragt von softshell am 25.08.2008 um 8:09 Uhr

Mein Schwager wohnt in einer Wohnanlage, in der sich auch mehrere Kinder regelmäßig zum Spielen treffen (Kinderspielplätze sind nicht in der Nähe). Leider ist das Spielen in der Wohnanlage durch ein Schild verboten. Nun droht sein Vermieter mit einer Räumungsklage, weil die Kinder zu laut spielen würden und sich mehrere Nachbarn über den Lärm beschwert hätten. Ist diese Räumungsklage rechtens?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (32073)
Kinder (16487)
wohnen (7037)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


minister
beantwortet von minister am 25. August 2008 08:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der letzten Zeit gab es keine solchen Urteile mehr. Gängige Rechtsprechung geht davon aus, dass Kinder spielen müssen und das hinzunehmen sei.

Kommentar von 656cb7730c08af4c48ed9f512bba50e7smallFalconera am 25. August 2008 08:18

Stimmt, Kinderlärm muss toleriert werden. Mach Dich doch mal schlau per Internet über die gängige Rechtssprechung. Aber denk dran: das, was für den Amtsgerichtsbezirk X gilt, gilt noch lange nicht für Amtsgerichtsbezirk Y. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann solltest Du einen Anwalt fragen, der auf Mietrecht spezialisiert ist.


anonym
beantwortet von LowNils am 25. August 2008 08:32
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich das Posting genau lese, geht es um den Lärm und nicht um die Tatsache, dass Kinder spielen. Vermutlich wird trotz des Verbots in der Wohnhausanlage das Kinderspielen geduldet, solange es eben nicht zu laut wird dabei. Bei Lärm ist eine Räumungsklage denkbar, weil der Geräuschpegel gemessen werden kann. Dann hängt es m.E. vom Richter ab, ob er die Quelle berücksichtigt.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 25. August 2008 08:47

Achso, wir fangen nun an mit irgendwelchen dB-Werten zu handtieren!

Es macht auch bei unserer Rechtssprechung einen Unterschied ob es sich bei Lärm um einen Geräuschpegel handelt der durch spielende Kinder oder durch etwas anderes, wie z.B. einen Industriebetrieb handelt, der einen stetigen Lärmpegel ausstrahlt.

Wenn es nämlich darum ginge, dann müsste ich doch mal überlegen ob ich nicht doch gegen das Gebimmel der Kirche nebenan vorgehen kann. Wenn die anfangen zu läuten, dann versteht man bei mir sein eigenes Wort fast nicht mehr.

*

"Wenn klaone Kinder zu laut lacha,

dann kunnt ma scho wos dagegn macha.

Aber über den frommen Gotteslärm,

da kann man sich nicht beschwern.

In unserm Staat sind alle gleich,

doch Kirch gehört zum Himmelreich"

-

Text von Fredl Fesl aus dem Lied 'Der Glocknsong'

*

Wie erklärst du einem Kind dass es, wenn es spielt auf keinen Fall einen dB-Wert von XY überschreiten darf sondern nur mit einem dB-Wert von XY-1 zu spielen hat.

Und wenn mehrere Kinder da sind, dann müssen sie sich die dB's aufteilen. :-P

Das kommt mir ebenso sinnlos vor wie der Versuch einem Hahn zu erklären dass er eben nur zwischen 07:00Uhr und 20:00Uhr krähen darf. :-P

Kommentar von LowNils am 25. August 2008 09:45

Es gibt schon die Unterscheidung von der privaten Wohnung und der Industrieanlage. Bei Wohnungen merke ich, dass zunehmend weniger auf die Quelle des Lärms Bezug genommen wird als auf Dauer, Intensität, Häufigkeit des Auftretens. Wenn dann zusätzlich vereinbart ist, dass Kinderspielen zu unterlassen ist, bleibt nur "goodwill" der Hausparteien. Überanstrengt man den, gibt es Knatsch, und die Leute gehen zu Gericht, und dieses holt - na wen wohl - den Lärmsachverständigen, um die Lage zu prüfen. Sanierung des Problems: Nachmittagsbetreuung für Kinder im Wohnblock organisieren (mit Räumlichkeiten) oder das eigene Kind eben in eine Schule geben, die Nachmittagsbetreuung bei ihr anbietet.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 25. August 2008 15:46

kopfschüttel Kinderlärm ist Kinderlärm. kein Gericht wird einen Lärmsachverständigen beauftragen.

Nachmittagsbereuung oder Ganztagsschule als Mittel gegen spielende Kinder im Hof.... also du hast Vorstellungen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. August 2008 08:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kommt auf den Richter an..allerdings, ein Schild, wo man das spielen verbietet ist auch nicht ganz rechtmäßig..

es lebe das deutsche Gartenzwergbürgertum...


Wenne
beantwortet von Wenne am 25. August 2008 08:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eigentlich gehört denen die sich wegen der, für Kinder eben natürlichen, Geräuschkulisse beschweren eine Räumungsklage an den Hals. Die sollen dann doch in ein Altersheim oder so ziehen. ;-P

Es ist immer wieder erschreckend, wieviel Leute es doch gibt die vergessen haben dass sie selber mal Kind waren und sich da auch nicht immer still ins Eck verzogen haben.

Ich glaube nicht dass der Vermieter mit einer Räumungsklage aus diesem Grund durchkommen wird.

Kinderlärm ist nun mal natürlich und damit hinzunehmen, solange nicht die Ruhezeiten grob verletzt werden. Selbst dann würde es nie und nimmer zu einer Räumungsklage kommen solange nicht andere Mittel und Wege ausgeschöpft wurden.

Das Schild kann sich der Vermieter wohl hinter den Badezimmerspiegel stecken. ;-)


Mismid
beantwortet von Mismid am 25. August 2008 08:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob die Klage wirksam ist kann dir ja nur das Gericht sagen. Ich denke aber nicht, daß er überhaupt eine solche anstreben wird, weil er sich dann lächerlich machen wird. Lärm von spielenden Kindern (tagsüber) ist hinzunehmen. Ein Schild bedeutet nichts. Für eine Klage müßte der Eigentümer auch erstmal eine schriftliche Abmahnung schicken. Es gibt bestimmte Dinge, die Kinder jetzt nicht unbedingt tun sollten, wie permanentes Fußballschießen auf eine Garagentor oder Gegenständen oder Pflanzen in der Anlage beschädigen. Das sollten die Eltern den Kindern beibringen



anonym
beantwortet von ela71 am 27. August 2008 07:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, der Gesetzgeber sagt, dass Kinderlärm immer toleriert werden muß. Allerdings sollte man die Mittags- und Nachtruhe einhalten, aber auch hier gibt es Ausnahmen (z.B. wenn ein Kind nachts weint). Kinder dürfen auf geeigneten Flächen am Haus auch Ball spielen. Das gilt auch für befreundete oder verwandte Kinder. Bei Schäden haften natürlich immer die Eltern. Zu diesem Thema gibt es reichlich Material im Web. Meinem Vermieter habe ich (3 Kinder) diese Seiten auch schon mal unter die Nase reiben müssen. Es hat geholfen!!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.