Kann man eine Putzfrau, bzw. Zugehfrau in einer Ferienwohnung in Europa von der Steuer absetzen, wenn ja, was muss alles gegeben sein?

So was würde ich bei www.wer-weiss-was.de im Forum Steuer fragen.
a) Wenn die FeWo vermietet ist und dafür geputzt wird, ist es eine Ausgabe im Rahmen von Vermietung und Verpachtung.
b) Ob es bei der selbstgenutzten Fewo als "haushaltsnahe Dienstleistung" gelten kann weiß ich nicht.
Mindestens im Fall b) wäre eine Zahlung per Überweisung nötig, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Geht`s noch? Das ist Urlaub und Privatvergnügen. Putze doch selber........sorry.