SirPedta am 24.09.2008 um 23:36 Uhr
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Nein, es würde durchaus reichen, wenn sich alle Radfahrer an die StVZO halten würden....
Das gleiche gilt übrigens auch für die StVO!

Ich würde gerne auf Fußwegen mit dem Rad fahren dürfen. Natürlich langsam und mit Rücksicht auf die Fußgänger. Ich meine den konkreten Fall, dass es hier einige stark befahrenen Straßen gibt. Auf den Fußweg darf ich offiziell nicht fahren. Nur, da sieht man echt kaum Fußgänger. Und als Radfahrer auf der Straße fühle ich mich nicht sicher und behindere den Verkehr. Ich nutze den Fußweg trotzdem und habe desewgen auch noch keine Probleme bekommen. Aber ein schlechtes Gewissen bleibt. Ach ja, in unserer Stadt gibt es innerorts keine Radwege.
SirPedta am 24. September 2008 23:55 Jo, endlich jemand der weiß was ich meinte;)
1hoss43 am 25. September 2008 01:01 @SirPedta
Sorry, aber Du sollst nicht meinen, sondern genau sagen/schreiben was Du meinst.
Denn, wenn die Antwort von @pippi60 in Deinem Sinne war, war die Fragestellung falsch, da sich die Antwort von ihr auf die StVO bezieht und mit der STVZO nichts zu tun hat!
SirPedta am 25. September 2008 09:50 Ja doch, Klugscheißerchen, das musstest Du mir unbedingt mitteilen, was? Auch noch in Fett, dass es schön auffällt. Rache ist eben schon wichtig, nä? Es ging um das Prinzip was und wie sie es anschneidet.... Ob es hier um die StVO oder StVZO speziell ging oder nicht... so pingelig genau wie Du sind wir heute mal nicht.

nein, aber die Radler sollten sie kennen und befolgen.
Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die StVZO und StVO halten würden, dann wäre die geltende Regelung meines Erachtens vollkommen ausreichend. Viele wissen aber gar nicht, was sie dürfen und was nicht, die meisten Radfahrer fühlen sich zum Beispiel im Recht, wenn sie über den Zebrastreifen FAHREN statt abzusteigen. Das IST aber aller geregelt. Nur wissen es viele nicht.
Es gibt ein paar Punkte, die man evtl. überarbeiten könnte:
Aber ich würde mich mehr freuen, wenn Radfahrer nicht weiterhin als drittklassig eingeplant werden: Jemand plant eine Straße, dann den Fußweg und ups - da fehlte doch noch was - er stellt mal blaue Schilder auf... Wenn man die Verkehrswege radfahrerfreundlicher und logischer planen würde, gäbe es garantiert auch weniger Verstöße. Viele davon rühren aus seltsamen Verkehrsführungen, "Gewohnheiten" (ich fahre dann heute mal auf der linken Seite, dann auf dem Gehweg) und z.B. Ampelschaltungen, wo man als Radfahrer an einer Kreuzung zweimal drücken und warten muß... Und auch Autofahrer halten sich nicht alle an die STVO.
SirPedta am 25. September 2008 18:19 Olaf, das gibt ein dickes Bienchen;)

Wieso für Fahrräder? Wieso nicht erst mal bei den Autos "aufräumen"? Von 10 Autofahrern benutzen 8 den Blinker nicht.
SirPedta am 24. September 2008 23:38 Eventuell weil es mir hier speziell um die Fahrräder ging.
waggerla am 25. September 2008 00:26 Vielleicht hätte ich es besser formulieren sollen? Also, nochmal:
Wenn man nicht mal im Stande ist, die Autofahrer zu dazu zu bewegen, dass sie den Blinker benutzen, wie es die STVO vorschreibt, wieso soll man dann bei den Fahrradfahrern mit Zulassungsordnung überhaupt anfangen?
spatzi am 24. September 2008 23:39 na und? wie oft hältst du die hand raus? hier zumindest macht das kein mensch(licher radfahrer) - hauptsache, man kann sich nachher aufregen, dass man geschnitten wurde
1hoss43 am 24. September 2008 23:43 Ähh.... Was hat die Hand des Fahrers mit der StrassenVerkehrsZulassungsOrdnung zu tun???
SirPedta am 24. September 2008 23:53 @Hoss Cartwright: Also die Hand muss nach EU Richtlinien zugelassen sein, sonst musst Du sie abschrauben und eine neue anbringen. Ob sie zugelassen ist siehst Du an der zehnstelligen DIN- Nummer auf der Handinnenfläche.
SirPedta am 24. September 2008 23:44 Wie oft überlegst Du, was Du antwortest? Hauptsache Du kannst dich hinterher aufregen das alle Fragen scheiße sind. Tolles Vorurteil, oder? Wenn Du nicht weißt worum es geht oder Du keine Lust hast auf eine blöde Frage zu antworten, klick doch einfach auf die nächste Frage.
waggerla am 25. September 2008 00:36 @ schatzi, erstens benutze ich Handzeichen beim Fahrradfahren (und stell Dir vor, manchmal sogar beim Autofahren, aber nicht solche, wie Du jetzt denkst, sondern nach Verkehrsordnung), zweitens ist man am Fahrrad immer der Schwächere und sollte deswegen besonderen Schutz haben, drittens braucht man sich nicht aufregen, wenn man selber gegen die Regeln verstoßen hat.
Questor am 25. September 2008 01:12 Wieso für Fahrräder? Wieso nicht erst mal bei den Autos "aufräumen"? Von 10 Autofahrern benutzen 8 den Blinker nicht. Aber alle benutzen die Straße, nicht den Radweg.
waggerla am 25. September 2008 12:24 Stimmt auch wieder: vor unserem Haus ist eine viel befahrene Strasse mit einem schönen Radweg nebendran. Und wer fährt trotzdem auf der Strasse? Die Rennradfahrer...
Lest doch mal hier nach, was die Radlervertretung zur StVZO-Novellierung im Jahr 2004 geschrieben hat (leider ist die Novelle immer noch nicht verabschiedet) http://www.adfc.de/1325_1
Hier mal ein wichtiger Punkt, der sich mit "StVZO" bei Fahrrädern beschäftigt (mein Tipp daher: schaut Euch die Räder in Eurer Familie regelmäßig an, besonders die der Kinder):
Wieder mal beginnt die dunkle Jahreszeit. Auch jetzt sind noch viele Radler unterwegs. Leider teils ohne (funktionierende) Beleuchtungsanlage – unter ihnen besonders viele Kinder und Jugendliche. Doch auch jetzt kann man sicher Fahrrad fahren, wenn bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen am Rad auf Vorhandensein und Funktion zu kontrollieren. Diese sind mindestens: Vorder- und Rücklicht mit Dynamo, je ein weißer Vorder- und roter Heckreflektor (darf jeweils in die Beleuchtungskörper integriert sein), gelbe Reflektoren an den Pedalen und je Laufrad zwei gelbe Reflektoren (stattdessen sind auch Reifen mit reflektierenden Flanken zulässig, jedoch verschmutzen diese oft schneller). Alle Leuchten und Reflektoren sollten regelmäßig gereinigt und gewartet werden, damit deren Funktion gewährleistet bleibt. In der Fahrrad- und besonders in der Beleuchtungstechnik hat sich gerade in den letzten Jahren enorm viel getan: Mittlerweile gibt es sehr leicht laufende, zuverlässige und wartungsarme Seitenläufer- oder Naben-Dynamos, die selbst bei Nässe und Schnee nicht durchrutschen können. Für eine bessere Ausleuchtung sollte der Halogenscheinwerfer statt der herkömmlichen Glühlampe Standard sein. Wer optimale Sicherheit will, sollte Vorder- und v.a. Heckleuchten montieren, bei denen eine dynamobetriebene Standlichtfunktion integriert ist. Diese speichern elektrische Energie während der Fahrt und leuchten so auch im Stand ganz ohne Batterien viele Minuten nach. Zu oft sind Radler –teils berechtigt- in der Kritik, weil sie keine (funktionierende) Lichtanlage am Rad haben. Tatsächlich wird aber leider vom Hersteller oft keine serienmäßig mitgeliefert oder ihre Qualität ist minderwertig. Der ADFC fordert daher auch am Fahrrad den hohen Grad an Zuverlässigkeit, wie man ihn vom Auto her selbstverständlich gewohnt ist. Der ADFC setzt sich deshalb seit vielen Jahren dafür ein, dass die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) so geändert wird, dass bei neu verkauften Fahrrädern eine witterungsunabhängige, leistungsstarke und zuverlässige Beleuchtungsanlage nach dem Stand der Technik vorgeschrieben wird. Weiter soll vorgeschrieben werden, dass zur Pflichtausstattung von neu verkauften Rädern eine komplette Lichtanlage gehört. Derzeit ist lediglich die DIN 79100-2 einschlägig, eine Norm, die keine rechtliche Verbindlichkeit und für viele Fahrradhersteller eher den zweifelhaften Charakter eines „Qualitäts-Labels“ hat. Leider hat der Gesetzgeber bei der aktuellen StVZO-Novelle erneut die Chance vertan, für Radler mehr „eingebaute Sicherheit“ vorzuschreiben. Somit ist auch künftig jeder Radler gehalten, beim Fahrrad- Kauf selbst auf Sicherheit zu achten. Vor 30 Jahren wurde das Mountainbike erfunden und der MTB-Boom ist gerade auch bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ungebrochen. Dennoch sollten Eltern nur Fahrräder mit kompletter Beleuchtungsanlage kaufen, wenn das Rad – wie fast immer – auch für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gedacht ist. Denn wo eine Lichtanlage fehlt, kann sie gar nicht erst eingeschaltet werden. Man kann eine solche bei jedem Fahrrad auch nachrüsten. Der Materialpreis beträgt für eine recht gute, leichtgängige Anlage weniger als 50 Euro. Dieses Geld sollte Sicherheit wert sein. Bitte überprüfen Sie gerade jetzt sämtliche Fahrräder in Ihrer Familie! Übrigens: Auch erwachsene Rennradler und Mountainbiker müssen nach geltendem Recht funktionierende Beleuchtung dabei haben und bei Dunkelheit benutzen. Zur eigenen Sicherheit sollte ein solches Rad zumindest mit Reflektoren ausgestattet oder mit reflektierender Folie beklebt werden. Fußgänger, insbesondere Kinder, sollten bei Dunkelheit helle Kleidung, möglichst mit reflektierenden Aufnähern oder Bändern tragen, um so von anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig gesehen zu werden.
gilt denn die StVO auch für Radfahrer ? :-O
Ist mir noch nie aufgefallen, wenn ich so die Radfahrer beobachte ;-) DH
So geht`s nicht nur Dir.