Ist eine Mieterhöhung wegen Elektrogeräten gerechtfertigt?
Ich habe von meinem Vermieter folgende E-Mail erhalten:
Wir wurden darüber informiert, dass in den Wohnungen extrem hohe Stromkosten anfallen. Dies ist drauf zurückzuführen, dass ohne Zustimmung des Vermieters zusätzliche Elektrogeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Trockner aufgestellt wurden. Diese dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters, weder im Zimmer noch in der Küche oder Flur etc. aufgestellt werden! Das Betreiben eines solchen Gerätes löst einen Miet-Zuschlag je Gerät und Zimmer von 10 € mtl. je Mieter aus. Der Zuschlag muss von „allen Mietern“ einer Wohneinheit akzeptiert und getragen werden. Wir bitten um eine Rückmeldung bis zum 08.06.2015, ob Sie die Geräte behalten möchten. Ansonsten müssen die widerrechtliche aufgestellten Geräte „sofort“, d.h. bis spätestens 08.06.2015 entfernt werden.
Wir wohnen zu dritt in einer WG und bezahlen pro Person eine pauschale Miete inkl. aller Nebenkosten. Aktuell hat die WG zwei Kühlschränke, zwei Herde (einer mit, einer ohne Backofen) die zur vom Mieter gestellten Möblierung gehören. Lediglich eine Waschmaschine wurde zusätzlich angeschafft. Als ich im Oktober 2014 in die WG eingezogen bin, wurden bereits alle Geräte in dieser Form betrieben. Im Mietvertrag ist von einem entsprechenden Mietzuschlag keine Rede. Ist die Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt?
Wenn ja, wäre ja nur die Waschmaschine betroffen, richtig? Selbst dann halte ich 10€ pro Mieter und Monat, insgesamt also 360€ pro Jahr für in keinster Weise gerechtfertigt, da ich mir nicht vorstellen kann, wie eine Waschmaschine solche Stromkosten verursachen könnte.
4 Antworten
Ich wußte gar nicht das es solche Verträge überhaupt gibt oder geben darf? Liegt aber vielleicht an der Pauschale.
Was zahlt ihr (also jeder einzelne) den pauschal für den Strom?
Tschuldigung, aber ihr müsst doch eine aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung bekommen. Ihr müsst doch kontrollieren können ob das geforderte stimmt? Ich behaupte jetzt: Wenn ihr keinen Nachweis über Nichts erhaltet, dann müsst ihr auch keine Mieterhöhung akzeptieren. (Das sagt mir gerade mein Bauchgefühl welches aber nicht richtig sein muß)
Macht euch doch mal schlau. Z.B. Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund usw.
Die WG leistet keine Nebenkostenvorauszahlungen, sondern eine Pauschale die in der Gesamtmiete enthalten ist. Bei einer Nebenkostenpauschale wird keine Jahresabrechnung erstellt.
OK, darf der Vermieter dann einfach den Betrag um nuddeln nur weil seine Kalkulation nicht mehr aufgeht? is´das überhaupt so zulässig? (Würde mich einfach mal interessieren.)
Klares Nein!
Wieso braucht eine WG zwei E-Herde und zwei Kühlschränke?
Zahlt ihr denn die Miete incl. Strom? Das wäre sehr ungewöhnlich. Ansonsten kann es dem Vermieter doch egal sein wie viel Strom ihr verbraucht.
Ein Kühlschrank und der Herd ohne Backofen befinden sich in einem der WG-Zimmer, die anderen beiden teilen sich eine Küche. Diese sind aber von Seiten des Vermieters in der Wohnung, lediglich die Waschmaschine wurde privat angeschafft (vor ca. einem Jahr).
Die Miete enhält pauschal alle Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Müll, Reinigung, etc. Eine Aufschlüsselung existiert nicht.
Dann sind 30 € Zuschlag pro Monat vollkommen unverhältnismäßig. Ihr könnt eine Aufschlüsselung verlangen
So pauschal geht das natürlich nicht. Er kann aber Euch klar aufzeigen, dass ohne die Geräte der Stromverbrauch insgesamt oder im Durschschnitt pro Monat Wert X ausgemacht hat und seit Aufstellen zusätzlicher Geräte Wert X(neu). Beträgt die Differenz nun z. B. 30 € pro Monat, ist eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale um diesen Betrag gerechtfertigt. Andernfalls entsprechend niedriger.
Habt ihr aber eine all-incl-Miete (neues Wort, eben erfunden), kann er nur die Miete nach einem genau vor gegebenen Verfahren erhöhen. Mietspiegel, Vergleichsmieten, Mietpreisbremse, sowie max. 20 % in 3 Jahren sind dabei zu berücksichtigen. Wegen gestiegenem Energieverbrauch geht nicht.
- Das Aufstellen und Betreiben von E-Geräten gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das Beseitungssverlangen dringt daher IMHO nicht durch es sei denn, es wäre individuell vereinbart, kein weiteren als die mitvermieteten Waschmaschinen und Trockner aufstellen zu dürfen.
- Ist beine Bruttowarmmiete oder Grundmiete mit Nebenkostenpauschale vereinbart? Im ersten Fall kann er die Miete nach ortsüblicher Vergleichsmiete, § 558 BGB, um bis zu 20% erhöhen, im zweiten eine Anpassung der BK-Pauschale n. § 560 BGB vornehmen.
G imager761
Es existiert nur ein fester Betrag, der Kaltmiete, Wasser, Strom, Heizung, Müll, Reinigung des Treppenhauses, etc. enthält. Wie hoch die einzelnen Posten ausfallen bzw. wie der Vermieter den Betrag errechnet hat, wissen wir allerdings nicht.