Ist eine Machete eine Waffe? Ist die folgende geschärft?
Hallo, ich habe bei ebay diese machete gefunden und würde sie gern kaufen.
http://www.ebay.de/itm/BUSCHMESSER-MACHETE-AXT-sehr-STABIL-39cm-KLINGE-/18067949...
ich weiß aber, dass bei (geschärften) klingen ab... glaube 12 cm ein Waffenschein erforderlich ist, alle anderen sind ohne waffenschein nur stumpf und ungeschärft zu kaufen.
Ist das hier der fall oder ist eine machete gar keine "Waffe"?
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Deine Frage war: Darf ich diese (s.o.) Machete kaufen? Ja darfst Du. das ist ein Werkzeug wie eine Hippe oder ein Gertel, eine Axt, Säge, etc. Solange Du damit Gartenarbeit verrichtest ist alles o.k. Außerhalb des Gartens darfst Du so ein Teil nicht am Gürtel spazierentragen. Dann gilt es als Waffe. Egal, ob scharf oder stumpf. Wer's nicht glaubt solls tun; ich werd ihn nicht hindern und es kostet auch nicht mein Geld! Ich würds lassen.
Im übrigen ist das Ding ein Spielzeug für Poser: Der hohle Griff (mit Kompass!) fürs Feuerzeug, etc., vespricht nicht die Stabilität, die für ein solides Werkzeug vonnöten ist. Und rostfreie Klingen lassen sich nicht gut schärfen (nicht für den Preis!) und werden schnell stumpf. Für den Garten sind eine Hippe oder ein Gertel sowieso besser geeignet. Und gute Macheten (und zwar ohne Gimmicks) kosten vorneweg einen Fuffie. Wenns langt.
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Eine Machete ist keine Waffe, sie ist ein Werkzeug!
Kommentar von CryptorchidCryptorchid 16.07.2012Dennoch fällt sie unter diverse Waffen Gesetze.
Kommentar von Mystika1245Mystika1245 16.07.2012Das wäre mir neu....
Dann müssten auch Äxte und große Sägen unters WaffG fallen, genauso wie Sägeblätter, Sensen, Sicheln, Mistgabeln und noch diverses anderes Werkzeug.......
Kommentar von SchneereiterSchneereiter 16.07.2012Jepp ......
Kommentar von SchneereiterSchneereiter 16.07.2012Unter welche Gesetze soll sie denn fallen ?
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 17.07.2012Kommentar von Anton96Anton96 17.07.2012Sie kann maximal unter eine regel fallen, nämlich dem Führungsverbot von Messern mit einer stehenden Klinge mit einer Klingenlänge größer als 12 cm dazu müsste eine Machete aber als Messer im Sinne des Waffenrechts gelten und genau das ist in vielen Bundesländern noch nicht entschieden oder sie gilt al sWerkzeug. Mir ist noch keine Entscheidung bekannt nach dem eine Machete nicht als Werkzeug gilt.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 14.01.2013Die Einstufung, ob es sich um ein Messer oder ein Werkzeug handelt, ist beim Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz irrelevant. Die in § 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG bezeichneten Messer werden ausdrücklich nicht als Waffen definiert.
Kommentar von Syntro 16.02.2013Doch werden sie Messer , Sägen , Machete das sind alles Waffen. Damit kann man töten alles was töten kann ist eine Waffe auch die Fäuste. -.-
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sieht scharf aus -aber darfst du trotzdem haben , wenn du damit nicht in die öffentlichkeit gehst . das ist ein gartengerät oder werkzeug , wie mystika richtig gesagt hat .-lg.
Kommentar von SchneereiterSchneereiter 16.07.2012Theoretisch dürfte man auch in der Öffentlichkeit damit rumlaufen ,ist ja ein Werkzeug. Ja okey sehr weit wirst man damit nicht kommen "hehehe"
Kommentar von opperatoropperator 16.07.2012meinte eher das tragen / führen in der öffentlichkeit , sowie mitnahme auf öffentliche veranstaltungen . den ordnungsgeäßen transport des werkzeuges mal aussen vorgelassen .-es gibt, soweit ich weis kein " messerwaffengesetz " .-lg.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 17.07.2012Nien, aber es gibt ein Waffengesetz, und darin ist das geregelt, siehe § 42 a (Führungsverbot) oder Anlage 2 (wenn es um verbotene Gegenstände/Waffen geht).
Kommentar von opperatoropperator 02.08.2012...na sag ich doch -oder sind wir an einander vorbei ? -lg :)
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Antwort von Syntro 16.02.2013
Meiner Meinung nach ist sie eine Waffe weil , damit könnte man Menschen töten genau so wie Fäuste , Kampfmesser , Säge etc. Und ich glaube das die Piraten diese Machete getragen & benutzt haben. ( Und die darfst du haben aber nicht Öffentlich. )
Es hat mir Spaß gemacht deine Frage zu beantworten. :)
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Ein freund von mir hat sich auch vor kurzem eine Machete gekauft, und die war sehr scharf, also hat er sich informiert, und hat herausgefunden, dass er sie in einem verschlossen schrank aufbewahren musst, das kann aber auch nur ein Kleiderschrank sein, den du abschließen kannst. Aber ich war vor einer Woche in einem Survival - shop, dort hab ich nachgefragt, ab wie viel Jahren ich die Machete kaufen kann, und er hätte er sie mir sogar verkauft wenn ich nur ein Schreiben meiner Eltern hätte.
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Eine Machete ist ein Werkzeug, keine Waffe. Der Besitz ist ohne besondere Genehmigung erlaubt .Einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte gibt es außerdem nur für Schußwaffen.
Eine Machete ist ein feststehendes Messer. Das Führen feststehender Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm wird seit 2008 durch § 42a Waffengesetz eingeschränkt, d.h. man benötigt einen besonderen Grund, um derartige Messer führen zu dürfen (z.B. Beruf oder Hobby). Die in § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG genannten Messersind aber dennoch keine Waffen.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 17.07.2012ich weiß aber, dass bei (geschärften) klingen ab... glaube 12 cm ein Waffenschein erforderlich ist, alle anderen sind ohne waffenschein nur stumpf und ungeschärft zu kaufen.
Nur mal aus Interesse: Woher weißt Du das? Und mal angenommen, das würde stimmen: Was würde passieren, wenn man eine stumpfe Klinge schärft?
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ich zitiere aus dem angebot:
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das wird meiner meinung nach bedeuten das es scharf ist... ob waffe oder nicht spielt keine rolle da es ja keine altersbegrenzung gibt oder zumindest keine dransteht..! solltest halt nicht grad mit in derstadt rumlaufen und andere leute unter nase halten...!
Kommentar von SchneereiterSchneereiter 16.07.2012Was willst auch mit einer stumpfen Machete ? Da ist das verletzungsrisiko wesentlich höher .
Kommentar von LukeSkytalkerLukeSkytalker 16.07.2012ja iwie schon
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Hallo , also für Messer aller Art gibt es keinen Waffenschein ,wer setzt solch einen Unsinn in die Welt . Diese Machete wird wohl sehr scharf. Sie ist keine Waffe sondern ein Werkzeug ,daher ist auch die Größe egal .
Frank
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 17.07.2012. Sie ist keine Waffe sondern ein Werkzeug ,daher ist auch die Größe egal .
Schön wär's. Leider schränkt § 42a WaffG auch das Führen von Werkzeugen ein - die in § 42a Abs. 1 Nr. WaffG genannten Messer werden nämlich ausdrücklich nicht als Waffen bezeichnet, was dazu führt, dass auch Jugendliche sie besitzen dürfen.
Kommentar von SchneereiterSchneereiter 17.07.2012Ja sag ich doch.,es ist keine Waffe .ud.dürfe Jugendliche sie frei erwerben und damit arbeiten ,das ist der Grund.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 17.07.2012Mein Kommentar bezog sich auch auf 'daher ist die größe egal'. Die Klingenlänge von Macheten liegt immer über 12 cm, somit greift das Führungsverbot nach § 42a WaffG. Also: Besitz legal, auch bei Minderjährigen, Führen eingeschränkt (obwohl keine Waffe).
Kommentar von Anton96Anton96 17.07.2012Wobei so weit mir bekannt die Frage ob eine Machete nun unter das Waffenrecht fällt oder nicht, noch nicht abschließden geklärt ist. Wenn sie wie in Bayern als Werkzeug ein zu ordnen ist, dann gibt es auch kein Führungsverbot ansonsten dürftest du auch eine Sense oder Sichel nur in einem abschließbarem Behältnis zum Einsatzort bringen im übrigen würde mich mal brennend Interessieren ob es auch zum berechtigten Interesse gehört eine Werkzeug zum Einsatzort zu transportieren. So wie ich das sehe werden wir, was das neue Waffenrecht angeht abwarten müssen wie Gerichte das ganze auslegen. In meine Augen hat der Gesetzgeber hier mal wieder S c h e i ß e gebaut.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 14.01.2013Wenn sie wie in Bayern als Werkzeug ein zu ordnen ist, dann gibt es auch kein Führungsverbot.
Das ist so nicht richtig, denn § 42a WaffG verbietet auch Werkzeuge, siehe meinen Kommentar.
. In meinen Augen hat der Gesetzgeber hier mal wieder S c h e i ß e gebaut.
Stimmt. Das Führungsverbot stellt meiner Meinung nach ein gutes Beispiel für schlechte Gestzgebung dar.
Nein, dann fällt es unter § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG, aber es wird dadurch eben nicht zur Waffe.
Was Deine Ausführungen zur Machete angeht, gebe ich Dir recht. Das Ding kann nicht viel taugen,
Du meinst das hier:
> 3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Nun ja, das gilt für die Machete hinterm Gartenzaun. Sobald man den Garten verlässt, ist Schluss mit lustig. So dürfen z.B. die Pfadfinder ihre Fahrtenmesser auch ausschließlich zu den Veranstaltungen am Gürtel tragen. Egal wie alt sie sind. Nach der Veranstaltung muss das Fahrtenmesser wieder vorschriftsmäßig unter Verschluss. Ich, der ich kein Pfadfinder mehr bin, dürfte überhaupt nicht mehr mit meinem alten Fahrtenmesser rumlaufen. Aber ein elfjähriger Knirps darf das.
Vielleicht mach' ich mir mal die Mühe und werfe einen Blick in die Kriminalstatistik. Ich möchte wetten, dass die Mordrate mit Hieb- und Stichwaffen nach der Modifikation des § 42 keinen deutlichen Abschwung erlebt hat. Hält wer dagegen?
Hallo Shockproff, warum solltest Du nicht mehr mit einen Fahrtenmesser rumlaufen .Wenn es die 12 cm nicht überschreitet ist es doch egal wie alt Du bist . Oder stehe ich irgendwie auf dem Schlauch. Klar wenn ich mit ner Machete ohne Grund durch die Stadt laufe bekomme ich ein Problem .
Gruß
Frank
Das Fahrtenmesser, das ich kenne und das wohl auch immer noch die größte Verbreitung findet entspricht exakt dem ehemaligen HJ-Fahrtenmesser. Bis auf das Emblem im Griff. Statt des bösen Kreuzes ist da heutzutage eine Lilie
Daten für das Fahrtenmesser. Amtliche Unterlagen der RJF und der RZM für Hersteller des Fahrtenmessers.
Material: vernickeltes Zink, Eisen und Kunststoff
Länge mit Scheide: 255 mm
Länge ohne Scheide: 245 mm
Klingenlänge: 140 mm
Breite an der Fehlschärfe: 25 mm
Da wird wohl klar ersichtlich, dass man damit auf keinen Fall in der Öffentlichkeit flanieren darf. Es sei denn, Du bist Pfadfinder und bist bei deiner wöchentlichen Gruppenstunde oder nimmst an einer Veranstaltung teil. Für Diejenigen, die das noch genauer interessiert zitiere ich wie folgt:
*> Die zum 1. April 2003 eingeführten Änderungen im Waffengesetz betrafen unter anderem so genannte „jugendtypische Waffen“. Damit sind Waffen und Gegenstände gemeint, die auf Jugendliche einen besonderen Reiz ausüben und die vor der Änderung im Gesetz frei erworben und getragen werden konnten. Ein Teil dieser Waffen ist nun verboten bzw. genehmigungspflichtig.
In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Verunsicherungen bei Gruppenleiterinnen und –leitern in Bezug auf die für uns Pfadfinderinnen und Pfadfinder typischen Fahrtenmesser. Sind diese möglicherweise von der Änderung betroffen und nun genehmigungspflichtig bzw. sogar verboten? Hier können wir Entwarnung geben, Fahrtenmesser gehören zu den „Gebrauchsmessern“ mit einseitig geschliffener feststehender Klinge.
Verboten sind allerdings so genannte Faustmesser, Springmesser (Klinge länger als 8,5 cm, beidseitig geschliffen, in der Mitte schmaler als 20% ihrer Länge oder kein durchgehender Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt), Spring- und Fallmesser sowie Butterflymesser.
Da Messer auf unsere Mitglieder immer wieder einen besonderen Reiz ausüben ist es durchaus zu empfehlen immer wieder mal einen Blick auf die Ausrüstungsgegenstände zu werfen. Vielleicht könnte man das Thema auch mal in der Gruppenstunde aufgreifen …
Ein umfangreiches Arbeitsheft zum Thema „Waffenrecht“ ist beim DREI-W-Verlag erschienen.
DREI-W-Verlag Postfach 185126 45201 Essen www.drei-w-verlag.de*