Meine Lebensversicherung die bei meinem Tot zur Auszahlung an meine Frau kommt, gehört doch nicht zu der Erbmasse ???? ODER DOCH ????
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Hier die genaue Antwort. http://www.brennecke-partner.de/2501/Wann-faellt-eine-Versicherung-in-die-Erbmas...

Wenn ein Bezugsberechtigter namentlich benannt ist, gehört die LV nicht zur Erbmasse. Ist als Bezugsberechtigter nur der Versicherungsnehmer oder "dessen Erben" benannt, ist es Erbmasse.
Danke

Nein, das Geld gehört Dir ja praktisch nie.
Niklaus am 9. September 2008 20:46 Das ist nicht richtig. Bei einer Kapitallebensversicherung gehört dem Versicherungsnehmer das Kapital ob er es erlebt oder ob er Tod ist. Wenn also kein Bezugsrecht eingetragen ist, gehört es zu Erbmasse. Erst durch das Bezugsrecht im Todesfall, wird das Kapital aus der Erbmasse herausgelöst.
teardrop1109 am 9. September 2008 20:50 So isses.
regideur am 9. September 2008 20:54 Besten Dank für die Berichtigung. Ich bin bei dieser Frage davon ausgegangen das die Versicherung der Frau ausgezahlt wird und sie in der Versicherung als Bezugsperson eingetragen ist.
Danke euch allen

Wichtiger Tipp, um dabei Erbschaftsteuer zu sparen:
www.klicktipps.de/geldtipps-versicherungen.php#lv-erbschaftssteuer
Danke

Nein, die bekommt der, der als Begünstigter drin steht. Mit der Erbmasse hat das nichts zutun. Sie soll ja auch zur Absicherung dienen.
Danke
normalerweise nein... es sei denn es sind kinder da,dann wird es halbiert. Beispiel 10.000 Euro Summe 7500 der Frau und die restl 2500 geteilt durch die oder das kind.. Leider!!!!!!!
justii am 11. September 2008 14:44 Aber nur, wenn keine Person datailliert als "Begünstigte(r)" beannt ist. Ein Fehler, den leider viele machen...
Danke