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Ist eine Lebensversicherung Erbmasse?

gefragt von coolpix am 09.09.2008 um 20:41 Uhr

Meine Lebensversicherung die bei meinem Tot zur Auszahlung an meine Frau kommt, gehört doch nicht zu der Erbmasse ???? ODER DOCH ????


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 9. September 2008 20:44
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Kommentar von coolpix am 9. September 2008 21:09

Danke


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 9. September 2008 20:45
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Wenn ein Bezugsberechtigter namentlich benannt ist, gehört die LV nicht zur Erbmasse. Ist als Bezugsberechtigter nur der Versicherungsnehmer oder "dessen Erben" benannt, ist es Erbmasse.

Kommentar von coolpix am 9. September 2008 21:09

Danke


regideur
beantwortet von regideur am 9. September 2008 20:42
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Nein, das Geld gehört Dir ja praktisch nie.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 9. September 2008 20:46

Das ist nicht richtig. Bei einer Kapitallebensversicherung gehört dem Versicherungsnehmer das Kapital ob er es erlebt oder ob er Tod ist. Wenn also kein Bezugsrecht eingetragen ist, gehört es zu Erbmasse. Erst durch das Bezugsrecht im Todesfall, wird das Kapital aus der Erbmasse herausgelöst.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 9. September 2008 20:50

So isses.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 9. September 2008 20:54

Besten Dank für die Berichtigung. Ich bin bei dieser Frage davon ausgegangen das die Versicherung der Frau ausgezahlt wird und sie in der Versicherung als Bezugsperson eingetragen ist.

Kommentar von coolpix am 9. September 2008 21:10

Danke euch allen


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. September 2008 21:01
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Wichtiger Tipp, um dabei Erbschaftsteuer zu sparen:

www.klicktipps.de/geldtipps-versicherungen.php#lv-erbschaftssteuer

Kommentar von coolpix am 9. September 2008 21:11

Danke


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 9. September 2008 21:01
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Nein, die bekommt der, der als Begünstigter drin steht. Mit der Erbmasse hat das nichts zutun. Sie soll ja auch zur Absicherung dienen.

Kommentar von coolpix am 9. September 2008 21:10

Danke


petra1407
beantwortet von petra1407 am 9. September 2008 22:10
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normalerweise nein... es sei denn es sind kinder da,dann wird es halbiert. Beispiel 10.000 Euro Summe 7500 der Frau und die restl 2500 geteilt durch die oder das kind.. Leider!!!!!!!

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 11. September 2008 14:44

Aber nur, wenn keine Person datailliert als "Begünstigte(r)" beannt ist. Ein Fehler, den leider viele machen...


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