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Ist eine Last -Minute Reise kündbar?

gefragt von Happyhippos am 07.07.2009 um 8:33 Uhr

Ich habe vor einigen Tagen telefonisch bei einem online-Portal eine Reise gebucht (Beginn in ca. 1 Monat). Daraufhin habe ich eine Reisebestätigung per Email erhalten mit PDF-Dokumenten über die Reisebestätigung, wo unten auch noch eine Unterschrift geleistet werden sollte (dachte ich). Allerdings wurde mir telefonisch mitgeteilt, daß ich dies nicht zurückschicken bräuchte.

Jetzt möchte ich aber am liebsten von der Reise zurücktreten. Ich habe weder angezahlt noch was unterschrieben. Ist trotzdem der Vertrag zustandegekommen? Laut Anbieter müsste ich eine hohe Stornogebühr bezahlen (nahezu so teuer wie die Reise selbst). In den AGB finde ich keine wirklichen Aussagen, da das wohl nur ein Zwischenhändler/Vermittler ist und dort immer nur steht man müsste beim Reiseveranstalter nachschauen. Wenn ich diesen aber anrufe , will der mit der Sache nix zu tun haben. Wer kann mir helfen?


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gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 7. Juli 2009 08:46
2x
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Eher keine Chancen. Der Anbieter/Vermittler kann vorgeben, welche Stornogebühren bezahlt werden müssen. Das hat nichts damit zu tun, ob man was unterschrieben oder angezahlt hat.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 7. Juli 2009 08:39
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Ist es nicht so, dass man für alle telefonisch abgeschlossenen Verträge inzwischen 14 Tage Rücktrittsrecht hat?

http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 7. Juli 2009 08:45

Nein, ist es nicht. Nicht bei Reisen.

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 7. Juli 2009 09:10

Schade eigentlich. Aber je länger ich den Gesetzestext studiere; desto richtiger scheinst Du zu liegen.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Juli 2009 09:21

Für Reiseveträge gelten andere Paragraphen (§651ff BGB).

Im Fernabsatzrecht steht die Ausnahme übrigens auch schon drin, §312b III 6 BGB: "Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge ... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, ..."

Das ist letztlich auch für den Kunden ganz gut, denn gäbe des das Widerrufsrecht bei Reisen, würde es umgekehrt ja bedeuten, dass er nach den 14-Tagen überhaupt kein Storno ohne 100%-Stornogebühr mehr durchführen könnte, da die Widerrufsfrist dann ja komplett abgelaufen wäre.

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 7. Juli 2009 09:27

Ich sehe da keinen Zusammenhang. Die Möglichkeit, von einer Reise zurückzutreten ist doch ein freiwilliges Angebot des Dienstleisters - letztendlich eine Frage der Kulanz.

Ein kulanter Reisevermittler könnte also auch nach einer 14tägigen Rücktrittsfrist weiterhin die Möglichkeit einer Stornierung anbieten.

Und mal ganz ehrlich: wenn man 80,90,100% der eigentlichen Kosten bezahlen soll ist das für mich keine Storno mehr. Da kann man als Kunde auch einfach "gar nichts tun" und am Reisetag nicht zum Flughafen fahren.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Juli 2009 09:35

Natürlich könnte dies der RV. Aber ich bezweifle ganz stark, ob er es würde - du schreibst ja selbst das Stichwort "Kulanz". Da derzeitigem speziellem Reiserecht hingegen ist es keine Sache der Kulanz.

Aber wir schweifen ab. Nach der derzeitigen Gesetzeslage gibt's bei Reiseverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht und die Stornogebühren sind so rechtens, ebenso wie der fernmündliche Vertrag.

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 7. Juli 2009 09:41

Hmm. Insgesamt also sehr verbraucherfeindlich das alles.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Juli 2009 09:45

Finde ich nicht. Den in anderen Branchen ist gar kein Storno ohne 100% Zahlung möglich (versuch mal im Autohaus zu sagen "April April, ich will den Wagen nicht mehr...".

Aber egal, die Frage an sich ist geklärt.

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 7. Juli 2009 10:34

Im Autohaus habe ich aber auch einen Vertrag unterschrieben. Und Überraschung ... in den AGBs für unseren Neuwagen stand explizit mit drin, dass man innerhalb gewisser Zeiten vom Vertrag zurücktreten kann.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Juli 2009 10:45

"...habe ich aber auch einen Vertrag unterschrieben..." - das hast du bei einer Reise auch. Und der Rücktritt in den AGB deines Autohauses ist eine reine Kulanzleistung und nach Ablauf der (freiwilligen) Rücktrittsfrist ist gar kein Rücktritt mehr möglich. Und genau das ist der Punkt.


AntoniaW
beantwortet von AntoniaW am 7. Juli 2009 09:14
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Verträge können natürlich auch mündlich geschlossen werden. Beweise für den Buchungswunsch/Kontakt gibt es ja genug. Ein Rücktrittsrecht, auch nach dem Fernabsatz, ist bei Reisen ausdrücklich ausgeschlossen.
.
Kommt die Reise denn gar nicht mehr in Frage? Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit zur Umbuchung auf ein anderes Reiseziel oder Übertragung auf andere Reisende.


soedergren
beantwortet von soedergren am 7. Juli 2009 09:19
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Also, zunächst einmal brauchst für einen gültigen Vertrag keine Unterschrift. Auch ein (fern-)mündlicher Vertrag ist möglich, lediglich Nachweisprobleme können sich daraus ergeben.

Prinzipiell ist natürlich auch wieder jeder Vetrag kündbar- aber nicht ohne Konsequenzen, in diesem Fall Stornogebühren. Diese sind bei Reiseverträgen nach dem Stornozeitpunkt gestaffelt. Teuer wird's in der Regel ab ca. 1 Monat vor Abreise.

Unterm Strich: du wirst hier kaum Chancen haben, kostenlos aus dem Vertrag zu kommen.


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