Ich habe derzeit richtig Stress mit meinem Vermieter, da ich mir einen Vogel angeschafft habe und er meint, dass mir dies, auf Grund einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag, untersagt sei. Mir ist diese Klausel selbst überhaupt nicht aufgefallen und von Seite des Vermieters hatte man mich auch nicht darauf aufmerksam gemacht. Ist solch eine Klausel unter den Bedingungen denn überhaupt rechtens?

Ein Vogel ist ein Kleintier und fällt nicht unter die Klausel. Die Haltung darf nicht verboten werden.

Wenn es ein laut kreischender Papagei ist, und das die Mitmieter belästigt, kann der Vermieter es auch untersagen. Ich hatte mal so ein Exemplar, der hat in meiner Abwesenheit die Nachbarn tyrannisiert. Von dem habe ich mich dann getrennt, ich konnte ihn schon im Hausflur hören, wenn ich heimkam.
schon wieder eine richtige antwort von dir. ist ja erschreckend viel für dieses forum. (übrigens wirst du es selbst gemerkt haben daß alufolie und metall nicht geht in der mikrowelle). daß du dich von dem nachbarn getrennt hast finde ich mutig ;-)
so, jetzt mal zu dem tier. ich hatte ähnliche fälle mit katzen und einmal mit einem hund. da stand auch diese klausel im mietvertrag. es war verboten ein tier anzuschaffen. war es aber einmal geschehen, konnte der vermieter nur dann seinen willen durchsetzen, wenn das tier z.b. durch laute geräusch nachbarn belästigt hat, die sich beim vermieter beschwerten. das ist ein paar jahre her, aber ich denke der trend in der rechtsprechung ging weiter so.

Wenn sie bei Vertragsabschluss im Mietvertrag steht: Ja, dann ist es rechtens. Bevor man unterschreibt sollte man das Dokument nunmal genaustens durchlesen. Dabei wäre es dir aufgefallen... und ihr hättet darüber evtl noch verhalndeln können. Aber ich finde das ein bisschen engstirnig vom Vermieter: Es ist doch nur ein Vogel; bei Hunden und Katzen könnt ich es verstehen; aber ein Vogel...der ist weder Laut noch stinkt er oder macht ein Häufchen in den Vorgarten. Dagegen kann man eigenltich nichts haben! Rede doch mal mit deinem Vermieter!
Auch wenn es im Vertrag steht,muß es nicht rechtens sein udn kann unter Umständen nicht haltbar sein. Kleintiere fallen schon einmal gar nicht darunter.Katzen udn Kleinhunde kommt auf den Richter drauf an.Es gibt Urteile wo geschrieben steht das eine Katze(bzw 2)ok sind und nicht zu verbieten udn andere wo drin steht das sie laut Mietvertrag verboten werden dürfen. Es gibt auch ein Urteil wo kleine Hunde nicht durch ein Mietvertrag verboten werden dürfen.
Nicht alles was im Mietvertrag steht und man unterschreibt,wird automatisch rechtens.
vg
DaSu81 am 22. Oktober 2008 23:27 Danke für die Info! Wusste das echt nicht. Ich dachte es wäre grundsätzlich richtig, wenn es im MV steht. Dass es ein Urteil gibt, welches diese MV-Klauseln "verbietet" wusste ich nicht!
Malkia am 23. Oktober 2008 06:14 Nicht alle Klauseln die im Mietvertrag stehen, sind auch gleich gültig! Da gilt es zu prüfen.
Eine dementsprechende Klausel mag zwar im Mietvertrag vorhanden sein, du kannst dir aber sicher sein, dass sie grundsätzlich unwirksam ist. Diese Richtlinie bestätigten schon mehrere Urteile. Es müsste schon ein absoluter Ausnahmefall vorliegen, durch den eine solche Klausel gerechtfertigt ist. Versuche deinem Vermieter klar zu machen, dass er auf solch eine Regelung nicht bestehen kann. Falls er dennoch stur bleibt muss ihm das wohl ein Fachmann sagen. Der Mieterbund hilft da sicherlich gerne weiter.

der satz im mietvertrag ist unzulässig und insbesondere -selbst wenn er zulässig wäre- nicht auf ziervögel und fische anzuwenden.
urteile dazu:
http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Haustiere/haustiere.html

so viel ich weiss gilt das für kleintiere (vögel,nager) nicht.....ich glaube das verbot gibts nur noch für hunde katze und reptilien.
Katzen sind auch zum größtemn Teil erlaubt,kommt ein wenig auf den Richter an.Grundsätzlich verboten werden dürfen sie allerdings nicht.Bei Hunden gibt es ein Urteil wo nach Kleinhunde(Yorky,ect)auch erlaubt sind.Auch Reptilien sind nicht grundsätzlich verboten. Bei Großhunden und sogenannte Kampfhunde sieht es wieder anders aus.Und natürlich wenn eine erhebliche Belästigung(auch kleine Hunde machen Lärm)besteht.
badewasser am 22. Oktober 2008 22:55 keine ahnung kenn mich da nicht so aus...des war der letzte stand wo ich wusste...also als ich mal umgezogen bin und ne wohnung gesucht habe haben mir welche die wohnung wegen meinen 2katzen nicht vermietet weil sie meinten sie stinken oder zerkratzen die wände....hmmm ich weis net bei mir hat sich noch keiner beschwert das sie stinken und meine wände schaun alle noch so aus wie ich se tapeziert hab...aber gut des is dem seine meinung halt gewessen. aber ist ja auch egal die frage gin um einen vogel und ein volgel darf nicht verboten werden....da hat der vermieter höchstens nen riessen vogel im kopf :)

Ja ist rechtens. Ein Vogel fällt aber meines Erachtens nicht darunter.

ist rechtens. gegem hamster, sittich kann er aber nikchts machen. ab katze aufwärts kann er es verbieten.
diese Klausel gilt doch nur für Hunde oder Katzen, oder wenn Du ein Megagroßes Aquarium aufstellen willst.

Das verbot von Kleintieren ist nur, wie oben schon erwähnt, in Ausnahmen gestattet...diese sind z.B. eine Allergie (mit entsprechenden Reaktionen nur im Hausflur) von anderen Mietern, Belästigung durch Lautstärke des Tieres oder Ähnliches.
Malkia am 23. Oktober 2008 06:17 Das ist völliger Quatsch! Die Vögel, oder ähnliches, stehen doch in der Wohnung und nicht im Hausflur!

Kleintierhaltung ist erlaubt.Sollte in Mietverträgen etwas anderes stehen ist es eine unwirksame Klausel.
Kleintiere kann ein Mieter nicht verbieten. Übrigens sind die meisten Vögel nicht gern allein... da du von einem Vogel schreibst..