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Ist eine Kaution von 4 Monatsmieten zulässig?

gefragt von boesefrageboesefrage am 04.03.2008 um 10:06 Uhr

Gibt es irgendwelche gesetzliche Bestimmungen über die Kautionshöhe? Kann es Klauseln geben, dass ein Teil der Kaution z. B. nach einem Jahr zurück ausgezahlt wird?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. März 2008 10:08
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Nein, in deutschland sind höchstens DREI KALTMIETEN als Kaution zuslässig!

Kommentar von OOOPatriceOOO am 4. März 2008 10:13

§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.


manni1937
beantwortet von manni1937 am 4. März 2008 10:11
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Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 4. März 2008 10:13

3 Monatskaltmieten nach § 550 b , BGB

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. März 2008 10:36

Einen § 550 b gibts im BGB nicht. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html


anonym
beantwortet von anjanni am 4. März 2008 10:12
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Rechtlich zuläassig sind drei Kaltmieten, und die darf der Mieter auf drei Raten verteilen.

Auch wenn Du für mehr unterschrieben hast, brauchst Du die nicht zu zahlen.

Außerdem muß der Vermieter das Geld von seinem Vermögen getrennt für Dich anlegen!


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 4. März 2008 10:08
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No ! Habe mal gelesen, dass 2,7 rechtens seien... 2 bis 3 MM ( kalt ! )sind mittlerweile der übliche Usus...

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 4. März 2008 10:08

Ach ja... und da die Brüder später sowieso gerne einbehalten, würde ich nie 4 zahlen...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. März 2008 10:09
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maximal 3 Kaltmieten sind rechtlich zulässig..


mitra54
beantwortet von mitra54 am 4. März 2008 10:10
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Nein, man darf heute nur noch 2 Monatsmieten Kaution nehmen. Geh zum Mieterbund und erkundige dich. Dort solltest du als Mieter sowieso drin sein.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. März 2008 10:41

''man darf heute nur noch 2 Monatsmieten Kaution nehmen.''

Falsch. http://kuerzer.de/NhraYCi66


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 4. März 2008 10:08
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Der Vermieter kann die Kaution festsetzen, wie er möchte. Das muß er nur vorher kundtun. Du bist ja nicht verpflichtet, die Wohnung zu nehmen!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 4. März 2008 10:09

Das ist nicht frei... genauer informiert hier der deutsche Mieterbund.de / ich guck auch noch mal nach..

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. März 2008 10:29

HelmutRn, Du irrst Dich. Das ist nicht frei festsetzbar, sondern gesetzlich auf 3 Kaltmieten geregelt.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 4. März 2008 17:01

Hast Recht, aber ich hatte vor Jahren eine Wohnung vermietet und habe einfach eine Kaution festgesetzt. Die wurde bezahlt, hab mal nachgeschaut, es waren nicht mal 3 Monatsmieten!!!


anonym
beantwortet von Mani64 am 4. März 2008 10:10
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Was ich weiß können bis zu 3 Monatsmieten Kaution angesetzt werden. Bei 4, das weiß ich leider nicht. Doch wende dich mal an den Mieterbund, dort bekommst du genaue Auskunft was alles zulässig ist. LG


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