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Ist eine Kasko-Versicherung eigentlich Pflicht?

gefragt von wosyfix am 03.08.2009 um 11:50 Uhr

Was deckt eigentlich eine (Teil-)-Kasko-Versicherung bei einem Unfall ab, was nicht schon von der Haftpflichtversicherung übernommen wird? Ist der Abschluss einer Kaskoversicherung überhaupt Pflicht ?


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tinschen
beantwortet von tinschen am 3. August 2009 11:52
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Die Haftpflicht beim Auto ist Pflicht.Übernimmt gegnerische Schäden.Teilkasko muß man nicht haben,Übernimmt Schäden am eigen fahrzeug wie z.B. Glasschäden,Hagelschäden,Unfälle mit Tieren(hier genau die Versicherungsbedingungen lesen welche Tiere)


tabawi
beantwortet von tabawi am 3. August 2009 11:50
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nein, nur die haftpflicht muß sein


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 3. August 2009 11:51
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Kasko ist keine Pflicht, allerdings übernimmt sie Glasschäden und Diebstahl. Das macht die Haftpflicht nicht


domchef
beantwortet von domchef am 3. August 2009 11:51
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Teilkasko ist keine pflicht. sie deckt zum besipiel diebstahl ab, einbruchdiebstahl, glas


anonym
beantwortet von Snapshot am 3. August 2009 11:52
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Nein es ist keine Pflicht. Teilkasko deckt nur die Glasschäden ab, wo du aber selbst einen Eigenanteil hast. Vollkasko dekt alles ab.

Ja und die Haftpflicht, die deckt da auch nur bedingt Schäden am Auto ab. Kommt immer darauf an was wie wo mit wem und wann passiert ist.


Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. August 2009 12:00

die Teilkasko deckt nicht nur Glasschäden ab sondern fast das komplette Fahrzeug, bei Naturgewalten wie Sturm, Wildunfälle, Diebstahl usw. Die Haftpflicht deckt überhaupt keine Schäden am eigenen Fahrzeug!


eistee2000
beantwortet von eistee2000 am 3. August 2009 11:53
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Nein nur die Haftpflicht ist Pflicht. Die Teilkasko deckt Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Marderbiss, Kollision mit Wirbeltieren, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. August 2009 12:01

ja, je nach Versicherungsbedingungen. Manche decken nicht alles von dir genannte, manche noch einiges mehr

Kommentar von 5b4ef7a4a69a95370e0ead562cbbe65csmalleistee2000 am 3. August 2009 17:22

richtisch aber das ist die regel


andiii94
beantwortet von andiii94 am 3. August 2009 11:56
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glaube nicht dass es pflicht ist


Mismid
beantwortet von Mismid am 3. August 2009 11:58
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Nein, die einzige Versicherung die in Deutschland Pflicht ist, ist die Kfz-Haftpflicht, wenn man ein Kfz zulassen will. Ansonsten sind sonst nur die Krankenversicherung Pflicht und wenn man angestellt ist auch die staatliche Renten und arbeitslosenversicherung. Kaskoversicherungen sind natürlich nie Pflicht, da sie ja nur deinen eigenen Schaden bezahlen

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. August 2009 12:03

Die Teilkasko deckt bei einem Unfall gar keine Schäden ab! Weder deine eigenen noch die anderer, es sei denn es ist ein Unfall mit Tieren. Die Haftpflichtversicherung deckt nur die Schäden an anderen Fahrzeugen. Wenn du keine Vollkaskoversicherung hast wirst du also auf Eigenschäden sitzen bleiben wenn du am Unfall Schuld bist


anonym
beantwortet von merkure am 3. August 2009 12:04
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Eine Teil Kasko Versicherung deckt bei einem Unfall keine Schäden ab. Die Teil Kasko ist für Schäden gedacht wie Glasschäden, Marderbiss, Diebstahlschäden an Deinem Pkw je nach selbstbehalt).

Die Vollkasko bezahlt bei einem Unfall auch die Schäden an Deinem Pkw. Jenachdem wie Du die Vollkasko abgeschlossen hast (150 Euro, 300 Euro selbstbehalt).

Eine Kasko Versicherung ist in Deutschland keine Pflicht

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. August 2009 12:40

Ausnahme sind Wildunfälle, die sind je nach Versicherung teilweise oder komplett gedeckt


malli
beantwortet von malli am 4. August 2009 11:11
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also teilkasko dekt so etwa alles ab wofür mann nix selber kann(ausser vandalismuss)und bei glasbruch ist es sowieso egal wodurch die scheibe kaputt geht! und die vollkasko den rest auchnoch,,, abetr gesetztlich vorgeschrieben ist nur die haftpflicht! lg malli


nightblue
beantwortet von nightblue am 5. August 2009 20:21
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Pflicht ist nur die Haftpflicht.


anonym
beantwortet von suengerbob am 24. August 2009 17:11
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also so weit ich weiß und so weit ich das in der schule gelernt habe gehört die kaskoversicherung zu den individualversicherungen darunter versteht man alle versicherungen die eine perosn privat zusätlich abschließen kann also die kaskoversicherung tritt in kraft bei beschädigung des eigenen pkws . die teil kasko es werden nur die schäden bezahlt die von fremden ohne unfall oder icht verschuldete ereignisse vorkommt. die vollkasko bezahlt alle schädeb bei dem eigenen pkw


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