Das habe ich irgendwo am Rande aufgeschnappt. Stimmt das? Wo müsste man das melden?
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Die normale Grippe ist nicht meldepflichtig. Melden muss es der Arzt oder das medizinische Institut und zwar beim Gesundheitsamt. Hier findest Du eine Liste aller meldepflichtigen Erkrankungen: http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/m/meldepflichtige_Erkrankungen.htm

Bestimmte Grippen (z.B. Vogelgrippe) sind Meldepflichtig. Und andere Krankheiten, die man umgangssprachlich als Grippe bezeichnet auch (z.B. die Erkrankung am Norovirus, die man häufig als Magen-Darm-Grippe bezeichnet). Aber die normale Grippe nicht.

Wenn es Vogelgrippe ist,ja.Dann wärst du nämlich Patient 0 in Deutschland. WO ...Gesundheitsamt.
medicangel am 20. Januar 2008 13:37 Aber wenn du irgendwas meldepflichtiges hast,melde das schon der Arzt der die Diagnose stellt den zuständigen Stellen.Da brauchst du nicht selbst hingehen.

Die Grippe (Influenza) ist meldepflichtig!
Bitte die Grippe nicht mit einem "grippalen Infekt" (normale Erkältung durch Viren verursacht) verwechseln.
"Der Nachweis von Influenza-Viren sowie alle Todesfälle infolge einer Grippe sind nach dem Infektionsschutzgesetz beim jeweiligen regionalen Gesundheitsamt meldepflichtig, die bundesweiten Daten werden am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin zusammengefasst.
Wegen der Gefahr der Entstehung von Epidemien und Pandemienist ein weltweites Überwachungssystem, das die zirkulierenden Influenza-Viren identifiziert, aufgebaut worden."
Koira, was verstehst du denn unter "Grippe"? Es wird häufig Grippe gesagt, wenn man eine normale Erkältung hat, aber das ist eigentlich nicht richtig.
Auf deinem Link findet man die Grippe/ Influenza auch unter den meldepflichtigen Erkrankungen bzw. Erregern. ;)
Influenzaviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis
Direkter Nachweis hieße dann, dass ein Arzt/ Labor den Nachweis stellt. Okay, also muss man, wenn man vermutlich an einer Grippe erkrankt ist und im Bett liegt bzw. nicht arbeiten kann, nicht zwangsläufig zum Arzt (der den Nachweis liefert) gehen, weil man es nur vermuten kann, nicht aber weiss (durch einen Erregernachweis)? Man macht sich also rechtlich gesehen nicht strafbar. Es wird jedenfalls empfohlen, damit die Behörden (Überwachungssystem) eine Grundlage haben.