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ist eine fristlose kündigung möglich?

gefragt von Fiat88Fiat88 am 17.01.2009 um 0:01 Uhr

Wohne seit Fühjahr in meiner ersten Wohnung. Altbau, 2 Zimmer, 60qm und 2 alte Ölöfen in Küche und Wohnzimmer. Nun der erste Winter, die Türen sind offen und Öfen laufen auf höchster Stufe, in den beheizten Zimmern ist eine Temperatur (ca 16grad bei offener Türe), zum aushalten. In Schlafzimmer, Bad und Toilette ist es kaum auzuhalten, trotz der voll aufgedrehten Öfen in Küche und Wohnzimmer sind keine 13 grad zu erreichen. Muss mich um das Heizöl selbst kümmern, so habe ich im November Öl für 500 EURO gekauft, welches jetzt schon wieder aus ist. Schlate ich die Heizung auf niedrige Stufe, ist innerhalb kurzer Zei die ganze Wohnung ausgekühlt. Um es einigermassen auszuhalten habe ich mir noch zusätzlich Elektroheizungen dazugestellt, welche Unmengen an Stromkosten verursachen. Diese Nebenkosten sind für mich nicht mehr tragbar, zumal ich ja schon knapp 400 EURO Miete für diese Wohnung bezahle. Rutsche von einer Erkältung in die nächste und leide sehr darunter. Beim Einzug in die Wohnung sagte der Vermieter nichts davon, ganz im gegenteil. Bitte nur hilreiche ANtworten, dass diese Wohnung ein Reinfall war weiß ich mittlerweile selbst. Nun habe ich endlich eine neue Wohnung gefunden, ab sofort, wisst ihr ob ich unter diesen Umständen fristlos kündigen kann?

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kündigung x 2.774 mietwohnung x 497

Malkia
beantwortet von Malkia am 17. Januar 2009 00:04
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Kommt der Vermieter nach Abmahnung durch den Mieter seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beheizung der Räume nicht nach, kann der Mieter u. U. Schadensersatz verlangen. So kann der Mieter bei zu geringer Beheizung vom Vermieter die Kosten für die Anschaffung eines elektrischen Heizofens und die Erstattung der Kosten des Stromverbrauchs für ca. 12 Stunden täglich verlangen (LG Frankfurt ZMR 57, 152). Mangelhafte Beheizung kann den Mieter zur Fristlosen Kündigung berechtigen (OLG München ZMR 59, 233; LG Landshut WM 89, 175; LG Köln WM 80, 17; AG Waldbröl WM 86, 337).


Fiat88
beantwortet von Fiat88 am 17. Januar 2009 00:11
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Vielen Dank für die guten ANtworten. habe gelesen dass mind. 20 grad erreiht werden müssen, gilt dies auch in diesem ALtbau ohne Heizungen in Schlafzimmer und Bad, durch offen halten der Türen?

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 17. Januar 2009 00:16

Natürlich, frieren ist doch eine Zumutung. Außerdem gehen Wasserleitungen schneller kaputt.


groovie
beantwortet von groovie am 17. Januar 2009 00:10
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Wenn die Heizung GAR NICHT fuktioniert kannst du die Miete zu 100% kürzen.


anonym
beantwortet von merle1611 am 17. Januar 2009 00:10
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ja,kannst du.lass dir mal den energiepass zeigen.muss jeder vermieter dem mieter vorlegen können.wenn nicht kannste ihm eine menge ärger machen.fang mal mit mietkürzung an.ca 30 % von der kaltmiete.vorallem mach alles schriftlich

Kommentar von Simple_avatar8smallFiat88 am 17. Januar 2009 00:12

Was ist das denn? ist dieser Pflicht für den Vermieter?


derMeier
beantwortet von derMeier am 17. Januar 2009 00:05
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Ich glaube, das das Mängel sind, wo nur eine Mietminderung möglich ist und somit eine drei monatige Kündigungsfrist bestehen bleibt. - Du kannst aber auch mit dem Vermieter reden mit einbezug dieser Thematik und versuchen den Mietvertrag im beidseitigen Einverständnis aufzulösen


mw14beluga
beantwortet von mw14beluga am 17. Januar 2009 00:03
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ja kannst du


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 17. Januar 2009 00:03
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Nehmen wir mal den ungünstigsten Fall an und Dein Vermieter weiß nichts davon.
Du musst ihn erst mal auf diesen Mangel hinweisen und eine Frist zu Abstellung stellen.


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