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ist eine Einzugsermächtigung kündbar, wenn der Vertrag noch nicht kündbar ist?

gefragt von gutefragemic am 30.06.2008 um 19:12 Uhr

Habe mit dem Vertrag beim Stromlieferant eine Einzugsermächtigung erteilt. Ich möchte aber auf Dauerauftrag umstellen. Darf ich das, obwohl der Vertrag erst Mai 2009 endet?


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Reply


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 30. Juni 2008 19:25
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Die Einzugsermächtigung ist jederzeit kündbar!

Dazu brauchst Du nur die eingezogene Summe innerhalb von 4 Wochen von Deiner Bank zurück buchen zu lassen.


Falstaff
beantwortet von Falstaff am 30. Juni 2008 19:51
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Eine Einzugsermächtigung ist erstmal nur ein Zahlungsverfahren. Die Ermächtigung sollte problemlos kündbar sein (und zwar beim Vertragspartner, nicht bei der Bank). Allerdings musst Du Deinem Vertragspartner natürlich eine andere Zahlungsart anbieten, und dann kommt es natürlich darauf an, ob er diese akzeptiert. Manche Unternehmen akzeptieren nur Lastschrift...

Allerdings stellt sich die Frage, warum Du auf Dauerauftrag umstellen willst. Die Einzugsermächtigung ist tatsächlich sicherer. Wie 1hoss43 korrekt anmerkt, ist eine (unberechtigte) Zahlung per Lastschriftrückruf innerhalb einer bestimmten Frist (meines Wissens 6 Wochen) problemlos bei die Bank widerrufbar. Du erhältst sofort Dein Geld zurückgebucht. Die Einzugsermächtigung besteht meines Wissens danach prinzipiell weiter.

Allerdings entstehen dadurch Kosten, die der abbuchenden Stelle in Rechnung gestellt werden. Solltest Du unberechtigterweise einen Lastschriftrückruf auslösen, wird sich Dein Vertragspartner freundlich an Dich wenden wegen (I) Zahlung und (II) Gebühren.

Im Gegensatz dazu ist bei einer Einzugsermächtigung das Geld ein für allemal weg. Also: wieso umstellen?

Kommentar von Rolfe am 30. Juni 2008 22:01

Soll wohl heissen: "Im Gegensatz dazu ist bei einem Dauerauftrag ..."

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 2. Juli 2008 10:19

das mit der Sicherheit lasse ich mal so im Raum stehen. Mit Lastschriften kann der entsprechende Anbieter nämlich auch ganz gut Schabernack betreiben.

Solange es sich allerdings um regelmäßig wiederkehrende, feststehende Beträge handelt, ist das schon ok, weil man leicht in seinen Kontoauszügen kontrollieren kann, was eigentlich passiert ist.

Andere, gerade Ämter z.B. erhalten von mir nie eine Einzugsermächtigung, ebensowenig wie Kommunikationsunternehmen a la Telekom

Kommentar von Simple_avatar5smallFalstaff am 2. Juli 2008 20:37

@Rolfe: Stimmt! Danke für die Korrektur. Und @fraggle16: Einzugsermächtigung ist besonders wenig zu empfehlen für die GEZ...


anonym
beantwortet von Rolfe am 30. Juni 2008 22:04
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Eine Einzugsermächtigung wird nicht gekündigt, sondern widerrufen - gegenüber dem Anbieter. Es dürfte rechtlich unzulässig sein, dem Kunden die Zahlungsart vorzuschreiben, es sei denn, es handelt sich um einen Sondertarif mit Vergünstigungen, die es sonst nicht gäbe. Dafür kann der Anbieter dann das Lastschriftverfahren als einzige Zahlungsart fordern. Er muss dann aber auch andere Tarife anbieten - ohne diesen Zwang.


TheSchalker1980
beantwortet von TheSchalker1980 am 30. Juni 2008 19:14
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würde mal beim Stromanbieter anrufen.RWE hat bei mir damals auch keine mucken gemacht als ich das umgestellt habe


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 1. Juli 2008 21:10
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Jede Einzugsermächtigung ist unabhängig vom Vertrag zu kündigen.




Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 2. Juli 2008 10:15

zu widerrufen




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