Mein Notebook war nun bereits 2 mal zur Reparatur wegen etwaiger Mängel. Nun habe ich das Notebook zurück bekommen und musste erkennen, dass die Tastatur falsch wieder eingelegt wurde (Notebook wurde wohl geöffnet). Dies macht sich darin bemerkbar, indem einige Tasten nicht mehr „drückbar“ sind, sie haben keinen Anschlagspunkt mehr und man muss wirklich schon wie wild darauf hauen, so dass überhaupt eine Reaktion erreicht werden kann. Das ist beim Schreiben natürlich unmöglich, so bekommt man keinen Satz zusammen. Ich wollte nun fragen, bevor ich mich wieder mal an den Hersteller wende, ob ein solcher Mangel einen Anspruch auf Umtausch rechtfertigt?

Wann hast du das Notebook gekauft?
Ein Recht auf Umtausch hast du nicht, da im Garantiezeitraum ( ersten 6 Monate) der Hersteller mindest 3 Reparaturversuche hat und erst dann gilt eine Reparatur als fehlgeschlagen
Was für ein Hersteller?
Ich würde ja sagen. Ein solcher Zustand weicht ganz klar von der „üblichen“ Beschaffenheit einer Tastatur ab und wurde ebenfalls nicht vor dir als Begleiterscheinung einer extremen Verwendung der Tasten verursacht, wie du sagst ist es ja ein Fehler bei der Reparatur.

Nein, Du hast kein Recht auf Umtausch, da außerhalb der Garantie. Aus Kulanzgründen wird ASUS Dir Dein Notebook reparieren. Aber rechtlich besteht kein Recht auf Umtausch, sondern nur auf Beseitigung der Mängel auf Grund der letzten Reparatur. Gruß Andi
Notebook wurde am 27.05.2006 gekauft (war unter anderem wegen der defekten Tastatur jedoch am 07.05.2008 zur Reparatur gegeben, wobei man diesen Mangel trotz ausdrücklichen Hinweises nicht beachtete, es war insgesamt die dritte Reparatur)/ Der Hersteller ist Asus
das Gerät ist ja nun definitv außerhalb von Gewährleistung und Garantie also reklamiere per Internet bzw in Ratingen bei der Fa. Asus die Reparatur und gib dazu die erhaltene RMA-Nr. und bestehe darauf, daß so schnell wie möglich das Gerät in einen brauchbaren Zustand versetzt wird..
aber jetzt 100-%-ig: ein Umtauschrecht hast du nicht
Es ist ja so: Laut eines Sachbearbeiters von Asus steht mir ein Anspruch auf ein Ersatzgerät bzw. eine Gutschrift zu, wenn das Notebook „berechtigterweise“ zum dritten Mal zur Reparatur gegeben wird. Ein Notebook wird berechtigterweise zur Reparatur gegeben, wenn ein Mangel daran vorliegt. Für mich ist nun fraglich, ob eine defekte Tastatur in dem Sinne ein Mangel darstellt. Laut den Aussagen der meisten User hier ist dem der Fall. Ein Mangel liegt mithin vor, somit müsste mir also auch ein Anspruch auf die oben genannten Punkte zustehen, oder sehe ich da was falsch?