Ich bin eine von drei Schwestern in unserer Familie. Die eine Schwester ist seit Kurzem in Rente, Witwe und gesundheitlich angegriffen. Meine andere Schwester überlegt nun, dorthin zu ziehen, da sie auch der französischen Sprache mächtig ist und um sie zu unterstützen. Wie sie nun aber von der Versicherung erfahren hat, würden dann alle Ansprüche aus der deutschen Pflegeversicherung verfallen, auch wenn es ein Land der EU ist. Welche Regelung trifft denn nun zu und kann sie ihr Vorhaben durchziehen?
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