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Ist eine auf den Asphalt gemalte Geschwindigkeitsbegrenzung (ohne Schild) bindend? Oder nur Hinweis?

gefragt von renner263 am 11.05.2009 um 9:04 Uhr

Ich wurde kürzlich geblitzt. Hab dann anschliessend gesucht und weit und breit kein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild entdeckt. Lediglich die auf den Asphalt gemalte große weiße "30". Hat diese den gleichen bindenden Charakter wie ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild oder kann diese lediglich als "netter Hinweis" verstanden werden?

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Verkehr x 1.861 Geschwindigkeit x 526

anonym
beantwortet von espressionant am 11. Mai 2009 10:13
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Nein, eine auf den Asphalt gemalte Zahl stellt keine Geschwindigkeitsbeschränkung dar. Es kann jedoch sein, dass sie auf eine Streckenbeschränkung hinweist. Die Tempo-Schilder müssen nämlich nicht an jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden um gültig zu sein. Dann kannst Du Dich wegen der Zahl auf dem Asphalt nicht mit Ortsunkundigkeit herausreden.


mmausmoelln
beantwortet von mmausmoelln am 11. Mai 2009 09:22
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große Frage: war es ein verkehrsberuhigter Bereich? dann gilt das Limit (auch in Spielstraßen) solange, bis es durch entsprechende "Gegenkennzeichnung" wieder aufgeboben wird (Zeichen 274.1 und 274.2).
ansonsten gilt grundsätzlich, auch wenn die stvo dies nicht eindeutig regelt, dass ein Streckenverbot bis zur nächsten öffentlichen Einmündung (dies kann auch ein Feldweg sein) gilt. pervers ist hier, dass die stvo schwammig bleibt, während in der Verwaltungsvorschrift der StVO verlangt wird, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.

in Deinem Fall solltest Du noch einmal nachsehen, ob nicht doch ein Streckenverbot vorhanden ist - zwingend wäre das das Zeichen 274-53. Solange dieses Zeichen nicht aufgestellt wurde, sind "Bodenkennzeichen" nicht bindend - sie werden meines Wissens in der stvo nicht einmal erwähnt.

Kommentar von B14c9c4ba3d7c67d81dd72a818397fedsmallmmausmoelln am 11. Mai 2009 09:25

übrigens - gute Frage, gibt ein Sternchen ;-)


anonym
beantwortet von jockl am 11. Mai 2009 09:08
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Genau so bindend wie Fahrbahn- Leitlinien- oder markierungen. Z.B. durchgehende Linie - Überholverbot.


anonym
beantwortet von Doppelfrosch am 11. Mai 2009 09:06
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Nein, die ist leider genau so bindend

Kommentar von 0519299e430412381fd26eae6ffab35dsmalltruckerchen am 11. Mai 2009 10:21

Wieso "leider"?


abibremer
beantwortet von abibremer am 11. Mai 2009 16:09
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kein hinweis, sondern ein "ordentliches" verkehrszeichen . habe leider meine stvo nicht zur hand, sonst würde ich den paragraphen nennen können.


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 11. Mai 2009 11:01
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Ich meine ist nur in Verbindung mit Schild gültig - z.B. in einem verkehrsberuhigten Bereich.


anonym
beantwortet von mialena am 11. Mai 2009 09:19
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du must darn halten, es ist genauso bindend


ehlers
beantwortet von ehlers am 11. Mai 2009 09:10
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Das ist auch ohne Schild gültig


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 11. Mai 2009 09:08
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