Ich wurde kürzlich geblitzt. Hab dann anschliessend gesucht und weit und breit kein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild entdeckt. Lediglich die auf den Asphalt gemalte große weiße "30". Hat diese den gleichen bindenden Charakter wie ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild oder kann diese lediglich als "netter Hinweis" verstanden werden?
Nein, eine auf den Asphalt gemalte Zahl stellt keine Geschwindigkeitsbeschränkung dar. Es kann jedoch sein, dass sie auf eine Streckenbeschränkung hinweist. Die Tempo-Schilder müssen nämlich nicht an jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden um gültig zu sein. Dann kannst Du Dich wegen der Zahl auf dem Asphalt nicht mit Ortsunkundigkeit herausreden.

große Frage: war es ein verkehrsberuhigter Bereich? dann gilt das Limit (auch in Spielstraßen) solange, bis es durch entsprechende "Gegenkennzeichnung" wieder aufgeboben wird (Zeichen 274.1 und 274.2).
ansonsten gilt grundsätzlich, auch wenn die stvo dies nicht eindeutig regelt, dass ein Streckenverbot bis zur nächsten öffentlichen Einmündung (dies kann auch ein Feldweg sein) gilt. pervers ist hier, dass die stvo schwammig bleibt, während in der Verwaltungsvorschrift der StVO verlangt wird, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.
in Deinem Fall solltest Du noch einmal nachsehen, ob nicht doch ein Streckenverbot vorhanden ist - zwingend wäre das das Zeichen 274-53. Solange dieses Zeichen nicht aufgestellt wurde, sind "Bodenkennzeichen" nicht bindend - sie werden meines Wissens in der stvo nicht einmal erwähnt.
mmausmoelln am 11. Mai 2009 09:25 übrigens - gute Frage, gibt ein Sternchen ;-)
Genau so bindend wie Fahrbahn- Leitlinien- oder markierungen. Z.B. durchgehende Linie - Überholverbot.
Nein, die ist leider genau so bindend
truckerchen am 11. Mai 2009 10:21 Wieso "leider"?

kein hinweis, sondern ein "ordentliches" verkehrszeichen . habe leider meine stvo nicht zur hand, sonst würde ich den paragraphen nennen können.
Ich meine ist nur in Verbindung mit Schild gültig - z.B. in einem verkehrsberuhigten Bereich.