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ist eine Anzeige oder ein Anwalt effektiver???

gefragt von Nine25 am 27.06.2008 um 14:39 Uhr

Wie schon geschrieben, Handyvertrag für jemanden abgeschlossen und dieser jemand ist nicht zahlungswillig, jetzt auch nicht mehr erreichbar. Sämtliche Schriftstücke sind unterschrieben vom Kostenverursacher vorhanden! Wie geh ich jetzt am besten vor? Anzeige oder Anwalt?

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Anwalt x 809 Anzeige x 748 Handyvertrag x 339

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Juni 2008 14:42
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Die Anzeige dient dazu, einen Straftäter der Bestrafung zuzuführen; davon hat aber der Geschädigte sein Geld nicht wieder.

Dein Geld erhältst Du wieder, wenn Du auf dem Zivilrechtsweg klagst und gewinnst; dabei hilft der Anwalt.

Kommentar von Nine25 am 27. Juni 2008 14:45

vielen vielen Dank :-)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 14:49

Vor Amtsgericht braucht man für solche Bagatellfäle keinen Anwalt. Schon das Beratungsgespräch wird mit ungefähr dem gleichen Betrag zu Buche schlagen wie der der strittige Vertragswert.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 27. Juni 2008 14:52

Weiß ich, Indy, aber ersten kann man ohne manches falsch machen und zweitens zahlt der Gegner im Obsiegensfalle.

Kommentar von Pohliboy am 19. August 2009 20:23

Erst die anzeige dann einen anwalt nehmen! http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html hier findest du einen für sowas


anonym
beantwortet von dwarf am 27. Juni 2008 14:42
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Ich empfehle dir als erstes die Beratung beim Anwalt. Anzeige könnt ihr dann gemeinsam machen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 14:51

Wenn jemand kein Geld hat, um paar Euros im Monat zu zahlen, woher soll er das Geld für deinen Anwalt nehmen?

Kommentar von dwarf am 27. Juni 2008 15:10

Für diese Leute gibt es Gerichtskosten- bzw. Beratungskostenbeihilfe. Auch darüber kann der Anwalt dich beraten und diese Anträge wird er auch dann für euch stellen. Möglicher Weise kann dies im Vorfeld gemacht werden, wenn dies beim zuständigen Amtsgericht geht. Kosten dafür 10 Euro. Diese Verwaltungsgebühren dürfen aufzubringen sein im Vergleich zum entstanden Schaden.


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 27. Juni 2008 14:40
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Beides. Dann hat das Kind auch einen Namen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 14:48

Was meinst Du, wer auf den Anwaltskosten sitzen bleibt?


anonym
beantwortet von Saarland60 am 27. Juni 2008 14:52
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Anzeige weswegen? Zunächst einmal handelt es sich hier um eine privatrechtliche vertragliche Vereinbarung. Es ist aber strafrechtlich nicht relevant, wenn man einer solchen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Allenfalls wenn der Vertragspartner schon bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht die Absicht hatte zu zahlen, käme der Verdacht auf Eingehungsbetrug in Frage, aber das ist schwierig, wenn nicht gar unmöglich nachzuweisen. Auch die Notwendigkeit eines Anwalts will sich mir hier nicht erschließen, denn der verursacht Kosten, auf denen Du eventuell sitzen bleibst. Du kannst deine Forderung auf zivilrechtlichem Wege mittels des üblichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens geltend machen - dafür benötigst Du aber keinen Anwalt. Und wenn Du wirklich Anzeige wegen des Verdachts auf Eingehungsbetrugs erstatten willst, ist ein Anwalt ebenfalls überflüssig. Im letzten Fall ist es bedeutsam, dass Du keine Anzeige wegen Betrugs erstattest, sondern ausdrücklich eine Formulierung wählst wie "Ich fühle mich betrogen". Ob ein Betrug vorliegt oder nicht, entscheidet im Fall der Fälle ein Gericht. Verneint das Gericht den Vorwurf des Betruges, könnte Dich dein "Gegner" seinerseits mit Fug und Recht wegen übler Nachrede anzeigen. Daher immer die Formulierung "Ich fühle mich..." benutzen, da Gefühle subjektive Äußerungen sind, aus denen keine strafrechtliche Konsequenzen erwachsen können.


doener97
beantwortet von doener97 am 27. Juni 2008 14:39
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anwalt

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 14:50

Und wer sooll den bezahlen?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Juni 2008 14:45
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Eine Anzeige ist völlig ausreichend. Wenn jemand die paar Euros Abogebühr monatlich nicht zusammen bringt, wird er umso weniger deine Anwaltskosten bezahlen können. Im Endeffekt bleibst du darauf sitzen. Außerdem ist das Abschließen eines Handyvertrages für jemand anders eine Ordnungswidrigkeit.

Kommentar von Saarland60 am 27. Juni 2008 16:30

Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesübertretungen, für deren Ahndung nur Bußgelder vorgesehen sind. Ist der Abschluss eines Handyvertrages neuerdings bußgeldbewehrt? gg


anonym
beantwortet von poptown98 am 27. Juni 2008 14:44
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anwalt und dann zusammen anzeide

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 14:50

hä?


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