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Ist eine Anmeldung von Minderjährigen im Internet rechtswirksam?

gefragt von carola111carola111 am 18.10.2008 um 21:10 Uhr

Mein 11- jähriger Sohn hat sich auf einer Internetseite mit Bestätigungslink und persönlicher Adresse angemeldet, obwohl eine Altersbeschränkung ab 18 Jahre vorgegeben ist. Anscheinend hat er das Geburtsdatum wissentlich verändert, um sich anzumelden. Jetzt hat er eine Rechnung erhalten, obwohl er diese Seite vielleicht nur einmal genutzt hatte. Meinen Söhnen ist laut ihrer Aussage die Seite sogar total unbekannt. Durch einen Schriftwechsel mit der Firma weiß ich, dass wir auf meiner mail-Adresse einen Bestätigungslink erhalten haben sollen, den wir aktiviert haben. Ich kenne aber diese Firma wirklich nicht, ist es rechtswirksam, dass mein 11-jähriger Sohn die Rechnung erhielt, obwohl die Anmeldung erst ab 18 Jahre ist?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 18. Oktober 2008 21:11
16x
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Nein, es ist nicht wirksam. Schreib hin, dass Dein Sohn minderjährig ist und ohne Deine Erlaubnis gehandelt hat.

Kommentar von D8cf52f82f3d06a542b6e9f294197196smallehmja am 18. Oktober 2008 21:12

jupp so ists

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 18. Oktober 2008 21:12

DH! Dieses Geschäft ist nicht rechtswirksam, wenn nicht gar rechtswidrig.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 18. Oktober 2008 21:14

Rechtswidrig nicht, aber unwirksam.


anonym
beantwortet von newcomer am 18. Oktober 2008 21:12
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er ist auf Betrüger hereingefallen; www.verbraucherschutz.de; auf keinen Fall etwas bezahlen; die Anmeldung mit Einschreiben stornieren und gut ist

Kommentar von brainstuff am 19. Oktober 2008 14:05

warum "Einschreiben"??? Internet ist "schall und Rauch", die Gerichte akzeptieren noch nicht einmal Vertröge per FAx ... bitte hört endlich auf zu spinnen und sagt das auch den Gerichten mit ihren Informatik Idioten.


seneca
beantwortet von seneca am 18. Oktober 2008 21:14
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Ein kleiner Bub kann einiges tun,

Doch Du kannst weiter sorgenlos ruh'n,

Verträge kann niemand mit 11 schon abschließen,

das darf allenfalls den Server verdrießen.

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 18. Oktober 2008 21:17

vergeblich metrum such aber immerhin reine reime xD


Anell
beantwortet von Anell am 18. Oktober 2008 21:12
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Nein, ist es nicht. Die Verbraucherzentrale hat einen Vordruck für einen Widerruf. Damit ist die Sache dann für euch erledigt. Das gilt auch, wenn der Sohn sich "älter" gemacht hat. Der Vordruck kostet 7 Euro. Anell

Kommentar von MissPebbles am 18. Oktober 2008 21:17

Da braucht man keinen teuren Vordruck. Das gilt auch wenn man das in eigenen Worten vernünftig schreibt. So n Fall hatten wir auch schon. Auf keinen Fall bezahlen! DIe kalkulieren damit, dass jeder zehnte zahlt und machen damit ihr Geschäft. Die drohen mit Inkasso und allem Schlimmen... aber es kommt nix! Evtl. ne Kopie von der Geburtsurkunde des Kindes schicken

Kommentar von Eac9cdd548fbf52b9a33236f98641e2asmalllinsengucker am 15. Dezember 2008 08:14

... der Vordruck kostet nichts und ist zu erhalten bei der Verbraucherzentrale, den man sich aus ausdrucken lassen kann unter: www.verbraucherschutzzentrale.de


Scheesama
beantwortet von Scheesama am 18. Oktober 2008 21:12
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Nein,dein Sohn ist mit 11 noch nicht geschäftsfähig.

Kommentar von Jan099 am 9. Oktober 2009 20:49

Doch er ist beschränkt geschäftsfähig dass heißt er darf nur mit dem Geld dass ihm von seinen Gesetzlichen Vertretern ode anderen mit Zustimmung dieser entweder speziell zu diesem Zweck oder zur Freien Verfügung gegeben worden ist etwas kaufen.


Hanf8
beantwortet von Hanf8 am 18. Oktober 2008 21:13
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Dein Sohn ist ja nicht mal Strafmündig also leine Angst


gamasche
beantwortet von gamasche am 18. Oktober 2008 21:13
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Nicht rechtswirksam. Er ist nicht geschäftsfähig.


Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 18. Oktober 2008 21:16
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Minderjährige sind nicht "Geschäftsfähig" können also keine rechtswirksammen Verträge abschließen. Dein Problem wird sein, nachzuweisen das Dein Sohn und nicht Du selbst den Vertrag abgeschlossen hat.


anonym
beantwortet von maus66 am 18. Oktober 2008 21:16
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nein der vertrag ist nicht rechtswirksam fals die firma dir jedoch weiter probleme machen sollte gehe zu einem anwalt.


anonym
beantwortet von 2m02cmMann am 19. Oktober 2008 09:30
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ich sehe das genauso wie Freddie76, wenn es vor Gericht geht, bist du in der Beweisspflicht, das nicht Du, sondern Dein Sohn am PC war. Nachweisen in der weise, das es deinem Kind nicht möglich ist, solche Seiten zu besuchen. Desweiteren der Nachweis, das Du zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause warst. Sollte das nicht gegeben sein, könnte mangelnde Sorgfallspflicht zu Lasten gelegt werden. Man sollte sich da auf jeden Fall nicht zu Sicher sein, sondern evtl. gleich zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht gehen und sich beraten lassen.


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 18. Oktober 2008 21:12
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er hat die seite vll einmal genutzt? und dann schreibst du: die seite kennt er gar nicht?? normal brauchst nix bezahlen, weil er eben nur so getan hat als ob er erwachsen sei. aber diese vortäuschung ist auch nicht ganz sauber^^


linsengucker
beantwortet von linsengucker am 15. Dezember 2008 08:06
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diese Anmeldung ist auf jeden Fall rechtsunwirksam. Ihr Kind ist noch minderjährig, auch wenn er bei der Anmeldung geflunkert hat. Also keine Panik, wenn hier Rechnungen kommen mit dem Hinweis zu bezahlen.Es wurde nicht geschrieben um welche Seite es hier geht, aber meistens handelt es sich um reine Internet Abzocke, auf eine solche auch ich reingefallen bin, auch eine Rechnung bekam und jetzt viele Mails erhalte mit der Aufforderung um sofortige Bezahlung. NICHT ZAHLEN, sondern vorsorglich die Unterlagen sammeln. Hier empfehle ich dringend sich beim nächsten Verbraucherschutz zu informieren, da gibt es Hilfe.Im Internet kann man sich auch einen Vordruck ausdrucken lassen und der sollte dann mit Wiederspruch an die Adresse gesendet werden. Sonst nicht mit dem Absender kommunizieren, das hat sowieso keinen Wert, da es sich nur darum handelt, die User abzuzocken. Sollte aber trotzdem ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern, hier dann sofort Wiederspruch einlegen. Laut Pressemitteilungen und TV ist so ein Fall noch nie vor Gericht gegangen und man hört dann auch nichts mehr. Es werden nur Drohmails versendet, damit sofort bezahlt wird. Also Ruhe bewahren und NICHT BEZAHLEN: .....Übrigends sollten Sie eine Sperre einrichten, was möglich ist, damit ihr minderjähriges Kind nur Seiten besuchen kann mit entsprechenden Alter.


freyaxofxlove
beantwortet von freyaxofxlove am 26. März 2009 17:17
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ich habe eine Frage dazu. Und zwar hat letztens irgendso ein Spast sich an meinem PC gesetzt und bei kino.to diesen einen Player runtergeladen.Und jetzt muss ich die Kosten übernehmen??!! Dazu eine Frage : Kann ich das stornieren oder muss ich das bezahlen, da ich ja 18 bin ??!

In meiner mail steht auch drinne, ich zitiere : "Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung."

Ich bin total am verzweifeln,weil ich nicht weiß wie ich das bezahlen soll,da ich noch zur Schule gehe und keine Arbeit habe.Könnt ihr mir da irgendwie weiterhelfen ? Muss ich den Betrag wirklich bezahlen oder kann ich das irgendwie rückgängig machen ?? Auf ein paar Tipps würd ich mich sehr freuen.Danke schonmal ..


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