Ich habe davon gelesen, kann mir aber keinen richtigen Reim daraus machen. Ist es ein Teil einer Betriebshaftpflicht oder eine andere Versicherung?
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ist es nicht, denn sie geht um die Frage der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer
die Betriebshaftpflicht richtet sich ausschließlich nach Dchäden, die man sich in den betriebsräumen bzw.aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können

Die AGG sichert Risiken aus dem Gleichbehandlungsgesetz ab, also wenn einer/eine einen AG verklagt z.B. wg. Diskreminierung usw.;