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Ist eine Abgabe in Höhe von 70% des Verkaufspreises bei falscher Buchung in der Gastronomie erlaubt?

gefragt von dopaherz am 06.12.2007 um 13:00 Uhr

In unserem Gastronomiebetrieb müssen die Servicemitarbeiter nach einem Storno(falsch bestellte Ware, Speise oder Getränk) 70% des Verkauspreises aus eigener Tasche an den Betrieb bezahlen. Angenommen, die Ware kann sofort weiter verkauft werden, dann wird nichts bezahlt, was eher eine Ausnahme ist. Eine Kollegin von mir hat z.B. drei Entenpfannen falsch boniert. Sie mußte 37,60 € bezahlen, da eine Entenpfanne 17,90 € kostet. Ist diese Praxis erlaubt? Kann man diese Abgabe verweigern?

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Recht x 35.146 Beruf x 14.565 Arbeit x 14.494 Gastronomie x 505 Schadensersatz x 134

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 6. Dezember 2007 13:09
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Hier handelt es sich um eine Schadensersatzregelung, die im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht. Bei dem durch eine Falschbestellung entstehenden Schaden handelt es sich regelmäßig um einen Schaden, der in den Riikobereich des Arbeitgebers fällt. Derartige Fehler können auch einem sorgfältigen Mitarbeiter unterlaufen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz. Bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung ist der Arbeitnehmer aber schon ersatzpflichtig.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Dezember 2007 13:10
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Aus meiner Sicht ist das ziemlich unfähr und womöglich gar gesetzeswiedrig. Eine Fehlbuchung fällt unter das Risiko des Arbeitgebers. Ich denke der Arbeitgeber könnte bei gehäuften Vorfällen abmahnen und ggf. Entlassen. Einen Schadesersatz bzw. Kostenerstatung könnte der Arbeitgeber nur verlangen, wenn der Mitarbeiter absichtlich die falschen Buchungen getätigt hätte. Ansonsten muss er gucken, welche Leute er einstellt.

Falls Du NGG-Mitglied bist, solltest Du diesen Zustand vom Justtiar prüfen lasen. Bist Du selbs betroffen und kein Gewerkschaftsmitglied, solltest Du das anwaltlich klären lassen, wenn


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 6. Dezember 2007 13:03
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Ich habe sehr lange in der Gastronomie gearbeitet aber so was gab es da nie. Erkundige dich mal bei der IHK!!!


manu1979
beantwortet von manu1979 am 6. Dezember 2007 13:24
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Ich bediene selber seit 10 Jahren nebenbei und mir ist es auch immer mal wieder passiert, dass Gäste bestellt und dann weg waren oder ich mich ganz einfach vertippt habe. Ich musste mich zwar danach rechtfertigen, woher das Storno kam, aber nie etwas dafür aus eigener Tasche zahlen, denn der Chef hat ja dadurch gar keinen Verlust. Ich finde es eine Frechheit!!


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