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Ist eine Abgabe in Höhe von 3 € für die Küche vom Servicemitarbeiter erlaubt?

gefragt von dopaherz am 06.12.2007 um 13:25 Uhr

In unserem Betrieb müssen die Servicemitarbeiter, sofern sie einen Tagesumsatz von 700 € erreicht haben, 3 € für die Küchenmitarbeiter abgeben. Das entspricht in etwa 60 € pro Monat für jeden Servicemitarbeiter. Das Küchenpersonal wird nicht nach Umsatz, wie der Service bezahlt sondern nach Festgehalt. Muss man dies akzeptieren?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 6. Dezember 2007 13:31
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Bei Deinen ganzen Problemen mit Deinem Arbeitgeber solltest Du Hilfe der Gewerkschaft oder eines Anwalts in Anspruch nehmen und Dich mal gründlich beraten lassen. Der macht ja wohl vieles, was nicht in Ordnung ist.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 6. Dezember 2007 13:39

Stimmt! Das ist wohl der selbe Fragesteller/-in mit den 17,XX Euro Strafe bei Fehlbuhung!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 6. Dezember 2007 13:42

und alle anderen Fragen.


Sender
beantwortet von Sender am 6. Dezember 2007 13:31
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Wieviel Trinkgeld erhälst Du denn bei 700 Euro Umsatz?

Wieviele Mitarbeiter sind in der Küche beschäftigt und wieviele Servicemitarbeiter gibt es?

Und warum geht das Trinkgeld nicht ohnehin einfach in einen Topf nd wird unter allen verteilt? Wieviel müsstest Du dann abgeben?

Glaubst Du, mehr Trinkgeld zu erhalten, wenn das Essen schlecht ist?

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 6. Dezember 2007 13:36

Daccord!

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 6. Dezember 2007 13:37

DH Sender, ich finde das auch immer ganz schrecklich, dass die Leute, die maßgeblich durch ihre Arbeit am Umsatz beteiligt sind, deren Arbeitseinsatz aber nicht messbar ist, leer ausgehen. Ein bisschen mehr Solidarität wäre echt angebracht!

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 6. Dezember 2007 13:43

Danke. Also, ich weiß nicht, was ich von den Fragen von dopaherz halten soll. Habe mir seine drei anderen Fragen auch durchgelesen.

Wenn er eine Rechtsberatung braucht, sollte er vielleicht doch besser einen Anwalt aufsuchen? Schließlich ist das hier alles unverbindlich.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Dezember 2007 13:36
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Warum hast du bei dem Arbeitgeber angeheuert, wenn Dir diese Regeln nicht schmecken?

Kommentar von Simple_avatar4smalltimroger am 7. Dezember 2007 08:30

dopaherz! kündigen. arbeitslos melden, alg II beantragen und arbritgeber verklagen.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 6. Dezember 2007 14:48
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Das ist doch fair - wenn die "Mist" kocen, bekommen die Service-Kräfte auch kein Trinkgeld.... Der Betrag sollte m.E. aber höher als 3 Euro sein.


DonRolfo
beantwortet von DonRolfo am 6. Dezember 2007 22:40
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Solche Regelungen gibt es sehr oft, finde ich auch persönlich OK. Sei froh das es nicht einen großen Trinkgeltpott gibt, wird auch manchmal gemacht....





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