Der wöchentlichen Arbeitszeit sind durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Grenzen gesetzt. Dort heisst es in §3 Arbeitszeiten: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt also 48 Stunden (8 Stunden mal 6 Werktage). Weiter heisst es in §3: Sie kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich dass durchaus 10 Stunden pro Werktag gearbeitet werden kann, wenn beispielsweise betriebliche Belange dies erfordern, der Arbeitgeber muss innerhalb eines halben Jahres die Arbeitszeit so verkürzen dass im Mittel 8 Stunden herauskommen. Beispiel: 12 Wochen lang 10 Stunden pro Werktag geleistet, also 2 Stunden Mehrarbeit. Als Ausgleich beträgt in den folgenden 12 Wochen die Arbeitszeit nur 6 Stunden. Alternativ kann die Mehrarbeit auch tageweise abgebaut werden. ArbZG unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf An das Arbeitszeitgesetz müssen sich sowohl Arbeitgeber als auchg Arbeitnehmer halten. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind kein Kavaliersdelikt, diese können bis hin zu Haftungsausschluss im Falle von Arbeitsunfällen führen. Ergo: Eine 50 Stundenwoche ist dauerhaft nicht zulässig. Peter Kleinsorge
bekommst du deine Mehrarbeit vergütet, entweder durch abfeiern der Überstunden oder durch Auszahlung? Wenn nicht, dann ist es illegal.
knusperfrau am 3. November 2009 22:12 Man bekommt die Überstunden bezahlt oder kann sie abbummeln.Was soll daran illegal sein?Würde jeder Notarzt pünktlich Feierabend machen,gäbe es aber ne Menge Tote zu betrauern.
wenn sie aber NICHT bezahlt oder abgebummelt werden können, dann ist es illegal. Bitte genau lesen, dann meckern.
knusperfrau am 4. November 2009 01:24 Keine Unterstellungen bitte!Ich äußerte meine Meinung und meckerte nicht.Habe selbst jahrelang im Hotel gearbeitet.Wenn man sich daran stört,muss derjenige halt kündigen.Kenne kaum Einen,der keine Überstunden leisten muss. Und von unbezahlt stand nix in der Frage,ich hab sie richtig gelesen.Ob es legal ist,kann ich leider nicht sagen aber es ist ne Sauerei,wie die Menschen ausgenutzt werden bis zum geht nicht mehr.
Manchmal muss man für seine Rechte auch was machen. Von alleine ändert sich nichts. In die Gerwerkschaft rein, dann Betriebsrat gründen, schön läuft alles besser - ich spreche aus eigener Erfahrung.

in der gastronomie normales geschäftsgebahren!
Nicht, wenn man ein Betriebsrat gründet. Dann hört so was auf - haben wir damals gemacht.
in der gastronomie sidn 10std. tage manchmal sehr untertrieben, selten ist es nicht das man 12- 13- 14 stunden sind, bei uns ist es so das man nach einer saison dadurch länger versichert zb. länger über den arbeitgeber angemeldet ist, außerdem steht in jedem vertrag der gastronomie das mehrarbeit geleistet werden muß. schau einfach mal im vertrag nach
Ohne weitere Infos, kann man so eine Frage nicht pauschal beantworten.
Fakt ist aber, dass nicht nur in der Gastronomie Überstunden gemacht werden. Auch im Büro kann ein Büromanager oder ein Assistent nicht einfach nach Hause gehen, wenn noch Besprechungen laufen. Oft genug werden diese Besprechungen erst 5 Minuten vor Feierabend einberufen.
Hab immer ca. 20 Überstunden die Woche gemacht und daher hat mein Chef diese einfach auf 50 Stunden hochgesetzt. Somit mach ich nur noch 10 Überstunden.
Überstunden werden wenn möglich überhaupt in Freizeit ausgeglichen
Mehr als 8 Std. am Tag ist aber verboten (siehe §3 Arbeitszeitgesetz).
Unbezahlte Mehrarbeirt wird leider schon die längste Zeit auch in anderen Berufen von den Mitarbeitern erwartet....
Erwarten kann man viel, aber was man bekommt, dass ist wieder was ganz anderes.

Also,ich musste oft bis zu 70/80 Stunden arbeiten.Überstunden sind in der Gastronomie die Regel.Du kannst schließlich nicht einfach nach Hause gehen,wenn noch Gäste im Restaurant sitzen.
Selbst schuld. Schon mal im Tarifvertrag geschaut?